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Booster für die Energiewende vor Ort

Bei einem Flächenpooling schließen sich die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer eines Windvorranggebiets zu einer Pooling-Gemeinschaft zusammen. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft stellen ihre Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich zur Verfügung, legen aber auch gemeinschaftlich die Rahmenbedingungen für den Windenergie-Ausbau fest.

Planer-Pooling oder kommunales Pooling?

Windenergie-Projektierer organisieren ihre Projekte schon lange durch Flächenpoolings. Im kommunalen Flächenpooling übernimmt nun die Kommune die Rolle des Koordinators. Sie definiert gemeinsam mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern die Regeln, denen ein Projektierer bei der Nutzung des örtlichen Windpotenzials folgen muss. Diese Regeln bilden den Kern des anschließenden strukturierten Interessenbekundungsverfahrens, mit dem sich die Kommune an den Markt wendet. Der in diesem Verfahren ausgewählte Projektierer schließt dann mit den Eigentümerinnen und Eigentümern gleichlautende Pachtverträge.

Nicht der Projektierer sucht sich also die Flächen aus, sondern die Kommune wählt gemeinsam mit der Pachtgemeinschaft einen passenden Partner zur Erschließung der Windenergie.

Die Kommune übernimmt Verantwortung

Die Kommune engagiert sich als Flächenmanager, weil sie ein hohes Eigeninteresse an der Steuerung, Akzeptanz und Wertschöpfung künftiger Windparks hat. Damit übernimmt sie eine Verantwortung, die viel Geduld und vor allem Fachwissen erfordert. Gerade kleineren Kommunen fehlen dazu allerdings häufig Ressourcen und Erfahrung.

Es ist darum sinnvoll, einen externen Dienstleister hinzuzuziehen. Er kann die politischen Gremien und die Verwaltung dabei unterstützen, die Ziele und Bedürfnisse aller Beteiligten herauszuarbeiten. Das Expertenwort hat zusätzlich oft bei Flächeneigentümerinnen und -eigentümern, in der Bürgerschaft und auch in den politischen Gremien mehr Gewicht.

Fünf Schritte des kommunalen Flächenpoolings

Grafik: endura kommunal

Fünf Schritte des kommunalen Flächenpoolings

Die wichtigsten Fragen im Pooling-Prozess

1. Der Pachtschlüssel

Damit möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer dem Flächenpool beitreten, wird der Großteil der Pachterlöse an die gesamte Pooling-Gemeinschaft ausgeschüttet. So werden zum Beispiel 80 Prozent der Pachteinnahmen auf die Gesamtfläche verteilt, während die anderen 20 Prozent den betroffenen Standortflächen zugeteilt werden. Je nach Ausgangssituation sind auch andere Pachtschlüssel möglich.

2. Mitbestimmung

Durch den Flächenzugriff können die Kommunen über den Mindestabstand zu Wohngebäuden, die Maximalzahl der Anlagen, die kommunale Beteiligung am Windpark wie auch die Stromnutzung mitentscheiden. Das Ziel: Das Geld soll vor Ort bleiben und nicht an externe Investoren abwandern. Die Kommunen sind also nicht nur Betroffene, sondern gleichzeitig auch Mitbestimmer und Nutznießer.

Konkrete Pooling-Beispiele

In den unterfränkischen Kommunen Arnstein und Werneck haben über 75 Prozent von knapp 180 Eigentümerinnen und Eigentümer am interkommunalen Flächenpooling teilgenommen. Gemeinsam hat man einen Mindestabstand von 1250 Meter zu den angrenzenden Siedlungsgebieten festgelegt. Üblich sind derzeit nur 1000 Meter Mindestabstand – aktuell steht eine alte Bestandsanlage sogar nur 600 Meter von Vasbühl entfernt. Das ist für neue Anlagen durch das Pacht-Pooling jetzt ausgeschlossen. Außerdem möchten die Kommunen sich stark am späteren Betrieb des Windparks beteiligen.

Entstanden sind diese Regeln in mehreren Gemeinderatsklausuren, Flächeneigentümer-Versammlungen und Infoveranstaltungen. Das Flächenpooling gibt Gemeinden die Chance, die Geschicke der Windenergie vor Ort in den eigenen Händen zu behalten.

Ähnlich hohe Beteiligungsquoten haben die Poolings in Riedbach, Königsberg und Bergrheinfeld/Waigolshausen erreicht – obwohl die Haltung zum Pooling anfänglich sehr kritisch war. Im baden-württembergischen Grafenhausen hat die Kommune sogar 100 Prozent aller betroffenen Flächeneigentümer für das kommunale Pooling gewinnen können.

Natürlich wäre es einem Projektierer lieber, einen Windpark ganz nach eigenen Vorstellungen zu planen. Nun muss er sich auf die Konditionen der Kommune einlassen und zusätzlich ein freies Ausschreibungsverfahren durchlaufen. Andererseits entfällt für das Unternehmen durch das Pooling eine aufwändige Flächensicherung. Und manche Ausschreibungsunterlagen sind genau auf die Belange der Projektierer zugeschnitten.

Die anfallenden Kosten für das Flächenpooling übernehmen zunächst die betroffenen Kommunen. Später kommt der ausgewählte Projektierer in voller Höhe für sie auf – vorausgesetzt die Verträge sind entsprechend durch die Kommune gestaltet.

Am Ende gewinnen alle

Unterm Strich entsteht durch das kommunale Flächenpooling eine Win-Win-Win-Situation: Die Kommune bestimmt die Rahmenbedingungen für die Windenergie vor Ort und steigert durch die Projektierer-Auswahl die kommunale Wertschöpfung und Akzeptanz für die Bürgerschaft. Alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer werden beteiligt, ohne dass Missgunst entsteht. Und der Planer profitiert von der Bereitstellung zusammenhängender Flächen in Windvorranggebieten ohne eigene Flächenakquise. Das kommunale Flächenpooling wirkt so als Booster für die Energiewende vor Ort.

Dirk Vetter
Co-Leiter Windenergie, Endura kommunal

Foto: endura kommunal

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