Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) empfiehlt, noch bis zum Jahresende einen Speicher in eine bestehende Solaranlage zu integrieren, sollte dieser ohnehin vorgesehen sein. Das gilt auch für die Installation von Solaranlagen mit Speicher. Denn zum Jahreswechsel wird die Förderung für Stromspeicher auslaufen. Es bleiben noch sechs Wochen Zeit, den Kredit von der KfW mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. „Der Staat übernimmt dabei bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers“, betont der Branchenverband.
Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher zusammen machen den Investor unabhängiger vom Stromversorger und damit von steigenden Stromkosten. „Da die Preise für die Solarstromspeicher in den vergangenen Monaten stark gesunken sind, werden komplette Solarstromsysteme inklusive Speicher im Einsteigerbereich bereits ab rund 12.000 Euro angeboten“, rechnet Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW Solar, vor. „Wer sicher von der Speicherförderung profitieren will, sollte sich sputen“, rät er. „Die Frist läuft zwar erst am 31. Dezember ab. Aber für den Antrag müssen die notwendigen Unterlagen vorliegen.“ Dazu muss der Speicher selbst zwar noch nicht installiert sein. Doch muss der Interessent trotzdem einige Wege vorher erledigen.
Kostenvoranschlag ist der erste Schritt
Konkret muss der Interessent bei einem kompetenten Fachbetrieb ein Angebot und einen Kostenvoranschlag für eine Solaranlage mit Speicher oder im Falle der Nachrüstung nur für den Speicher einholen. Der Fachbetrieb bestätigt auch die einzuhaltenden Fördervoraussetzungen, die auf der Internetseite der KfW heruntergeladen werden können. Hat er diese Unterlagen zusammen, kann der Interessierte zu seiner Hausbank gehen. Dort füllt der für die Kreditvergabe verantwortlich Mitarbeiter den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Dieser muss bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres bei der KfW ankommen.
Tilgungszuschuss nach Installation anfordern
Erst wenn der Hauseigentümer, der einen Speicher in seine Solaranlage integrieren will, die Förderzusage von der KfW bekommen hat, schließt er einen verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachinstallateur ab. Damit hat er sich schon einmal den zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung des Speichers gesichert. Angesichts des ohnehin niedrigen Zinsniveaus ist das aber nicht der eigentliche Grund, warum sich die Hauseigentümer für den aufwändigen Weg über die KfW entscheiden. Die eigentliche Förderung besteht im Tilgungszuschuss, über den dem Investor bis zu 30 Prozent der Rückzahlungssumme erlassen wird. Diesen Tilgungszuschuss muss der Hauseigentümer aber erst bei der Hausbank anfordern, wenn die Anlage tatsächlich fertig installiert ist. Die Hausbank wiederum wendet sich an die KfW, die ihrerseits den Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet. Die Prozedur klingt kompliziert und ist tatsächlich nicht ganz einfach. Doch der Vorteil ist, dass in diesem Jahr ausschließlich der Kostenvoranschlag vorliegen muss. Die eigentliche Installation kann sich im Extremfall sogar bis ins Jahr 2017 hinziehen. Denn entscheidend für die Förderung ist der fristgerechte Eingang des Antrags bei der KfW. „Die Installation des Batteriespeichersystems muss dann spätestens 18 Monate nach der Kreditzusage fachgerecht erfolgt und gegenüber der Hausbank nachgewiesen sein“, schreibt die KfW in ihren Förderbedingungen vor. Die einfachste Art, diese fachgerechte Installation nachzuweisen ist der Speicherpass, mit dem der Installateur den gesamten Bau des Speichers dokumentiert.
Speicher kann später installiert werden
Ist die Anlage fertig installiert, kann der Hauseigentümer, der den Speicher in seine Solaranlage integriert hat, den Tilgungszuschuss bei der Hausbank anfordern. Diese wendet sich an die KfW, die wiederum den Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet – auch wenn es dann längst 2016 oder gar 2017 geworden ist. Der BSW Solar verweist aber darauf, dass die Interessenten nicht bis zum Ende dieses Jahres mit der Antragstellung warten sollten. Denn nach Aussage der KfW sind die Mittel für die Förderung begrenzt und wenn der Fördertopf leer ist, gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr. Zudem ist es abhängig davon, wie lange die Hausbank für die Bearbeitung des Kreditantrags benötigt, ob die gesamten Unterlagen auch tatsächlich noch fristgerecht bei der KfW eingehen.
Die KfW weißt aber auch darauf hin, dass ab 2016 Batteriespeicher in den Programmen „Erneuerbare Energien Standard“ und „Energieeffizientes Bauen“ mitfinanziert werden können. In diesem Rahmen gibt es allerdings keinen Tilgungszuschuss, der der eigentlich interessante Teil der bisherigen Speicherförderung für den Interessenten war. In beiden Programmen kann der Hauseigentümer oder Investor aber zinsgünstige Kredite für den Bau der Anlagen bekommen. (Sven Ullrich)