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Photovoltaikfreiflächenanlagen

Bundesnetzagentur startet zweite Ausschreibungsrunde

Die Bundesnetzagentur hat heute die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaikfreiflächenanlagen gestartet. Bis zum 1. August können Bieter ihre Projekte anmelden und ihre Gebote abgeben. Diese dürfen aber 11,18 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten. Insgesamt stehen Einspeisetarife für 150 Megawatt Anlagenleistung zur Versteigerung. Bieter, die in der ersten Runde keinen Tarif gewonnen haben, können sich mit ihren Projekten an der zweiten Runde wieder beteiligen.

Bundesnetzagentur probiert neues Verfahren aus

Im Unterschied zum ersten Ausschreibungsverfahren werden die Tarife aber nicht nach dem sogenannten pay-as-bid-Verfahren ermittelt. Das heißt, nicht derjenige Bieter, der mit einem Angebot einen Zuschlag bekommt, erhält genau diesen Tarif. Vielmehr wird in der zweiten Runde das letzte Gebot als Grundlage für den Einspeisetarif insgesamt genommen. Alle anderen Projekte, die aufgrund eines niedrigeren Angebots ebenfalls gewonnen haben, bekommen genau den Tarif, den dieses höchste Gebot eingereicht hat. Damit lehnt sich die Bundesnetzagentur mit der Ermittlung der Ausschreibungstarife an den Preismechanismus an, der auch an der Strombörse angewendet wird.

Vorgaben beachten

Die Bundesnetzagentur weißt darauf hin, dass die gesamten geforderten Projektunterlagen eingereicht werden müssen und der Bieter die Formvorgaben der Behörde einhalten sollte. Sonst werden diese aus der Ausschreibung ausgeschlossen. In der ersten Auktionsrunde betraf dies immerhin 37 Projekte. „Es ist Anliegen der Bundesnetzagentur, so wenige Gebote wie möglich auszuschließen“, betont die Behörde. „Die gesetzlichen Vorgaben sind jedoch strikt, so dass bei den Ausschlüssen grundsätzlich kein Ermessen besteht.“ Um weitere Pannen für die Bieter auszuschließen, hat die Bundesnetzagentur hat die Ausschlussgründe der ersten Ausschreibungsrunde untersucht und die Ergebnisse als Hinweise zur Gebotsabgabe veröffentlicht. (Sven Ullrich)