Künftig sollen Genehmigungsverfahren für Projekte mit erneuerbaren Energien deutlich schneller werden, wenn es nach dem Willen der europäischen Minister geht. Der EU-Energierat einigte sich auf entsprechende Änderungen der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED), die derzeit in Arbeit ist.
Mitgliedstaaten sollen Vorranggebiete mit vereinfachten Umweltprüfungen ausweisen
Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie Vorranggebiete für EE-Projekte in einem Umfang auszuweisen, dass die nationalen Beiträge zum EU-Ziel, 40 Prozent des Bruttoendverbrauch der Union im Jahr 2030 aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, erreicht werden, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Rates. Diese „Go-to-Areas“ sollen dann vereinfachte Umweltprüfungen unterzogen werden, statt wie bislang jedes einzelne Projekt prüfen zu lassen. Bereits in Deutschland ausgewiesene Vorranggebiete für Windenergie würden als „Go-to-Areas“ anerkannt, heißt es vom BMWK.
Außerdem will die EU anerkennen, dass erneuerbare Energien und die erforderliche Netzinfrastruktur im herausragenden öffentlichen Interesse sind und damit Vorrang bei Genehmigung und Planung haben.
Höchstdauer für Genehmigungsverfahren, aber keine automatische Genehmigung
Diese Einigung sei ist eine wichtige Ergänzung zu den laufenden Arbeiten an der Richtlinie über erneuerbare Energien, sagte Tschechiens Minister für Wirtschaft und Handel, Jozef Sikela, bei der Vorstellung der Ergebnisse. „Eine schnellere Genehmigung in Vorranggebieten, die die besten Ergebnisse liefern können, ohne der Umwelt zu schaden, wird es uns ermöglichen, erneuerbare Energien schneller in unseren Netzen einzusetzen.“
So will die EU zeitliche Grenzen für Genehmigungsverfahren festgelegen: Innerhalb der „Go-to-Areas“ nicht länger als ein Jahr bzw. zwei Jahre für Offshore-Windparks, außerhalb verlängern sich die Fristen um jeweils ein Jahr. Eine Genehmigung bleibt aber erforderlich, auch wenn das Verfahren die zugelassen Fristen überschreitet.
Derzeit laufen Verhandlungen mit dem EU-Parlament
Beschleunigte Verfahren soll es auch im Repowering und bei Netzanschlüssen von EE-Anlagen geben.
Derzeit laufen Verhandlungen über die Richtlinie über erneuerbare Energien mit dem EU-Parlament. So sind beispielsweise noch unterschiedliche Fristen für die Ausweisung der Go-To-Gebieten in der Dikussion: Das EU-Parlaments möchte sie bei 24 Monate setzen, die Minister den Ländern sechs Monate länger Zeit geben.
BWE sieht die Länder in der Pflicht
Es sei gut, dass die EU den Bedarf zur Beschleunigung des Ausbaus erkannt habe, kommentierte der Bundesverband Windenergie. Doch die eigentliche Arbewit müsse jetzt in den Mitgliedsstaaten, in Deutschland vor allem auf Ländereben, stattfinden. „Hier liegen die Zuständigkeiten für viele der seit langer Zeit bremsenden Themen, besonders für die Bereitstellung von Flächen. Hier darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Länder sich nun zurücklehnen können.“ Es gelte,die Vorgaben der Bundesregierung schnell umzusetzen. (kw)
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