Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibung von Solaranlagen des zweiten Segments bekanntgegeben. Darunter fallen neben großen Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 300 Kilowatt auch Anlagen an Lärmschutzwänden. Die Beteiligung war sehr hoch. Denn um die ausgeschriebene Menge von 150 Megawatt haben sich 168 Projekte mit einer Gesamtleistung von 213 Megawatt beworben. Von diesen haben 114 Projekte mit einer Leistung von zusammen 152 Megawatt einen Zuschlag bekommen.
6,88 Cent für Strom aus Dachanlagen
Der Betreiber der Anlage mit dem höchsten Gebot bekommt nach der Inbetriebnahme eine Marktprämie von 7,89 Cent pro Kilowattstunde. Das niedrigste Gebot lag bei 5,35 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Die meisten der Projekte entstehen in Brandenburg. Dort bekommen nach Fertigstellung 29 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 30 Megawatt eine Marktprämie. Mit 34 Megawatt lag aber die Gesamtleistung der bezuschlagten Gebote in Sachsen-Anhalt am höchsten, auch wenn dort nur 21 Anlagen eine Marktprämie bekommen. Auch in Niedersachsen waren 22 Projekte erfolgreich in der Ausschreibung. Diese werden eine Leistung von 29 Megawatt erreichen.
Freiflächenausschreibung stark überzeichnet
Damit war die Ausschreibung zwar überzeichnet. Doch nicht so stark wie bei den Freiflächenanlagen, deren Auktion zum gleichen Zeitpunkt stattfand. Dort haben sich 242 Projekte mit einer Gesamtleistung von 1,13 Gigawatt um die Ausschreibungsmenge von 510 Megawatt beworben. Nur 95 Gebote mit einer Leistung von zusammen 513 Megawatt konnten berücksichtigt werden. Davon entstehen 34 Anlagen mit einer Leistung von 223 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen. Hier hatte Bayern mit 26 erfolgreichen Projekten mit einer Gesamtleistung von 154 Megawatt die Nase vorn.
Marktprämien bleiben stabil
Trotz der immensen Überzeichnung der Ausschreibung sind die Marktprämien im Vergleich zu den vergangenen Auktionen nicht weiter gesunken. Der niedrigste Gebotswert lag bei 4,69 Cent pro Kilowattstunde. Das ist der gleiche Wert wie in der vorangegangenen Ausschreibung. Das höchste Gebot lag bei 5,09 Cent pro Kilowattstunde, 0,8 Cent weniger als in der ersten Ausschreibung dieses Jahres. Entsprechen liegt auch der mengengewichtete Zuschlagswert mit 5,00 Cent pro Kilowattstunde nur geringfügig unter dem der letzten Auktion. Damals lag dieser Durchschnittswert bei 5,03 Cent pro Kilowattstunde.
Dachanlagen müssen in einem Jahr fertig sein
Jetzt haben die Projektierer nach Hinterlegung der Zweitsicherung zwei Jahre Zeit, die Anlagen zu errichten. Im Falle der Anlagen, die an der Ausschreibung des zweiten Segments, also der Dachanlagen und Generatoren auf Lärmschutzwänden, teilgenommen haben, beträgt die Errichtungsfrist allerdings nur zwölf Monate. Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden für Solaranlagen des ersten Segments am 1. November 2021 und für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Dezember 2021 statt.
Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung von Marktprämien für Dachanlagen sind für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) ein Beleg dafür, dass die Investitionsbereitschaft in die Photovoltaik weiterhin hoch ist. Vor allem die Überzeichnung der Auktion legt diesen Schluss nahe. Auch die Höhe der Marktprämien zeigt, dass sogar Dachanlagen immer noch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis aufweisen.
Dachanlagen unter einem Megawatt fast chancenlos
Es gibt aber auch Schattenseiten der Ausschreibung. „Erst nach genauer Analyse der Ergebnisse dieser und weiterer Photovoltaikgebäudeauktionen wird sich zeigen, ob das Ausschreibungsverfahren geeignet ist, die solartechnisch brach liegenden Dachflächen von Gewerbedächern im erforderlichen Umfang für den Klimaschutz zu aktivieren“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Zweifel sind angebracht: Der mit 1,3 Megawatt relativ hohe Durchschnittswert der bezuschlagten Anlagenleistung deutet darauf hin, dass sich insbesondere das wichtige Marktsegment mittelgroßer Gewerbedächer unterhalb der Megawattschwelle mit der Auktionsteilnahme schwer tut, weil der damit verbundene Aufwand oft unverhältnismäßig ist, sich mit Bauabläufen schwer synchronisieren lässt und Skalierungsnachteile dieser Anlagen im Vergleich zu Photovoltaikdächern der Megawattklasse bestehen.“
Marktrückgang in den mittleren Leistungsklassen
Das ist um so bedenklicher, da die Installation von Anlagen im wichtigen Marktsegment der Leistungsklasse zwischen 300 und 750 Kilowatt ohnehin rückläufig ist. Der BSW Solar hat auf Basis der jüngsten Zubaudaten der Bundesnetzagentur im Monat Mai einen Markteinbruch um rund 65 Prozent in diesem Segment ermittelt. „Dieser Marktrückgang dürfte größtenteils darauf zurückzuführen sein, dass mit Jahresbeginn neue Photovoltaikgewerbedächer der Leistungsklasse über 300 Kilowatt nur noch eine Förderung für mehr als 50 Prozent ihres Solarstroms erhalten, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben“, benennt Carsten Körnig die Hürde im EEG. „Für Photovoltaikdächer der Megawattklasse ist dies offensichtlich zum Teil eine Option, für viele kleinere Unternehmen vermutlich nicht.“
Ausschreibungsgrenze auf ein Megawatt erhöhen
Der BSW-Chef hat schon längst eine Lösung für dieses Dilemma parat. „Um auch deren dringend benötigtes Klimaschutzpotenzial zu erschließen, sollte deswegen diese Fehlsteuerung vom Jahresanfang rückgängig gemacht und eine Ausschreibungspflicht auf Solaranlagen der Megawattklasse beschränkt werden“, schlägt er mit Blick auf die mittelgroßen Dachanlagen vor.
Anlagen der Megawattklasse haben wieder Chancen
Dennoch ist es ein gutes Zeichen, dass zumindest die großen Dachanlagen mit den eigenständigen Ausschreibungen wieder die Perspektive für einen wirtschaftlichen Betrieb bekommen. „Im Wettbewerb mit ebenerdig errichteten Solarparks bestand innerhalb gemeinsamer Ausschreibungen diese Möglichkeit in den letzten Jahren leider nicht, was der BSW Solar wiederholt kritisiert hatte“, betont Körnig. (su)
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