Der Bundestag hat das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ in der Fassung des Wirtschaftsausschusses verabschiedet. Damit gibt das Parlament grünes Licht für leicht verbesserte Rahmenbedingungen auch für die Photovoltaik, weil der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung weitgehend übernommen wurde (lesen Sie hier die wichtigsten Veränderungen für die Photovoltaik).
Ambitionierte Ausbauziele
Diese sind auch dringend notwendig, da die Bundesregierung ebenfalls mit diesem Gesetz den Ausbau der Solarstromleistung bis 2030 vervierfachen will. Bis zu diesem Zeitpunkt soll 80 Prozent der Energie im deutschen Stromnetz aus regenerativen Quellen – hier hauptsächlich aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen – kommen. Da gleichzeitig ein Anstieg des Stromverbrauchs aufgrund der Sektorenkopplung auf 750 Terawattstunden bis 2035. Bis 2030 wird der Stromverbrauch auf 600 Terawattstunden steigen wird. Das bedeutet, dass die Ökostromkapazitäten, die bis 2030 ausgebaut werden sollen, rechnerisch den heutigen Stromverbrauch komplett abdecken könnten.
Mehr Vergütung für Volleinspeiser
Um die Ausbauziele zu erreichen, weitet das Gesetz vor allem die Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen aus. Dadurch soll erreicht werden, dass der Ausbau zur Hälfte auf oder an Gebäuden und Bauwerken und zur anderen Hälfte auf Freiflächen erfolgt. Auch neu gebaute Solaranlagen, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen, wird die Regierung künftig stärker unterstützen als die Eigenverbrauchsanlagen. Denn für die Volleinspeiser gibt es eine üppige Erhöhung der Vergütung im Vergleich zum gegenwärtigen Stand. Dafür streicht die Bundesregierung die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom aus einer Eigenverbrauchsanlage auf ein Minimum zusammen. An dieser Stelle haben auch die Ausschussberatungen und Verhandlungen keine Verbesserung gebracht.
Dachflächen ausnutzen
Mit der Bevorzugung der Volleinspeiser und den Verschlechterungen für die Eigenverbraucher will die Bundesregierung erreichen, dass die Dachflächen komplett ausgenutzt werden und die Anlagen nicht mehr auf den maximalen Eigenverbrauch hin geplant werden. Ob dies gelingt oder nur den Zubau von gewerblichen Solaranlagen ausbremst, wird sich zeigen.
Ausschuss hat leichte Verbesserungen eingefügt
Doch die Ausschusssitzung hat auch einige Verbesserungen ergeben. So können die Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt jetzt ans Netz auch ohne Anwesenheit des Netzbetreibers angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber keine Informationen zum Netzanschluss nicht fristgerecht übermittelt. Außerdem werden die Netzbetreiber zu mehr Transparenz verpflichtet, wie die Anschlussanträge bearbeitet werden und welche Kosten auf die Anlagenbetreiber für den Netzanschluss zukommen.
Betreiber jenseits der Kleinanlage müssen weiterhin Gewerbe anmelden
Nicht durchsetzen konnte sich der Antrag der Unionsfraktionen, Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt steuerlich zu entlasten. Bisher sind alle Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt verpflichtet, ihre Einkünfte gewerbe- und einkommenssteuerrechtlich geltend zu machen. Die Anlagenbetreiber müssen dann ein Gewerbe anmelden. Dies führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand, der abschreckend wirkt. Immerhin hat der Ausschuss einen Entschließungsantrag diesbezüglich formuliert, der vom Bundestag auch angenommen wurde. Entsprechend kann man davon ausgehen, dass dieser Punkt bei der nächsten Gesetzesänderung berücksichtigt wird.
Gemeinschaftsanlagen sollen künftig entlastet werden
Der Entschließungsantrag enthält auch Forderungen nach umfangreichen Erleichterungen für Bürgerenergieanlagen und sogenannte Energysharinganlagen wie beispielsweise von Hauseigentümergemeinschaften zusammen betriebene Solargeneratoren. Diese sollen in Zukunft einfacher umsetzbar und bei den Netzgebühren besser gestellt werden. Ob dies dann auch für Mieterstromanlagen gelten könnte, lässt der Ausschuss offen. Immerhin wird die EEG-Umlage nicht mehr nur auf Null gesetzt, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, sondern dauerhaft abgeschafft. Dies macht den Mieterstrom finanziell allerdings kaum attraktiver als bisher. Denn der ökonomische Hebel hätte nur eine Differenz zum Netzstrom sein können, der aber jetzt ebenfalls ohne EEG-Umlage geliefert wird. Deshalb wäre ein Abschlag bei den Netzgebühren eine neue Möglichkeit.
In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss auch auf die netzentlastende Wirkung von Stromspeichern, die nicht nur Einspeise-, sondern auch Lastspitzen abfedern. Auch hier solle in Zukunft die Netzentlastung in die Kostenstruktur integriert werden, was dann explizit auch für Batterien in Elektrofahrzeugen gelten soll.
Wasserstoffausschreibung eingefügt
Zusätzlich hat der Ausschuss Ausschreibungen für Anlagen zur Produktion von Strom aus grünem Wasserstoff in das EEG eingefügt. So sollen im Jahr 2023 Förderungen für 800 Megawatt Leistung zur Rückverstromung von grünem Wasserstoff versteigert werden. In den darauf folgenden Jahren steigt das Ausschreibungsvolumen um jeweils 200 Megawatt, so dass die Auktionen im Jahr 2026 1,4 Gigawatt umfassen. (su)
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