Die Bundesregierung hat am heutigen Vormittag die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten Entwurf zur Änderung des EEG ohne weitere Änderungen gebilligt. Damit geht die EEG-Novelle in die nächste Runde. Sie wird in den kommenden Wochen im Bundestag debattiert. Gabriels Fahrplan sieht vor, dass die Novelle des EEG noch am 1. August dieses Jahres in Kraft treten kann.
Halbe EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Die Branchen kritisieren heftig den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf. Vor allem die Belastung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit einer EEG-Umlage steht im Mittelpunkt der Kritik. In der neusten Fassung des Gesetzentwurfs ist nun auch endlich eingearbeitet, wie viel der Betreiber einer Solarstromanlage für seinen selbst verbrauchten Strom an EEG-Umlage bezahlen muss. Zwar hat Gabriel den Satz um 20 Prozent im Vergleich zu den im Januar dieses Jahres vorgelegten Eckpunkten der Energiewende verringert. Doch trotzdem werden ab 1. August dieses Jahres für Betreiber von neuen Anlagen 50 Prozent der EEG-Umlage fällig. Das wären derzeit 3,12 Cent pro Kilowattstunde. „Die Neufassung des EEG konterkariert die Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden soll, während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen“, kritisiert deshalb der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar). „Die werden die Energiewende ausbremsen und keinesfalls preiswerter machen.“ Schließlich befürchtet der Verband, dass durch die Belastung des Eigenverbrauchs der Zubau von neuen und preiswerten Anlagen zurückgehen wird. Dadurch werden weder die Stromkosten als auch die EEG-Umlage sinken. Im Gegenteil: Die Anlagen, die noch gebaut werden, sind dann gezwungen, wieder zur vollen Einspeisung zurückzukehren und damit das EEG-Konto zu belasten. Denn als Kompensation für die Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage hat Gabriel die Einspeisevergütung um 0,4 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Das reicht zwar nicht aus, um die Anlagen wieder wirtschaftlich rentabel betreiben zu können. Doch die trotzdem gebauten Neuanlagen werden auf die Förderung setzen. Betroffen davon sind alle Dienstleistungsunternehmen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der gesamte Handel inklusive der Warenlager und sämtliche Gaststätten und Hotels. Vorzeigeanlagen wie der Photovoltaikgenerator auf dem Dach der neuen Logistikhalle von Pfenning werden dann nicht mehr möglich sein. Zudem werden Mieter, die ihren Solarstrom direkt vom Vermieter bekommen, jetzt sogar die volle EEG-Umlage bezahlen müssen. Denn das Grünstromprivileg, das solche Modelle mit einer verminderten EEG-Umlage möglich machte, ist aus dem Gesetz gestrichen. Insgesamt werden davon etwa zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein, befürchtet der BSW Solar. Entsprechend wird auch der Zubau weiter einbrechen.
Industrieunternehmen werden verschont
Immerhin hat Gabriel das verarbeitende Gewerbe verschont. Diese Unternehmen werden zwar ebenfalls eine EEG-Umlage auf ihren selbst verbrauchten Strom bezahlen. Allerdings liegt der Satz nur bei 15 Prozent der Höhe der EEG-Umlage. Das sind derzeit 0,936 Cent pro Kilowattstunde. Diese Ausnahmeregelung ist allerdings explizit nicht auf Solarstrom begrenzt, sondern gilt für jegliche Stromerzeugung. Der BSW-Solar kritisiert diese Regelung, weil diese Unternehmen in der Regel ihren Eigenstrom mit konventionellen Erzeugungsanlagen generieren. „Mit Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Klimasünder werden großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe tragen“, warnt er.
Keine Abgabe für Selbstversorger gefordert
Der Verband appelliert deshalb an Bundestag und Bundesrat, die geplante Energiewendeabgabe für solare Selbstversorger schnell wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Denn die Branchenvertreter befürchten, dass die geplante Kostenbelastung solaren Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage ab dem 1. August 2014 dazu füht, dass sich die Mehrzahl künftiger Photovoltaikvorhaben nicht mehr rechnen. „Auch die Markteinführung weiterer wichtiger Energiewendebausteine, der Speichertechnologien und der Elektromobilität, wird durch die geplante Ökostromabgabe massiv behindert“, warnt der BSW Solar. Der Verbrand sieht auch einen klaren Gewinner der Reform. Denn die starke Absenkung der Einspeisevergütung in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass sich Solarstromanlagen in der Regel nur noch dann rechne, wenn sie für den Eigenbedarf produzieren und damit den Strombezug vom Energieversorger ersetzen. Die solare Eigenstromerzeugung ist deshalb vielen Energieversorgern zunehmend ein Dorn im Auge. Die bekommen jetzt die Möglichkeit, ihre Kunden bei sich zu halten. Lediglich die Eigenheimbesitzer werden komplett von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch befreit. Denn das Gesetz sieht eine sogenannte Bagatellgrenze von maximal zehn Kilowatt Leistung vor. Die Anlage darf dann pro Jahr aber nicht mehr als zehn Megawatt Solarstrom produzieren. Solche Anlagen machten im vergangenen Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Leistung aus. Im verbleibende Anlagensegment der großen Solarkraftwerke spielt der Eigenverbrauch keine Rolle. (Sven Ullrich)