In Nordrhein-Westfalen dürfen künftig auch Solarprojekte an Ausschreibungen teilnehmen, die auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen geplant sind. Jedes Jahr sind aber nur 150 Megawatt möglich.
Auf einem ehemaligen militätischen Übungsgelände hat Trianel einen Solarpark errichtet. Er finanziert nicht nur die vorherige Kampfmittelräumung auf der Fläche. Er gibt dieser auch Zeit, sich zu regenerieren, bevor sie wieder für den Ackerbau genutzt wird.
Der Bau von Solaranlagen auf einem Prozent der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzfläche reicht aus, um den globalen Strombedarf zu decken. Das funktioniert aber nur mit der Kombination von Photovoltaik und Landwirtschaft.
Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibung von Solarparkleistung dieses Jahres gestartet. Projektierer können ihre Gebote noch bis zum 1. Oktober in Bonn einreichen.
Die hessische Landesregierung will nach Angaben des BSW Solar Ackerflächen für den Bau von Photovoltaikfreiflächenanlagen freigeben. Der Branchenverband geht davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere Bundesländer folgen.
Das Fraunhofer ISE hat zusammen mit Projektpartner Solaranlagen auf Ackerflächen in Chile errichtet. Diese sind so aufgebaut, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiter möglich ist und gleichzeitig für Schatten sorgen.
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung von Solarparkleistung für das Jahr 2018 gestartet. Bis 1. Februar des kommenden Jahres müssen die Gebote eingereicht werden. Dabei gelten die aktuellen Formatvorgaben der Bonner Behörde.
Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibung von Marktprämien für Strom aus Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt gestartet. Die Planer müssen die notwendigen Unterlagen bis zum 1. Juni 2017 um Mitternacht bei der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgeben, um an der Ausschreibung teilzunehmen.
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Verordnung erlassen, in der sie den Bau von Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen zulässt. Projektierer können jetzt solche Gebiete in ihre Planung mit einbeziehen. Es gelten aber einige Einschränkungen.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg lässt den Bau von Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen zu. Es ist damit das erste Bundesland, dass die spezielle Regelung im EEG nutzt und eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt. Das letzte Wort haben aber die Kommunen.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Ausschreibungen mit Dänemark bekanntgegeben. Diese zeigen alle Schwächen, die Ausschreibungen haben, inklusive verzerrter Wettbewerbsbedingungen, wenn der Rahmen nicht für alle gleich ist. Zudem steht die einseitige Konzentration auf den Preis in der Kritik.
IBC Solar hat mit dem Bau der ersten Anlage auf einer Ackerfläche begonnen, die in den Ausschreibungen einen Einspeisetarif gewonnen hat. Die Oberfranken konnten dabei auf einen entscheidenden Vorteil zurückgreifen.
In der vierten Runde der Ausschreibungen von Solarparkleistung, die gerade begonnen hat, werden erstmals seit vier Jahren wieder Anlagen auf Ackerflächen gefördert. Doch es gibt noch weitere Veränderungen im Vergleich zu den letzten beiden Ausschreibungsrunden – nicht nur positive.
Die Ackerfläche scheint zum zentralen Streitpunkt zu werden, wenn es um die Bedingungen für die Photovoltaikfreiflächenanlagen geht. Dabei haben alle Akteure die Seiten gewechselt. Dazwischen bleibt nur der Stromkunde sitzen.
Die italienische Regierung legt per Dekret fest, dass seit dem 24. Januar alle Solarstromanlagen, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, die nicht bestimmten Kriterien entsprechen, ab sofort keine Förderung mehr bekommen. Solarverbände und Juristen sehen solche abrupten Änderungen als fragwürdig an.
Nach dem Bundesrat hat sich auch die Solarbranche dafür stark gemacht, Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen wieder ins EEG aufzunehmen. Nur 0,3 Prozent von Deutschlands Äckern wären für die solare Energiewende erforderlich.
22 Prozent der Anbaufläche für Mais im vergangenen Jahr waren mit Energiemais für Biogas bestellt. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) präsentiert ihre Auswertung eigenen statistischen Materials und des vorläufigen Ergebnisses der Landwirtschaftszählung 2010 in Form einer Grafik.
Die Europäische Vereinigung für erneuerbare Energien (EUROSOLAR) fordert, die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen wieder einzuführen. Die Degression der Einspeisevergütung von Solaranlagen soll sich an den tatsächlichen Herstellungs- und Installationskosten orientieren. Zubaubegrenzungen lehnt EUROSOLAR strikt ab.
Die bayerische Regierung setzt sich für die Wiedereinführung der Einspeisevergütung für Solaranlagen auf Ackerflächen ein. Die neuen Energiekonzepte der Landesregierung sehen einen Anteil der Photovoltaik im Freistaat von 16 Prozent der Stromerzeugung bis 2020 vor.