Ab 2020 drohten „Rückschritte bei der Stromerzeugung aus Biomasse“. Dann nämlich sei der „Peak-Strom aus Biomasse“ überschritten, warnt die FNR. Weil von dann an immer mehr Biogas- und Biomasseheizkraftwerke das Ende ihrer 20-jährigen Förderphase durch das EEG erreichten, drohten bis 2035 massive Leistungseinbrüche in Folge vom Netz genommener Altanlagen. Die Betreiber hätten nach aktuellem Stand der Technik und Strom- oder Wärmemarktregeln keinen Anreiz ihre Anlagen nach dem Ender ihrer gesicherten EEG-Vergütung weiter zu betreiben. Sie würden sie dann aber bis 2035 nach und nach von den Strom- und Fernwärmenetzen nehmen.
Das FNR verweist auf eine Kurzstudie des Deutschen Biomasse-Forschungszentrums (DBFZ) vom Mai. Die DBFZ-Forscher hatten darin vorgespielt, wie weit die Energie-Erzeugung aus Biomasse zurückgehe, falls jährlich nur noch rund 30 Megawatt (MW) elektrischer Leistung durch neugebaute Güllekleinanlagen hinzugebaut würden. Dann entstünde bis 2035 eine Stromerzeugungslücke bei den Erneuerbaren von rund 42,8 Terawattstunden (TWh), so rechneten die DBFZ-Forscher vor. Solle die Allgemeinheit dennoch 100-prozentig vom Zubau von Wind- und Solarenergie in Deutschland profitieren, müssten zum Ausgleich der wegbrechenden Bioenergieerzeugung rund 4.700 Drei-MW-Windturbinen zusätzlich zu den ohnehin vom EEG geförderten Windparkinstallationen errichtet werden.
Allerdings hatten die DBFZ-Autoren zum Zeitpunkt ihrer Studienveröffentlichung noch nicht den endgültigen Entwurf für das EEG 2017 vor Augen. Das EEG sieht nun Ausschreibungen für Bioenergie-Stromanlagen von 150 bis 200 MW pro Jahr vor. Zugleich bestätigte sich im Juli kurz vor der Verabschiedung des neuen EEG im Bundestag, dass es nach 20 Jahren keine Anschluss-EEG-Förderung mehr gebe.
Marktmodelle und Konzepte für die Zeit nach 2020 gesucht
Der Bedarf an Bioenergie sei aufgrund der drohenden Energielücke groß, argumentiert sinngemäß wiederum die zum Bundeslandwirtschaftsministerium gehörende FNR. Die Forschungskampagne müsse nun „zusätzliche Einnahmequellen für die Biomasse-Kraftwerke erschließen“. Sie könnten sie „auch für die künftig geplanten Ausschreibungen fit machen“ oder „sogar „den Bau von Neuanlagen ermöglichen. In Frage kommen hier zum Beispiel die Direktvermarktung von Strom und Wärme oder die Kombination mit anderen erneuerbaren Energien. Auch die Vergütung von Systemdienstleistungen wie das Bereitstellen von Regelenergie oder die Energiespeicherung können die Einnahmen erhöhen“, schreibt die FNR. Auch wie sich Klimaschutz- und Umweltleistungen durch Biomasseanlagen zu Geld machen ließen, müsse erforscht werden – oder wie energetische und stoffliche Nutzung, beispielsweise durch eine Bioraffinerie kombiniert werden könnten.
Die Vorschläge für Förderprojekte müssen nun bei der FNR bis 31. Dezember dieses Jahres eingegangen sein. Die Forschungsvorhaben könnten vom Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung mitfinanziert werden.
(Tilman Weber)