Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 definiert erstmals Einsatzstoffvergütungsklassen für die EEG-fähigen Biomassen. Für Biomassen, die darin aufgeführt sind, wird nach EEG 20212 eine zusätzliche Vergütung zur Grundvergütung gezahlt. Das EEG schuf zwei Klassen. Welche Stoffe in welcher Klasse ist, listet die Biomasseverordnung auf. Einsatzstoffen der Klasse II erhalten eine höhere Zusatzvergütung als Stoffe der Klasse I. Mais beispielsweise befindet sich in Klasse I. Stoffe, die in keiner Klasse aufgeführt sind, erhalten keine Zusatzvergütung.
Kleegras und Luzerne nun werden von der Biomasseverordnung in Klasse II aufgeführt. Damit könnten die beiden Stoffe auf die höhere Zusatzvergütung hoffen, doch zugleich nennt die Biomasseverordnung eine Einschränkung: Die Zusatzvergütung wird nur gezahlt, wenn Kleegras und Luzerne als Zwischenfrucht angebaut werden. Nach Angaben des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) werden Kleegras und Luzerne in der Agrarpraxis aber nicht als Zwischenfrucht angebaut, sondern zweijährig. Die Vorgabe Zwischenfrucht verhindert die Zahlung der Zusatzvergütung. Denn Kleegras und Luzerne sind einzig in Klasse II aufgeführt sind und auch nur unter dieser Bedingung.
Ohne die Zusatzvergütung sind laut BÖLW Kleegras und Luzerne gegenüber Mais für die Biogasgewinnung aber nicht konkurrenzfähig. Es werde somit die Chance vertan, Luzerne und Kleegras als alternativen Rohstoff zum Mais für Biogasanlagen zu etablieren. Dabei sind Luzerne und Kleegras für die Biogasproduktion interessant. Der Gasertrag aus Silage von Luzerne beträgt 158 Kubikmeter Gas pro Tonne (m3/t), der von Kleegras bei 169 m3/t, der von Maissilage bei 200 m3/t. Der Methangehalt dieser Gase liegt wie beim Mais bei über 50 Prozent. Klee und Luzerne bauen Humus auf, was Kohlendioxid bindet. Kleegras benötigt im Gegensatz zum Mais keine chemischen Dünger.
Laut BÖLW hätte im Zuge des jetzt im Bundestag verabschiedeten Änderungsgesetz zum EEG 2012 hier einfach nachgebessert werden können, indem das Wort „Zwischenfrucht“ in der Biomasseverordnung gestrichen worden wäre. (Dittmar Koop)