Im Bundesrat formiert sich langsam Widerstand gegen die Belastung des Eigenverbrauchs von Solarstrom. „In der Länderkammer zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant“, berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar). Schließlich spreche sich eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern in den Ausschusssitzungen des Bundesrates dafür aus, die EEG-Umlage auf Solarstrom, der im Gebäude verbraucht wird, auf 15 bis 20 Prozent zu begrenzen. Das wären bei der jetzigen Höhe der EEG-Umlage ein Beitrag von 0,9 bis 1,2 Cent pro Kilowattstunde.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Das Votum der Landesminister macht klar, dass das letzte Wort in diesem Punkt noch nicht gesprochen ist. Schon nach der Verabschiedung der EEG-Novelle durch die Bundesregierung kam aus den Bundesländern heftige Kritik, dass der größte Teil der in den Beratungen zwischen Bund und Ländern vereinbarten Änderungen gar nicht in den Entwurf eingegangen sind. Deshalb steht auch immer noch im Gesetzentwurf die Belastung des Eigenverbrauchs von Solarstrom aus Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung mit 50 Prozent der EEG-Umlage. Für die Vermieter fällt zusätzlich noch das Grünstromprivileg weg, so dass sie ihren Mietern den Solarstrom vom Hausdach nur noch mit der vollen EEG-Umlage anbieten können. Das macht das ohnehin schon heikle Geschäftsmodell komplett unwirtschaftlich. Nach Einschätzungen des BSW-Solar würde das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel initiierte Vorhaben einer derartigen „Sonnensteuer“ einen Großteil künftiger Photovoltaikvorhaben unrentabel machen. Diese Bewertung wird nun auch von Fachressorts der Bundesländer Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg geteilt. „Wir vertrauen jetzt auf die Einsicht der Politik und das Korrektiv der Volksvertreter in Bund und Ländern“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Es wäre absurd, Bürger und Mittelstand als wesentliche Macher von Energiewende und Klimaschutz künftig für ihr Engagement zu bestrafen. Solange erneuerbare Energien sich nicht mit abgeschriebenen und hochgradig subventionierten Atom- und Kohlekraftwerken allein im Wettbewerb behaupten können, muss das solare Bürger- und Unternehmerengagement unterstützt werden. Sonst kann die Energiewende unmöglich gelingen.“
„Die Pläne müssen schnell vom Tisch“
Die entscheidende Frage ist aber, ob die Branche noch so viel Zeit hat, bis die parlamentarischen Mühlen fertig gemahlen haben. Die erste Beratung der Gesetzesnovelle im Bundesrat findet am 23. Mai statt. Doch erst am 11. Juli soll das Ländergremium über das Gesetz abstimmen. Zuvor ist noch der Bundestag gefragt. Das Parlament hat die erste Lesung des Gesetzes schon hinter sich. Die zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung ist für den 26. oder 27. Juni geplant. Die Novelle soll am 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Voraussetzung ist aber, dass sich die Bundes- und Länderparlamente einig werden. Zwar ist das EEG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Doch bei einem Votum gegen die Novelle kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, was das Inkrafttreten weiter verzögern könnte. Der Solarbranche würde das nicht weiterhelfen. Denn je länger die Kunden verunsichert sind, desto schwerer wird es für die Branche, die Unternehmen am Leben zu erhalten. „Die Pläne für eine ‚Sonnensteuer‘ müssen schnell vom Tisch, um den Markteinbruch der Photovoltaik zu stoppen“, fordert Carsten Körnig. (Sven Ullrich)