Eine Prämie in Höhe von 2,8 Cent pro Kilowattstunde für Windenergieanlagen beziehungsweise 4,9 Cent für Solaranlagen soll energiewirtschaftliche Aufwände ausgleichen und Verbraucher:innen aktivieren, an Energy-Sharing-Gemeinschaften zu partizipieren. Eine vom Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy beauftragte Untersuchung des Analyseinstituts Energy Brainpool liefert erstmals eine umfassende Datengrundlage für die Ausgestaltung einer solchen Prämie.
Warum Energy Sharing so wichtig ist, erklärt Ariane August, Referentin für Energiepolitik bei Green Planet Energy: „Für uns ist es ein wichtiges Thema - die Energiewende als gesamtgesellschaftliches Großprojekt. Wir wollen die Energiewende nicht denen überlassen, die ein Dach haben.“ Mit Energy Sharing sei das möglich: Die Grundregel: Menschen sollen sich in Bürgerenergiegesellschaften organisieren, den selbst produzierten Strom auch selbst nutzen dürfen und untereinander teilen. „Das ist etwas anderes als nur eine Rendite bei einer Beteiligung. Der Vorteil: Auf diese Weise können wir viel mehr Investitionen anreizen, um die massiven Ausbauziele zu schaffen. Dafür ist das Energy Sharing das geeignete Instrumente.“ Bürger wollten außerdem mitentscheiden. Laut August schafft man Identifikation mit eigenem Ökostrom. Zudem sei aber auch ein ökonomischer Anreiz nötig, damit die Leute sich in Bürgerenergie engagierten: Günstigerer Strom. „Wir wollten authentische, echte Teilhabe erzeugen. Wir wollten auch Anreiz zum Verschieben von Lasten und Reduzierung von Verbräuchen schaffen: Ein Mitmachangebot statt die Energiewende denen mit dem großen Geldbeutel zu überlassen“, sagt die Politikreferentin.
Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie, fragt welche Rolle Bürgerenergie heute im EEG spielt. Mitglieder könnten nach wie vor den eigenen Strom nicht gut selbst nutzen. „Stromvertrieb aus eigenen Anlagen ist ein großer Wunsch der Bürgerenergiegesellschaften. Gerade für Bürgerenergie ist Sicherheit wichtig.“ Die Marktprämie bleibe erhalten. Für eine viertelstündige Bilanzierung Verbrauch/Erzeugung gilt: Echtzeitbilanzierung bleibt wichtig. Es gebe eine Begrenzen auf 2 kW pro Teilnehmer, damit möglichst viele teilnehmen können.
Bei dem Konzept, das unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt wird, handelt es sich um ein Prämien-Modell, das auf Regionalität beruht: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 Kilometern sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG) den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen.
Bislang gibt es in Deutschland noch immer keinen Regulierungsrahmen, mit dessen Hilfe solche Gemeinschaften ihr Recht auf ein Teilen des Stroms wirtschaftlich attraktiv ausüben könnten. Die gemeinschaftliche Nutzung des eigenen Ökostroms bedeutet einen finanziellen Mehraufwand, etwa durch die Viertelstunden-Bilanzierung und die Beschaffung des Reststroms.
Aufgrund des großen Nutzens von Energy Sharing für die Energiewende sowie der Chance auf soziale Teilhabe von Menschen mit wenig Geld sollten die Mehrkosten durch eine staatliche Förder-Prämie ausgeglichen werden. Wie diese berechnet werden kann, zeigt die Studie von Energy Brainpool und ergänzt damit den Branchenvorschlag „Eckpunkte eines Energy Sharing Modells“. Dafür wurde die Höhe der Prämie für Wind- und Solaranlagen auf Basis von Kosten ermittelt. Darüber hinaus ist auch eine Anreizkomponente enthalten, damit Haushaltskunden aus ihrem bestehenden Stromtarif in ein Energy Sharing-Modell wechseln und ihre Stromverbräuche mit der gemeinschaftlichen Erzeugung in Einklang bringen. (nw)