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Klimawandel

Saarland schränkt Windkraft auf trockenen Feldern ein

Tilman Weber

Die CDU-SPD-Regierung im Saarland hat ein tagsüber geltendes Betriebsverbot für Windturbinen in landwirtschaftlichen Feldern verhängt, die in der Umgebung beheimatete Rotmilane jetzt als Jagdgebiete nutzen könnten. Zuvor hatte das Landesumweltamt eine Gefahr für die Greifvögel während der saisonalen Überprüfungen des Standorts bestimmter Windturbinen festgestellt, die nur unter Beachtung von Auflagen des Vogelschutzes im Betrieb sein dürfen. Die Feldbegehungen von Ende März bis Mitte April hätten ergeben, dass die Trockenheit auf beispielsweise Raps- oder Wintergetreidefeldern den Bestand der Feldfrüchte zu stark ausgedünnt hätten, argumentierte daraufhin das Landesumweltamt: Die Felder blieben somit als Jagdgebiet für den Rotmilan attraktiv, weil der Beute wie Mäuse beim Flug über die Felder weiterhin gut erspähen könne – schließlich könnten die ausgedünnten Blattdächer die Sicht auf den Boden kaum mehr verdecken.

Ende April stoppte schließlich das Landesumweltministerium mit dem Argument des Vogelschutzes den Betrieb am Tage überall dort, wo gemäß dem Urteil des Landesamtes deshalb ernste Konflikte mit dem Rotmilanschutz entstehen könnten. Von 74 hierbei überprüften Windturbinen sind nun 27 Anlagen von der neuen starken betrieblichen Einschränkung betroffen.

Der zuständige und von der SPD gestellte Landesumweltminister Reinhold Jost sieht sich erklärtermaßen im Einvernehmen mit den Windparkbetreibern: „Wir nehmen den Artenschutz sehr ernst und machen hier keine Kompromisse“, sagte Jost. „Die Auflagen zum Bewuchs sind Bestandteil des Genehmigungsbescheids zum Betrieb der Windkraftanlagen. Die große Mehrheit der Betreiber hält sich an diese Bestimmungen auch und hat die Windräder, wo notwendig, freiwillig abgeschaltet. Nur in einem Fall musste mit Anordnung und Zwangsgeldandrohung die Abschaltung erzwungen werden.“

Der Naturschutzbund Nabu unterstützt die bereits Ende April auferlegten starken Betriebsbeschränkungen. Es sei eben festgestellt worden, dass bei einem wesentlichen Teil der untersuchten Anlagen die Auflagen zum Vogelschutz nicht erfüllt gewesen seien. Ältere Windturbinen, für die diese Auflagen noch gar nicht gelten, müssten die Bestimmungen nun nachjustiert werden – damit auch dort betriebliche Einschränkungen für den Vogelschutz möglich würden. Neuere Monitoring-Ergebnisse deuteten zudem darauf hin, dass eine hohe Windenergieanlagendichte den Bruterfolg des Rotmilans reduziere. Das regionale Internetmagazin SOL zitierte dagegen den Vorsitzenden des Saar-Landesverbands beim Bundesverband Windenergie (BWE), Henry Selzer: Solche Monitorings seien ihm nicht bekannt, der Rotmilanbestand an der Saar habe sich vielmehr stabilisiert.

Zudem kritisierte der BWE-Landesverband die Einschränkung als paradox: Während der dünnere Feldbewuchs eine Folge der Trockenheit aufgrund des Klimawandels sei, schränke die Landespolitik mit ihren Maßnahmen ausgerechnet die zur Verlangsamung des Klimawandels notwendigen Windräder ein, betonte der Verband sinngemäß.

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