Der Ökoenergieversorger Green Planet Energy hat der Bundesnetzagentur Vorschläge unterbreitet, wie flexible Verbraucher in einen künftigen Strommarkt mit viel Grünstrom eingebunden werden können. Bei diesen flexiblen Verbrauchern handelt es sich unter anderem um Elektroautos, aber auch Elektroheizungen können als flexible Geräte das Stromsystem unterstützen.
Die neuen Regelungen, die Green Planet Energy vorschlägt, gehen über die einfache Drosselung oder Abschaltung von Lasten bei Netzengpässen durch die Netzbetreiber hinaus. So zumindest sehen es die Vorschläge der Bundesnetzagentur vor. Green Planet Energy hat hingegen zusammen mit weiteren Partnern im Rahmen eines Pilotprojekts Flexhafen gezeigt, dass auf der Basis von marktlichen Anreizen für Endkund:innen, wenn sie ihre Verbraucher flexible betreiben, dem Stromsystem viel mehr nützen könnten.
Laden von Elektroautos steuern
Gemeinsam mit Stromnetz Hamburg, Energiedock und Be Charged hat Green Planet Energy eine virtuelle Plattform zum flexiblen Betrieb von Elektroautos aufgebaut und zwei Monate lang getestet. Dabei gewährten 14 Kund:innen von Green Planet Energy dem Projekt Zugriff auf die Ladeboxen ihrer Elektroautos. Green Planet Energy konnte daraufhin die Ladevorgänge der Fahrzeuge zeitlich so verschieben, dass deutlich weniger Netzengpässe auftraten.
50 Prozent weniger Netzengpässe beim Laden
Das Ergebnis konnte sich sehen lassen. Denn auf diese Weise konnten 50 Prozent der Überlastungen im Netz reduziert werden. Zudem sanken die Beschaffungskosten für den benötigten Strom um bis zu 25 Prozent. „Das große Flexibilitätspotential, das Stromkund:innen dank ihres Elektroautos oder ihrer Wärmepumpe zur Verfügung stellen können, sollten wir unbedingt nutzen. Denn damit werden sie zu echten Akteur:innen einer bürgernahen Energiewende“, begründet Maximilian Weiß, energiepolitischer Referent bei Green Planet Energy, die auf der Basis dieser Erkenntnisse unterbreiteten Vorschläge.
Mehr Erneuerbare integrieren
Diese hat die Hamburger Ökoenergiegenossenschaft im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingereicht, das die Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung des Paragraphen 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gestartet hat. Die Anpassung dieses Paragraphen ist wiederum notwendig, um Flexibilitäten zu nutzen, damit das Energiesystem der Zukunft mit ihren vielen volatil produzierenden Erzeugungsanlagen stabil gehalten und mehr Erneuerbare ins Netz integriert werden können.
Konkrete Regeln sind dringend notwendig
Im Paragraph 14a wird die Steuerung von Elektroautos, Wärmepumpen oder Batteriespeichern geregelt. Die Bundesnetzagentur soll nun diese Regeln konkretisieren und unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Aspekte ausgestalten. Um die Flexibilitätsangebote von Wärmepumpen und weiteren flexiblen Verbrauchern umfänglich in einem auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromsystem zu nutzen, sei aber auch eine zeitnahe konkrete Ausgestaltung des Paragrafen 14c EnWG notwendig, erklärt Maximilian Weiß.
Dieser Paragraf regelt den Anreiz von flexiblem Stromverbrauch mithilfe marktlicher Impulse. „Bislang ist die Ausgestaltung allerdings unklar und eine Umsetzung nicht konkretisiert. Wir fordern daher die zeitnahe Umsetzung des Paragrafen 14c EnWG und schlagen dafür eine Auktionsplattform vor, auf der Stromangebot und Stromnachfrage nach marktlichen Kriterien miteinander abgeglichen werden können“, betont Maximilian Weiß.
Informationen zum Projekt Flexhafen finden Sie auf der Webseite von Energiedock. Den gerade veröffentlichten Abschlussbericht zum Projekt Flexhafen, auf dem die Stellungnahme von Green Planet Energy beruht, finden Sie auf der Webseite des Versorgers zum Download. (su)