Auf der Webseite www.biogasregister.de können sich jetzt Produzenten und Verbraucher von zu Erdgasqualität aufbereitetem Biogas – Biomethan – registrieren, außerdem Gutachter. Die Einführung hätten bereits ein gutes Dutzend Produzenten und Händler sowie rund 20 Auditoren und Prüfunternehmen zur Registrierung genutzt, berichtet die Dena. Das Register soll wie folgt funktionieren: Die Biomethan-Produzenten buchen ihre ins Erdgasnetz eingespeiste Menge im Register ein. Unabhängige Gutachter prüfen die Angaben auf Richtigkeit. Danach können die Nutzer des Registers die Biogasmengen verteilen und handeln. Die Käufer erhalten einen Auszug, den sie zur Nachweisführung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) oder des Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) verwenden können. „Jede Biogasmenge im Erdgasnetz erhält quasi ein einheitliches Etikett mit den wichtigsten Informationen zu Herkunft und Eigenschaften“, sagt Dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Wertigkeit von Biogas
Die Bedeutung des Nachweises der Herkunft und der Eigenschaften von Biomethan hat mehrere Gründe. Unter dem Gesichtspunkt Vergütung von Strom aus Biogas ist nach dem EEG Biomethan nicht gleich Biomethan. Für den Betreiber einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK), zum Beispiel eines Blockheizkraftwerks (BHKW), der mit Biomethan Strom produziert und diesen nach EEG vergütet bekommt, ist ein Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) beispielsweise höherwertiger als ein Biogas aus biogenen Abfällen. Denn für ersteres wird nach EEG zusätzlich der NawaRo-Bonus gezahlt. Das macht es wertvoller und damit auch teurer. Den Nachweis für die Qualität des Biogases nach den Kriterien des EEG gilt es zu erbringen.
Anforderungen nach EEWärmeG
Seit Inkrafttreten des EEWärmeG am 1. Januar 2009 wird bei Neubauten eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung verlangt. Diese Pflicht kann ein Bauherr auf verschiedene Weise erfüllen, zum Beispiel durch Solarwärme. Eine Möglichkeit ist aber auch, bei einer Gasversorgung des Gebäudes einen Anteil Biomethan einzusetzen. Allerdings sind die Hürden hier recht hoch gesetzt. Der Anteil von Biomethan muss 30 Prozent betragen und das Gas außerdem in einer KWK-Anlage verwertet werden. Was auf den Kauf eines Mikro-BHKW hinaus läuft. Laut EEWärmeG müssen bei der Aufbereitung und Einspeisung des Gases die Methanemissionen in die Atmospäre und der Stromverbrauch nach der jeweils besten verfügbaren Technik gesenkt werden und außerdem die Prozesswärme, die zur Erzeugung und Aufbereitung der gasförmigen Biomasse erforderlich ist, aus Erneuerbaren Energien oder aus Abwärme gewonnen sein. Das kreiert wiederum Nachweisnotwendigkeit über die Attribute des Biomethans, das ein Gebäudebesitzer zur Erfüllung des EEWärmeG bezieht.
Biomethan als Ersatzkraftstoff
Biomethan kann aber auch als Ersatzkraftstoff für Erdgasfahrzeuge dienen. In Deutschland gibt es derzeit rund 900 Erdgastankstellen. Das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) schreibt einen rechnerischen Anteil von 6,25 Prozent Biokraftstoffe zu fossilen Kraftstoffen vor. Diese Quote kann über den Einsatz von Reinkraftstoffen – zum Beispiel Biodiesel – oder alternativ über Beimischung erfüllt werden. Was derzeit zum Beispiel verstärkt über E10 geschehen soll. Biomethan könnte auch zur Erfüllung der Biokraftstoffquote beitragen. Allerdings muss es dazu wie alle anderen Biokraftstoffe die Anforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) erfüllen.
Die Biokraft-NachV schreibt vor, dass ein Biokraftstoff im Vergleich zu einem fossilen Kraftstoff mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgasemissionen hervorrufen muss. Ermittelt wird der Wert entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Über den Anbau, die Aufbereitung und den Transport. Wer diesen Wert nicht erfüllt produziert einen Biokraftstoff, der nicht auf die Bio-Quote nach BioKraftQuG angerechnet werden kann. Was ihn und sein Produkt wiederum für andere Marktteilnehmer uninteressant macht. Die Einhaltung der Vorgaben der Biokraft-NachV wiederum garantieren Zertifizierungen. Zum Beispiel die Zeichen ISCC und REDcert, die von der Zulassungsbehörde für Zertifizierungssysteme, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), im Jahr 2010 als erste grünes Licht vom BLE erhielten. Für Biogasproduzenten und –abnehmer ist das Produkt Biomethan mit Nachweispflichten verbunden. Jeder Teilmarkt verlangt aufgrund der politischen Vorgaben andere. Handels-Plattformen wie das neu eröffnete Biogasregister der Dena können für mehr Transparenz sorgen. (Dittmar Koop)