Die Bundesnetzagentur hat die zweite Photovoltaikausschreibung für dieses Jahr gestartet. Wie in der vergangenen Ausschreibung stehen wieder 200 Megawatt Solarstromleistung zu Versteigerung, auf die sich Planer und Investoren von und in Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 750 Kilowatt bewerben können. Die Gebote müssen bis zum 1. Juni 2017 mit den vollständigen Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Dabei zählt nicht das Datum des Poststempels, sondern die Bonner Beamten müssen die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon bekommen haben. Die Frist läuft dabei um Mitternacht des 1. Juni ab.
Die Bundesnetzagentur weißt darauf hin, dass die Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, nicht mehr zu verwenden sind. Die Behörde hat komplett neue Formulare auf seiner Internetseite veröffentlicht, die für diese Ausschreibung gelten.
Es gilt das Gebotspreisverfahren
Die Zuschläge werden im sogenannten Gebotspreisverfahren (Pay-as-Bid) vergeben. Das bedeutet, dass jeder Bieter nur die Marktprämie bekommt, mit der er in die Ausschreibung gegangen ist. Damit werden strategische Gebote ausgeschlossen. Denn der Planer muss dann mit der Vergütung in die Ausschreibung gehen, die er tatsächlich auch für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage braucht. Dabei bekommen die Bieter den Zuschlag, die das niedrigste Gebot abgegeben haben. Danach werden die weitere Gebote in ansteigender Reihenfolge weiter vergeben, bis die ausgeschriebene Leistung erreicht ist.
Gebotsgrenze bleibt konstant
Die Gebote sind wieder mit einem Höchstwert gedeckelt, der bei 8,91 Cent pro Kilowattstunde konstant geblieben ist. Überschreitet ein Gebot diesen Höchstwert, wird es aus der Ausschreibung sofort ausgeschlossen. Es gilt auch weiterhin ein Maximalwert für die Größe der Anlage. Die Projekte dürfen die Leistung von zehn Megawatt pro Generator nicht überschreiten. Auch kleinere Projekte sind von der Ausschreibung ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 750 Kilowatt leisten.
Erstmals sind Ackerflächen zugelassen
Zudem ist die sogenannte Flächenkulisse festgeschrieben. So dürfen in den meisten Bundesländern nur Projekte in die Ausschreibung gehen, die auf den im EEG 2017 vorgegebenen Flächen geplant sind. Das sind neben Anlagen auf oder an Gebäuden sowie an Lärmschutzwänden vor allem Konversionsflächen, 110 Meter breite Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen, Flächen, die bereits in einem bestehenden Bebauungsplan für den Bau von Solaranlagen ausgewiesen wurden sowie Flächen im Eigentum des Bundes, die ebenfalls schon für den Bau von Solaranlagen vorgesehen sind. Erstmals dürfen auch Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten an der Ausschreibung teilnehmen. Dies gilt aber nur für Anlagen in Bayern und Baden-Württemberg. Denn nur diese beiden Landesregierungen haben dafür über eine entsprechende Verordnung grünes Licht gegeben. In Baden-Württemberg dürfen pro Kalenderjahr Solaranlagen mit einer maximalen Gesamtleistung von 100 Megawatt auf Ackerflächen und Grünland gebaut werden. Bayern lässt immerhin pro Jahr 30 Gebote für Projekte auf solchen Flächen zu. Das sind bei einer Maximalgröße pro Anlage im Ausschreibungsverfahren von zehn Megawatt satte 300 Megawatt, die in Bayern auf Äckern und Wiesen gebaut werden dürfen, die nicht zu landwirtschaftlichen Nutzung geeignet sind. (Sven Ullrich)