Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei den Regelungen für Bürgerenergieprojekte im Rahmen von Ausschreibungen nachzubessern. Die bisher im Entwurf für die Novelle des EEG eingeplanten Sonderregelungen werden nicht ausreichen, um das Engagement der Bürger beim Bau von Ökostromanlagen aufrecht zu erhalten. Die bisher im Entwurf vorgesehenen Sonderregelungen für kleine Akteure berücksichtige die Risiken nicht ausreichend. So haben die Genossenschaften – wie natürlich alle anderen Bieter auch – nicht nur das Risiko, dass sie keinen Zuschlag erhalten. Sie haben auch das Risiko, falls sie eine Marktprämie gewinnen, die Anlagen für den gebotenen Preis auch bauen müssen. Sollte da etwas schief gehen, werden hohe Strafen fällig. Große Bieter können diese Risiken auf viele Anlagen verteilen, während die Energiegenossenschaften in der Regel nur mit einem Projekt ins Rennen gehen, auf das dann das gesamte Risiko liegt.
Sonderregelungen auf für die Photovoltaik
Dazu kommt noch, dass Sonderregelungen bisher nur für Windkraftanlagen vorgesehen sind. Energiegenossenschaften, die mit einer Solaranlage ins Rennen gehen, bekommen keinerlei Sonderregelungen. Zwar müssen sie nur mit Projekte mit einer geplanten Leistung von mehr als einem Megawatt in die Ausschreibung gehen. Doch wenn ein solch großes Projekt geplant ist, bleiben alle Risiken wie bisher bestehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Energiegenossenschaften damit kaum erfolgreich sein können. Der Bundesrat fordert deshalb als erstes, die Sonderregelungen nicht nur für bestimmte Technologien einzuführen, sondern auf alle Erzeugungstechnologien auszuweiten, also auch auf Solaranlagen.
Der Bundesrat schlägt außerdem vor, dass sich Energiegenossenschaften an Ausschreibungen beteiligen können, ohne dass sie ein Preisgebot abgeben müssen. Sie sollen dabei garantiert bekommen, dass ihre Projekte eine Marktprämie gewinnen. Die Höhe dieser Marktprämie wird sich dann am höchsten Gebot orientieren, das einen Zuschlag bekommen hat.
Kommunen wie Bürgerprojekte behandeln
Ein dritter Vorschlag des Bundesrates bezieht sich auf das räumliche Kriterium, wenn es um die Definition einer Bürgerenergieanlage geht. Denn bisher nimmt die Bundesregierung in ihrem Entwurf die Kreisgrenze als Kriterium für eine lokale Verankerung eines Bürgerenergieprojekts an. Der Bundesrat schlägt aber vor, diesen engen Rahmen auf einen bestimmten und vorher definierten Umkreis auszuweiten, der auch über die Grenze einzelner Landkreise hinaus gehen kann. Außerdem will der Bundesrat überprüft wissen, inwiefern vor allem Kommunen stärker berücksichtigt werden können, wenn sie eine Erzeugungsanlage bauen, dies aber nicht über ein Bürgerprojekt sondern zum Beispiel als kommunale Investition über ein Stadtwerk abwickeln. (Sven Ullrich)