Der US-Geothermie-Verband GEA jubelt bereits: Nach einem im Mai zum ersten Mal veranstalteten offiziellen Geothermal Awareness Day – was sich sinngemäß und sehr frei als Tag des Bewusstseins für die geothermischen Möglichkeiten Kaliforniens übersetzen lässt – bekommt die Erdwärmebranche des Bundesstaates nun weitere politische Unterstützung. So verabschiedeten beide Häuser des kalifornischen Parlaments eine zu Jahresbeginn eingebrachte Gesetzesnovelle, die Geothermie mit einem Trick massiv voranbringen soll. Die Novelle AB 2363 verlangt von den Investoren neuer Erneuerbare-Energien-Kraftwerke im Land, dass diese bei ihren Entscheidungen auch die so genannten Integrationskosten der gewählten Energiequelle einbeziehen müssen.
Der Hintergedanke der Reformer: Weil die in Kalifornien vorherrschenden Regenerativenergieformen Wind- und Solarstrom nicht nur zunehmend einen Ausbau der Stromnetze erfordern, sondern auch aufgrund ihrer schwankenden Erzeugung das Vorhalten von teuren womöglich konventionellen Kraftwerkskapazitäten, sind diese Integrationskosten bei Geothermie günstiger. Denn die Erwärme steht beständig zur Verfügung. Sie verlangt eben nicht, dass solche vorgehaltenen Kraftwerke wie bei der häufig an- und abschwellenden Wind- und Sonnenstromeinspeisung sekundenschnell mit ihrer Leistung dagegen steuern.
Bis zum 31. Dezember 2015 muss nun erst einmal der für die Vergabe der neuen Kraftwerksprojekte zuständige staatliche Dienstleister California Public Utilities Commission (CPUC) eine Systematik zur Berechnung dieser Integrationskosten ausarbeiten. Besonders dürfte die Geothermiebranche auch der gleich zu Beginn der einstimmig verabschiedeten Novelle angedeutete neue Schwerpunktsetzung gefreut haben. Hier heißt es nämlich wörtlich: „Der Bundesstaat ist ergiebig mit erneuerbaren Energiequellen ausgestattet, dazu gehören Geothermie, Biomasse, Biomethan, Wind und Sonne …“ – womit das Gesetz die Geothermie an erster Stelle nennt.
Ob die Geothermie damit beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Bundesstaat wirklich nicht nur mehr Gewicht sondern sogar Vorrang erhalten soll, bleibt zwar wohl letztlich der Interpretation der Politiker überlassen. Doch das Gesetzgebungsverfahren des Bundesstaates hat derzeit für die Geothermieunternehmen noch ein weiteres Eisen im Feuer, das die Weichen ganz eindeutig stellen soll. So sieht der mehrmals abgeänderte Gesetzentwurf SB 1139 vor, dass die Energieversorger im Rahmen ihrer künftigen Investitionen bis 2024 zusammen mindestens eine Kapazität allein zur Stromerzeugung von 500 Megawatt (MW) an neuen Geothermieanlagen installiert haben müssen.
Kalifornien ist der US-Bundesstaat der mit Abstand meisten ausgebauten Geothermieanlagen. Er besitzt mit vielen Vulkanen und Geysiren eine ohnehin für Geothermie sehr interessante Erdwärmestruktur. Die regenerative Energiequelle liefert im Land einen vergleichsweise hohen Anteil an Grünstrom. Allerdings stagniert der Zubau seit mehr als einem jahrzehnt auf nahezu Null.
(Tilman Weber)