Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für eine Marktprämie für Strom aus Solarparks veröffentlicht. Um die 125 ausgeschriebenen Megawatt haben sich 62 Bieter beworben. Diese haben eine Solarparkleistung von 311 Megawatt in den Ring geworfen. Am Ende waren 25 Projekte mit einer Gesamtleistung von 130 Megawatt erfolgreich. Die mengengewichtete durchschnittliche Marktprämie lag bei 7,23 Cent pro Kilowattstunde. Das höchste noch bezuschlagte Gebot lag bei unter acht Cent pro Kilowattstunde.
Die Bundesnetzagentur will noch keine weiteren Angaben veröffentlichen, weil sie erst einmal abwartet, ob noch ein Nachrückverfahren durchgeführt werden muss. Das ist der Fall, wenn für ein bezuschlagtes Projekt die Zweitsicherheit nicht hinterlegt wird. Die Unternehmen, die eine Marktprämie gewonnen haben, können sich damit noch bis zum 24. August dieses Jahres Zeit lassen.
Durchschnittspreis um 0,18 Cent gesunken
Doch aus den schon veröffentlichten Zahlen und Fakten geht hervor: Es war keine Energiegenossenschaft erfolgreich. Ob überhaupt noch Energiegenossenschaften mitgeboten haben, geht aus den offiziellen Angaben nicht hervor. Doch klar ist auch, dass das Interesse an den Ausschreibungen stark gesunken ist. Während die vorhergehenden Ausschreibungsrunde mehr als vierfach überzeichnet war, haben die Bieter jetzt nur noch die 2,5fache Leistung ins Rennen geschickt. Trotz dieses geringeren Interesses ist das Preisniveau weiter gesunken. Denn in der vorhergehenden Ausschreibungsrunde betrug die Marktprämie 7,41 Cent pro Kilowattstunde. Das ist ein Rückgang um 0,18 Cent, die an die Betreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde weniger bezahlt werden muss. Für Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ist dieses Preisniveau ein Zeichen, dass der Wettbewerb weiterhin funktioniere. Doch die Zuschläge gingen alle an juristische Personen. So waren zwei Aktiengesellschaften, sechs GmbHs und 17 GmbH amp; Co. KGs erfolgreich. Die durchschnittlich bezuschlagte Leistung lag bei über fünf Megawatt.
Weitere Preissenkungen möglich
Wie sich das Preisniveau weiter entwickelt, wird sich zeigen. Denn die fünfte Ausschreibungsrunde ist vor der Verabschiedung der EEG-Novelle gestartet. Jetzt müssen ab 1. Januar des kommenden Jahres müssen kleinere Projekte mit einer Leistung unter 750 Kilowatt nicht mehr in die Ausschreibungen gehen. Dies wird zu einem weiteren Absinken des Interesses an den Auktionen führen und damit zu einem geringeren Preisdruck. Denn die Entwickler kleinerer Projekte werden jetzt abwarten, bis die Bagatellgrenze in Kraft tritt. Damit wird automatisch weniger Leistung ins Rennen geschickt. Gleichzeitig steigt das auktionierte Volumen pro Ausschreibungsrunde auf 200 Megawatt. Diese beiden Fakten könnten dazu führen, dass die Preise nicht mehr so schnell wie in der Vergangenheit sinken werden und eine realistische Höhe annehmen. Das Risiko sinkt, je weniger Projekte ins Rennen geschickt werden. Allerdings so lange die Ausschreibungen mehrfach überzeichnet sind, bleibt der Preisdruck, gleichgültig, die hoch die auktionierte Solarparkleistung überzeichnet ist. (Sven Ullrich)