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Photovoltaikförderung in Italien

Rom zieht Deadline vor

Die italienische Regierung zieht per Dekret die Deadline für die Förderung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auf den 24. Januar vor. Ursprünglich war dieser Termin für den 28. März vorgesehen. Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bekommen dann keine Einspeisevergütung mehr. Es sei denn, sie haben eine Gesamleistung von weniger als einem Megawatt und verbrauchen weniger als zehn Prozent der Nutzfläche. Ein zweites Kriterium für eine Ausnahme ist, dass die Fläche bereits seit mindestens fünf Jahren brach liegt. Solarstromgeneratoren auf solchen Flächen bekommen noch eine Schonfrist von einem Jahr. Sie müssen also bis spätestens 24. Januar 2013 am Netz sein.

Zweite Hiobsbotschaft in einer Woche

Nachdem die italienische Behörde für erneuerbare Energien Gestore Servici Energetici (GSE) diese Woche bereits bekannt gegeben hat, dass Rom für das zweite Halbjahr keine großen Anlagen mehr fördert, ist das schon die zweite Hiobsbotschaft für die Photovoltaikbranche in Italien. Diese läuft jetzt Sturm gegen den plötzlichen Einschnitt. Man gibt dem Widerstand gegen das Dekret durchaus eine realistische Chance, denn es muss innerhalb von 60 Tagen vom Parlament bestätigt und in ein reguläres Gesetz umgewandelt werden. „Die Solarbranche hofft, dass das Dekret noch abgeschwächt wird“, sagt Andreas Lutz von New Energy Projects gegenüber ERNEUERBARE ENERGIEN. Der Projektentwickler aus München hat sich auf den italienischen Markt spezialisiert. Außerdem ist die Rechtmäßigkeit des Dekrets fraglich. Jeder Investor ist jetzt verunsichert.

Zu Ende bauen oder nicht, das ist die Frage

Viele Juristen geben sogar Klagen gegen das Dekret realistische Erfolgsaussichten. „Die Diskussion geht zur Zeit in die Richtung: was ist mit den Projekten, die auf der GSE-Liste A stehen, also ein prinzipielles Anrecht auf Einspeisevergütung haben“, fasst Andreas Lutz zusammen. „Jetzt kommt plötzlich ein neues Gesetz, das hat mit Rechtssicherheit nichts zu tun. Schließlich gibt es noch viele solcher Projekte, die noch im Bau und noch bis zum 28. März fertig sind.“ Es gibt kein Patentrezept, wie sich die Investoren jetzt verhalten sollen – weiter bauen und klagen oder wieder abbauen. Andreas Lutz rät: „fertig bauen und gegen das Dekret klagen“. Neuen Investoren rät er, vorsichtig beim Kauf von Projektrechten an den in Italien noch zu bauenden Anlagen zu sein. (Sven Ullrich)