Die Bundesnetzagentur hat die vierte Runde der Ausschreibungen für Solarparkleistung in Deutschland begonnen. Bis zum 1. April können Projektierer, Planer, Investoren und Genossenschaften ihre Gebote abgeben. Entscheidend ist dabei der Eingang des Gebots bei der Bundesnetzagentur. Dabei sollten die Unterlagen auch vollständig und richtig ausgefüllt sein. „Denn nach Gebotsabgabe keine Möglichkeit mehr, Flüchtigkeitsfehler zu heilen“, warnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er verweist darauf, dass in den letzten beiden Ausschreibungsrunden etwa zehn Prozent der Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen wurden. Schließlich stehen in der Freiflächenausschreibungsverordnung strikte Vorgaben, wodurch die Beamten der Bundesnetzagentur keinen Ermessensspielraum haben und auch kein Auge zudrücken können, wenn die Formulare fehlerhaft aufgefüllt sind.
Zehn Anlagen auf Ackerflächen zugelassen
Erstmals werden in dieser Ausschreibungsrunde auch Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten zugelassen. Das sind Standorte, auf denen aufgrund von erschwerten natürlichen Produktionsbedingungen die landwirtschaftlichen Erträge geringer sind als an anderen Standorten. Das sind nicht nur Ackerflächen mit geringer Bodenqualität, sondern auch solche in großer Höhe oder mit großer Hangneigung, die nur schwer für die landwirtschaftliche Produktion erreichbar sind. „Genauere Informationen zu benachteiligten Gebieten sind bei den zuständigen Bundesbehörden zu erfragen“, raten die Beamten der Bundesnetzagentur. Sie werden eine Liste dieser Bundesbehörden auf der Internetseite der Agentur bereitstellen.
Bis zu zehn Projekte auf solchen Ackerflächen können insgesamt eingereicht werden. Da die Leistung jedes Projekts auf ein Megawatt begrenzt ist, liegt die maximale Leistung von Solarparks auf solchen Ackerflächen auch bei zehn Megawatt. Diese kann aber auch niedriger sein, wenn die Bieter von Solarparks auf Ackerflächen die maximale Leistung pro Anlage nicht ausreizen. „Man darf gespannt sein, wie das Ausschreibungsergebnis hiervon beeinflusst wird“, sagt Jochen Homann mit Blick auf die Erweiterung der Flächenkulisse.
Auktion wird im Gebotspreisverfahren durchgeführt
Wie in den vergangenen Ausschreibungsrunden ist zu erwarten, dass auch die vierte Auktion mehrfach überzeichnet ist. Die Bundesnetzagentur erwartet in dieser Runde einen noch größeren Andrang, da nur 125 Megawatt Solarparkleistung ausgeschrieben werden. Das sind 75 Megawatt weniger als in der vorhergehenden Auktionsrunde und die bisher geringste ausgeschriebene Leistung überhaupt.
Sowohl diese geringere ausgeschriebene Leistung als auch die Erweiterung der Flächenkulisse – es sind nicht nur Ackerflächen, sondern auch Flächen zugelassen, die dem Bund oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehören und von letzterer auch verwaltet werden – werden die Gebotsstruktur verändern. „Wir werden sehen, wie sich dies auf das Preisniveau auswirkt“, sagt Homann. In dieser Runde gilt wieder das Pay-as-bid-Verfahren. Das heißt, jeder Bieter bekommt, wenn er einen Zuschlag erhält, die Marktprämie, mit der er geboten hat. Damit sind strategische Gebote wie in den vergangenen beiden Runden ausgeschlossen. Das niedrigste Gebot in der zweiten Ausschreibungsrunde lag bei einem und in der dritten Runde sogar bei 0,9 Cent pro Kilowattstunde. Für solche Marktprämien sind die Solarparks nicht wirtschaftlich realisierbar, auch wenn Jochen Homann davon ausgeht, dass die strategischen Gebote kaum Einfluss auf die Marktprämie hatten, da es sich nur um einen kleinen Teil der Gebote handelte.
Maximalpreis bleibt unverändert
Es wird sich jetzt zeigen, welchen Einfluss das Verfahren tatsächlich auf die Höhe der Marktprämie haben wird und ob das Einheitspreisverfahren der letzten beiden Runden tatsächlich dafür sorgt, dass der Preis für den Solarstrom sinkt. Bisher ist in dieser vierten Runde nur eins sicher: Über 11,09 Cent pro Kilowattstunde wird die Marktprämie nicht liegen. Denn das ist – wie in der vergangenen Runde – der maximale Gebotswert. (Sven Ullrich)
Einen ausführlichen Beitrag über die Chancen von Energiegenossenschaften im Ausschreibungsverfahren lesen Sie in der nächsten Ausgabe von ERNEUERBARE ENERGIEN, die am 15. Februar erscheint.