Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Energiepaket für NRW-Windkraft, Biogasanlagen, Ladesäulen, Solarstrom und KWK

Die Angaben aus verschiedenen Quellen sind im Detail noch nicht deckungsgleich, dennoch erscheint eine Verabschiedung eines Energierechtspakets im Bundestag nach zweiter und dritter Lesung immer wahrscheinlicher. Die Fraktionen der Unionsparteien und der nach dem Aus der rot-gelb-grünen Ampelkoalition übrig gebliebenen SPD-Grünen-Minderheitsregierung haben sich auf zeitlich drängende Reformen mehrerer Gesetze geeinigt. Sie entschärfen damit Konflikte und Gefahren für die Windenergie speziell in Nordrhein-Westfalen, die Solarenergie (siehe: Parteien einigen sich auf Änderungen des Energierechts ), die Bioenergie, für Kraft-Wärme-Kopplung, Ladesäuleninfrastruktur und den Stromnetzbetrieb.

Betroffen sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimschG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) das sogenannte ERP-Wirtschaftsplangesetz zur Förderung von Nachhaltigkeitsinvestitionen der mittelständischen Wirtschaft, das Messstellenbetriebsgesetz sowie Energiefinanzierungs-, Kohleverstromungsbeendigungs- und Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – und außerdem zwei Verordnungen. Die Einigung, die wohl ohne die aus der Regierung ausgeschiedene FDP-Fraktion zu Stande kam, verhindert in mehreren Fällen das direkte Aus für bestehende Energieanlagen, die für den Fortgang der Energiewende wichtig sind. Außerdem unterstützt sie die Wirtschaftlichkeit der Solarstromeinspeisung trotz gestrichener Vergütung für die Einspeisung bei negativen Strompreisen und erhöht die Flexibilisierung im Stromnetzbetrieb zugunsten von mehr Grünstromeinspeisung.

Im Falle der Windenergie stützt sie allerdings vor allem auch die Akzeptanz. Hier sieht eine Reform im BimschG vor, dass Genehmigungsbehörden für Anträge über das Planungsrecht für neue Windparks in nicht als Windenergieeignungsgebieten ausgewiesenen oder vorgesehenen Zonen keine positiven Vorbescheide ausgeben müssen. Die Regelung zielt auf ein vor allem in Nordrhein-Westfalen aufgetretenes Problem ab, weil dort neue Regionalpläne mit aktuellen Eignungsgebieten erst zum Jahresende in Kraft treten – und deshalb gemäß dem Baugesetzbuch Windparks überall zulässig sind. Mit Regionalplänen können allerdings Länder und Kommunen die Windparkerrichtungen auf definierte Zonen begrenzen. Zwar können die Länder durch eigene Regelungen den Ausbau auch in Zeiten fehlender Regionalpläne eindämmen. Doch in Nordrhein-Westfalen hatten Gerichte zuletzt solche Übergangsregelungen als unzulässig bezeichnet, es brauche dafür stattdessen eine bundesgesetzliche Klärung.

Wo also Windparkplanungsgebiete außerhalb von "in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten" liegen, sollen die Behörden in NRW ab sofort an positiven Vorbescheiden kein Interesse mehr haben. Es sei denn, die Gemeinden wollen die Windräder dort ausdrücklich, oder die Windparkplaner wollen im Rahmen eines Repowering alte Windenergieanalgen durch neue ersetzen. Zuletzt sollen landesweit Anträge für fast 1.500 Windenergieanlagen an Standorten außerhalb von geplanten Eignungsgebieten vorgelegen haben, hatte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf gemeldet.

Die Solarbranche kann sich derweil vor allem über eine flexiblere Einspeisung durch positive Neuregelungen für Speicher freuen und über verlängerte Förderzeiten für Photovoltaikanlagen im Ausgleich für Abschaltungen bei Solarstromüberangebot und negativen Strompreisen. Das geht aus einer Stellungnahme des Solarbranchenverbands BSW Solar hervor. Wichtig dafür ist insbesondere auch ein Passus zu einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung, die möglicherweise auch die Windenergie mitbetrifft. Demnach können Windparks und Photovoltaikanlagen, weil sie wetterabhängig oft zu unterschiedlichen Zeiten einspeisen, zusammengerechnet auch über die maximale Netzkapazität hinaus Kapazitäten ans Netz anschließen. Dafür müssen die Betreiber der kombinierten Anlage allerdings einer statischen oder dynamischen Begrenzung der Netzeinspeisung zustimmen.

Für Biogasanlagen kommt die Neuregelung in buchstäblich fast letzter Minute. Weil viele Anlagen vor dem Aus ihrer ablaufenden Förderung standen und dagegen die neuen Ausschreibungen für Biogaskapazitäten entweder nicht attraktiv waren oder in zu geringem Umfang erfolgten, steuern SPD, Grüne und Union nun nach. So soll der Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen, die vorrangig nach Netzbedarf den Strom einspeisen, von 65 Euro jährlich pro angeschlossenes Kilowatt (kW) Nennleistung auf 100 Euro ansteigen. Und das Ausschreibungsvolumen soll sich deutlich erhöhen – allein 2025 auf 1.300 Megawatt (MW) und 2026 auf noch 1.126 MW. Hier steuerté offenbar die CDU noch einmal deutlich nach: Insgesamt sieht die Neuregelung bis 2028 ein Ausschreibevolumen für Biomasseanlagen von 2.828 MW vor – noch einmal um 800 MW mehr als in einem vorangegangenen Entwurf von SPD und Grünen gefordert war. Kleine Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 350 Kilowatt sollen künftig durch eine Bagatellgrenze geschützt weiterhin 4.000 Betriebsstunden fahren dürfen. 

Eine verlängerte sogenannten Deminimis-Regelung zielt derweil darauf ab, dass Verteilnetzbetreiber schon eingerichtete elektrische Ladesäulen für Stromautos vorläufig noch bis 2026 weiter betreiben dürfen, obwohl sie wettbewerbsrechtlich diese eigentlich aus ihrem Unternehmen ausgliedern müssten. Weitere Regelungen zielen auf wie weitere Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab, die sowohl Energie in die Wärmeversorgung liefern als auch zur Stromversorgung. Außerdem wollen die Politiker die Nutzung industrieller Abwärme in der Fernwärmeversorgung in eine Nutzung unvermeidbarer Abwärme umdefinieren. Damit soll offenbar für die künftige Fernwärmeversorgung eine größere Kapazität zur Verfügung stehen – Skeptiker sehen allerdings diese Regelung offenbar als Schlupfloch, auch Müllverbrennung oder fossil erzeugte Industriewärme als legitime und scheinbar nachhaltige Fernwärmequelle zu erschließen.

Wie das Energiepaket genau aussehen wird und ob es einen Namen erhält und welchen, wird sich zeigen. Die Debatte steht aber bereits für Freitag auf der Tagesordnung des Bundestags. Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne bringen die nun in Angriff genommenen Regelungen in Gesetzentwürfen ein – sowohl „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“, als auch „zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ und zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG“. Die CDU-CSU-Fraktion schrieb ihrerseits Entwürfe „zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ sowie „eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“. Auch ein Antrag der FDP steht noch auf der Tagesordnung. Sie fordert die Beratung eines Gesetzentwurfs „zur Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfallmaßnahmen“.

Wollen Sie über die Energiewende auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den kostenlosen Newsletter von ERNEUERBARE ENERGIEN – dem größten verbandsunabhängigen Magazin für erneuerbare Energien in Deutschland!