In Italien kontrolliert die Energieregulierungsbehörde geförderte Solaranlagen auf der Suche nach Verstößen gegen die Förderbedingungen. Der Anteil von Anlagen, für die falsche Angaben gemacht wurden, liegt bei einem Drittel. Drei Viertel der falschen Angaben führen zur Streichung der Einspeisevergütung. Rom macht den Betreibern aber ein Angebot.
Künstliche Anlagentrennung – so nennt die italienische Regierung eine Praxis im Lande, bei der große Solargeneratoren in eine Reihe kleiner Anlagen aufgetrennt zur Förderung angemeldet wurden. Dagegen sollen die Beamten der GSE jetzt vorgehen. Für die anderen Ökostromtechnologien gibt es noch ein kleines Fördertöpfchen.
Das oberste Verwaltungsgericht in Rom hat entschieden, dass die GSE nicht automatisch Vergütungen streichen darf, wenn die Beamten auf Unregelmäßigkeiten stoßen. Außerdem verhandelt das Verfassungsgericht die rückwirkende Kürzung der Einspeisetarife, die seit 2015 gilt. Der Gerichtstermin steht schon fest.
Die italienische Regierung hat einen Entwurf für eine Neuregelung des Komponententauschs an bestehenden Solaranlagen vorgelegt. Er sieht Vereinfachungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen vor. Vor allem die umfangreiche Dokumentation soll entfallen.
Die für die Förderung der erneuerbaren Energien in Italien zuständige Behörde hat neue Regelungen erlassen, die beim Tausch von Komponenten in Photovotlaikanlagen zu beachten sind. Diese kosten nicht nur zusätzlich Geld. Werden sie nicht eingehalten, steht der Fördertarif auf der Kippe.
Betreiber von Photovoltaikanlagen in Italien müssen bis zum kommenden Sonntag bei der GSE angeben, für welche Option der rückwirkenden Änderung der Förderbedingungen sie sich entscheiden. Sonst verlieren sie nicht nur viel Geld, sondern auch jegliche Einspruchsmöglichkeit.
Die Förderung von Solarstromanlagen über Einspeisetarife ist in Italien bald zu Ende. Der von der Regierung eingezogene Förderdeckel ist erreicht. Damit bekommen nur noch Anlagen eine Einspeisevergütung, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Das zweite Register im Rahmen des italienischen Förderprogramms Conto Energia V ist geöffnet. Investoren, die für ihre Anlagen eine Einspeisevergütung wollen, müssen diese bis zum 17. Mai bei der Gestore die Servici Energetici anmelden. Es ist wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, für Solarstromanlagen in Italien eine Förderung zu bekommen.
Die Gestore dei Servici Energetici hat die erste Liste von Solarstromanlagen veröffentlicht, die eine Einspeisevergütung nach dem Conto Energia V bekommen. Es ist weniger Gesamtleistung registriert als erwartet. Dadurch bleibt Spielraum für die nächsten Register. Norditalien bleibt beim Zubau vorn.
Die italienische Regierung legt per Dekret fest, dass seit dem 24. Januar alle Solarstromanlagen, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, die nicht bestimmten Kriterien entsprechen, ab sofort keine Förderung mehr bekommen. Solarverbände und Juristen sehen solche abrupten Änderungen als fragwürdig an.
Für die Monate Juli bis Dezember gibt es in Italien keine Liste für Anlagen über einem Megawatt. Der Zubau im letzten Jahr war zu hoch. Betreiber von Freiflächenanlagen müssen sich beeilen, um noch eine Einspeisevergütung zu bekommen.