Das gerade vom Bundestag verabschiedeten Änderungsgesetz zum EEG und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) hat die gröbsten Schwachpunkte des ursprünglich im Sommer beschlossenen Gesetzes ausgebügelt. Bioenergieverbände und Deutscher Bauernverband sagten in einer gemeinsamen Presseerklärung: "So ist nun eine Regelung gefunden worden, nach der eine Befreiung von der Stromsteuer für die Betreiber nicht unweigerlich zum Verlust der EEG-Vergütung führt. Vielmehr wird künftig die EEG-Vergütung um die Höhe der Stromsteuerbefreiung verringert, sodass Anlagen mit Stromsteuerbefreiung weder besser noch schlechter dastehen als andere Anlagen. Damit wurde eine zentrale Forderung der Verbände weitgehend umgesetzt und für mehrere Hundert Anlagenbetreiber der zugesicherte Investitions- und Vertrauensschutz gewahrt, die ansonsten ihre EEG-Vergütung verloren hätten."
Daneben habe der Bundestag die aus Sicht der Verbände überzogenen Strafen abgemildert, die Betreibern bei Verletzung ihrer Meldepflichten beim Anlagenregister drohen. Wie von den Verbänden gefordert, wurden die Sanktionen bei Verletzungen dieser Meldepflichten für den gesamten Zeitraum seit Inkrafttreten des EEG 2014 reduziert. "Damit werden zahlreiche Anlagenbetreiber vor einer drohenden Insolvenz bewahrt", so die Verbände.
Befreiung von der EEG-Umlage
Geändert wurde auch, dass nun bei Vererbung einer bestehenden Anlage auch eine Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom erhalten bleibt. Das schütze insbesondere landwirtschaftliche Familienbetriebe. Allerdings gibt es auch Kritik: Chancen seien vertan worden. Die aus Sicht des Klimaschutzes unnötige Pflicht zur gasdichten Abdeckung neuer Gärproduktlager wurde gestrichen; aber für die meisten Bestandsanlagen gilt sie weiter. Dies könnte nach Ansicht der Verbände zu großen Problemen im Anlagenbestand einschließlich Anlagenstilllegungen führen, wenn die geplante Neuregelung der Düngeverordnung sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) umgesetzt werden.
Das vom Bundestag verabschiedete EEG-Änderungsgesetz stärkt auch die Solarenergie. "Es lohnt sich wieder, in die Photovoltaik zu investieren. Die Anzahl neu installierter Solarstromanlagen könnte 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen", verkündete der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) vor dem Hintergrund der Nachbesserungen am EEG 2017.
„Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben. Hinzu kommen die weiterhin sehr guten Finanzierungskonditionen und die aktuell niedrigen Kosten für den Bezug hochwertiger Solarmodule und Speicher. Dies bildet die Basis für attraktive Projektrenditen. Das Interesse bei Eigenheimbesitzern, Gewerbe und Handwerk an der Solarenergie wird in den nächsten Monaten deutlich steigen“, erwartet BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Durch die massiven Kostensenkungen bei der Photovoltaik und die dramatische Verschärfung des Klimaproblems ist die politische Bereitschaft zur Wiederherstellung geeigneter Investitionsbedingungen in Deutschland zuletzt gewachsen. "Die Bundesregierung muss jetzt die Ausbauziele für die Solarenergie deutlich anheben und weitere Wachstumsbremsen lösen. Überfällig ist unter anderem die Abschaffung der Diskriminierung Solarer Mieterstromangebote. Dies ist erforderlich, damit ambitionierte Klimaziele kosteneffizient und bürgernah umgesetzt werden. Auch der absehbar wachsende Strombedarf im Bereich Mobilität kann nur durch einen deutlichen Anstieg der installierten Solarstromleistung im Zusammenspiel mit anderen Erneuerbaren Energien und Speichertechnologien umweltverträglich gedeckt werden", so Körnig. (Nicole Weinhold )