Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll es möglich werden, dass Verbraucher in einer Region Strom aus einer Solar- oder Windkraftanlage gemeinsam nutzen. Der Ansatz ist gut. Doch bleiben viele Hürden stehen.
Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes will die Bundesregierung Sonderauktionen für Solarparks durchführen. Doch die dafür vorgesehenen und im EEG geltenden Regeln passen nicht zum Ziel, den Solarausbau zu beschleunigen, warnt die Branche.
Seit 30. Juli 2022 sind die ersten Neuregelungen der jüngsten EEG-Novelle in Kraft getreten. Welche Änderungen ergeben sich für die Photovoltaik?
Der Bundestag hat die Reform des EEG beschlossen. Dafür verbessern sich die Rahmenbedingungen auch für die Photovoltaik, wenn auch mehr drin gewesen wäre. Der Wirtschaftsausschuss hat aber noch einige Veränderungen an der Vorlage eingefügt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat in Berlin die endgültige Vorlage der Regierung für die EEG-Novelle präsentiert. Die Solarbranche fordert Nachbesserungen – vor allem für Eigenverbraucher.
Der BVES fordert eine Auffanglösung für Anlagenbetreiber, sollte das EEG 2021 nicht zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Denn am 31. Dezember 2020 läuft die beihilferechtliche Genehmigung des derzeitigen EEG aus.
Eigentlich sollte die kleine Ökostromnovelle in Österreich schon längst verabschiedet sein. Sie hängt aber derzeit im Parlament fest, wo sich die Regierungskoalition nicht mit der Opposition einigen kann. Diese braucht eine Zweidrittel-Mehrheit, die ohne die Opposition nicht machbar ist. Es wäre zumindest ein erster Schritt, dem eine grundlegende Reform der Ökostromgesetzgebung folgen muss. Denn die Zeiten, in denen Solarstrom nur eingespeist wurde, sind längst vorbei.
Der Bundestag und der Bundesrat haben die EEG-Novelle erwartungsgemäß beschlossen und durchgewinkt. Für die Photovoltaik ergeben sich einige Veränderungen, aber keine Verbesserungen.
Die vier großen Ökostromanbieter haben in einem offenen Brief die Ministerpräsidenten der Bundesländer aufgefordert, in den Verhandlungen über das EEG die Bundesregierung mehr unter Druck zu setzen. Sie skizzieren die offensichtlichen Fehlentwicklungen, die dringend mit der jetzt anstehenden EEG-Novelle behoben werden müssen, statt neue Hürden aufzustellen.
Der Bundesrat fordert erweiterte Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte in den Ausschreibungen einzuführen. Sie sollen auf jeden Fall eine Marktprämie bekommen und auch die räumlichen Kriterien sollten ausgeweitet werden. Außerdem sollten auch Solaranlagen von den Sonderregelungen profitieren können.
Zu niedriger Ausbaudeckel, EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, Behinderung von Mieterstrom, Ausschreibungen von Solarparkleistung – die Liste der Kritikpunkte am EEG ist lang. Mit der neuen Novelle geht die Bundesregierung keines dieser Probleme an.
Eine aktuelle Studie des BDEW zeigt den Pfad, wie sich Energiesysteme entwickeln werden. Die Versorgung wird dezentral aber international vernetzt. Strom gewinnt als Sektor an Bedeutung und das Zeitalter der großen Kraftwerke geht zu Ende. Der Chef des BDEW fordert aber, in die entgegengesetzt Richtung zu gehen.
Der Bundesrat hat eine Entschließung verabschiedet, in der er bessere Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen fordert. Sonst drohe der Rückgang der Erzeugungsleistung mit bisher noch nicht absehbaren Folgen für die Energiewende.
Der Bundesrat hat der nun am 1. August in Kraft tretenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Gegenstimmen gegen das von den meisten Bundesländern viel kritisierte Gesetzeswerk gab es bei der Abstimmung in der Länderkammer keine – allerdings erneuerten vor allem Thüringen und Nordrhein-Westfalen ihre Kritik.
Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg hat jetzt den schon im Februar dieses Jahres erstellten Bericht zum EEG veröffentlicht. Auftraggeber der Untersuchung war das Bundeswirtschaftsministerium. Doch dort ignoriert man den Bericht, weil er nicht in die eigene Argumentationskette passt.
Ein großer Teil der Bundesländer haben schon ihren Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung angekündigt, selbst verbrauchten Solarstrom mit der Hälfte der regulären EEG-Umlage zu belasten. Damit gibt es Hoffnung, dass die Rabatte bei der Zahlung der EEG-Umlage höher als geplant ausfallen. Die Branche kann aber nicht mehr lange auf eine Entscheidung warten. Denn die Kunden sind verunsichert.
Die novellierte Energieeinsparungsverordnung ist in Kraft. Doch viel wird sie in den deutschen Heizungskellern nicht bewirken. Die Branche ist derweil dabei, ihre eigenen Hausaufgaben zu machen.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des EEG gebilligt. Trotz leichter Verbesserungen stößt die Novelle immer noch auf Kritik der Branchen. Die Photovoltaikbranche befürchtet erheblichen Markteinbruch.
Im Monat Februar dieses Jahres ging so wenig neue Solarstromleistung ans Netz wie lange nicht mehr. Die Zurückhaltung ist auf die Debatte um das EEG und die drohende Einbeziehung des Eigenverbrauchs in die EEG-Umlage zurückzuführen.
Wenn das EEG in der von der Bundesregierung geplanten Form geändert wird, prognostiziert die Photovoltaikbranche, dass die vorgesehenen Ausbauziele verfehlt werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat die Unternehmen zu den Auswirkungen befragt.
Alle Jahre wieder: Die Energiewende ist in Gefahr, denn es steht wieder eine neue Novelle des EEG an. Doch dieses Mal geht es nicht darum, die Kosten für die Verbraucher zu senken, sondern es wird immer offensichtlicher, dass die Geschäfte der großen Stromkonzerne gerettet werden sollen. Die vorgeschlagenen Regelungen gehen jedenfalls am eigentlichen Ziel vorbei.
Die Clearingstelle EEG hat eine Entscheidung über die Unklarheiten bei den im EEG formulierten Übergangsregelungen gefällt, nach denen neu installierte Solarstromanlagen noch die höhere Einspeisevergütung erhalten. Entscheidend sind die personale, technische und örtliche Projektidentität und die Absendung des Netzanschlussbegehrens am 23. Februar 2012.
Bundespräsident Joachim Gauck hat den angeschlagenen Bundesumweltminister seines Amtes enthoben. Auf Bitte der Kanzlerin, denn freiwillig ging er nicht. Sie entschied sich für den Saarländer Peter Altmaier als Nachfolger.
Die Gesetzesvorlage zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) passiert nicht ganz unbeschadet die Beratungen in den Koalitionsfraktionen. Neben der Verschiebung der Termine gibt es auch Bewegung bei der Verordnungsermächtigung.
Das Europäische Parlament schreibt mit der Novellierung der Elektroschrottrichtlinie das Recycling von Solarmodulen vor. Alte ausgediente Module müssen fachgerecht zerlegt, wertvolle und gefährliche Stoffe gesammelt werden. Die Hersteller bezahlen das gesamte Recyclingsystem.