Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
EEG-Novelle

Ein Nein hätte nichts gebracht

In Bayern ist man zufrieden. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Christine Haderthauer, CDU, freut sich über das erfolgreiche Bestehen ihres Landes auf der Länderöffnungsklausel. Diese sieht künftig vor, dass Bundesländer selbstständig Abstandsregeln für Windparks bestimmen können. Bayern führt nun einen Mindestabstand der zehnfachen Höhe eines Windrads zur nächsten Siedlung ein. Kritiker warnen, dass bei heutigen Windrädern somit Abstände von zwei Kilometern vorgeschrieben sind und neue Windräder in Bayern damit komplett verhindert werden. Haderthauer betonte aber, damit sei Bayern gut für die Zukunft aufgestellt. Darüber hinaus begrüßt sie die nun vorgesehenen besonderen Ausgleichsregelungen für energieintensive Unternehmen.

Lieberknecht übt Kritik

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, CDU, beschwerte sich dagegen über den Umgang der Bundesregierung mit den Ländern und die zuletzt hektisch vollzogenen Ergänzungen des Gesetzes im Bundestag. Eine Verzögerung durch das Einberufen des Vermittlungsausschusses hätte aber nur zu einer Verunsicherung bei Unternehmen und Verbrauchern geführt, sagt sie. Daher habe ihre Koalition aus CDU und SPD auf ein „Nein“ verzichtet. Der Bundesrat hätte mit einer Ablehnung der Novelle zwar den Vermittlungsausschuss anrufen können. Doch den in diesem Bund-Länder-Gremium erarbeiteten Kompromiss hätte der Bundestag leicht mit einfacher Koalitionsmehrheit überstimmen können.

Johannes Remmel, grüner Umweltminister von Nordrhein-Westfalen kritisiert ebenfalls den hohen Zeitdruck unter dem die Debatte zum EEG zuletzt stattgefunden hat. Dennoch: „Nordrhein-Westfalen unterstützt die Ziele des jetzt vorliegenden EEGs grundsätzlich.“

Für problematisch hält Remmel allerdings die Festlegung auf einen erneuten Wechsel des jetzt reformierten Vergütungssystems mit einer gleitenden verpflichtenden Direktvermarktung und staatlich garantierten Zuschüssen. Beginnend mit dem Jahr 2017 sieht das neue EEG einen Wechsel zu Ausschreibungen vor. Genauso monierte Remmel die Flexibilisierung bei der Biomasse: „Bei der Gestaltung der Regelung zur Biomasse darf bezweifelt werden, das die Proklamation der Bundesregierung hier zu flexiblen Möglichkeiten zu kommen insgesamt erfolgreich gelungen ist.“

"Nach dem Spiel ist vor dem Spiel"

Remmel forderte, die Regierungskoalition müsse die jetzigen Reformen wieder auf den Prüfstand stellen – um zu sehen ob ihre angeblichen Ziele damit erfüllt würden. Er deutete an, dass hier notfalls wieder Korrekturen am EEG notwendig werden könnten. „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Wir wissen es wird eine neue EEG-Novelle geben.“ Für das Gelingen der Energiewende komme es nun aber viel mehr noch auf die Ausgestaltung des Strommarktes an: Es werde sich bei den Auseinandersetzungen um ein neues Strommarktdesign in den kommenden Monaten zeigen, dass die Debatte um das EEG dagegen bloß „ein laues Lüftchen war.“

Die Novelle des EEG kann nun nach der Bundesratszustimmung am 1. August in Kraft treten.

(Andreas Fründt)