Die Bauherren von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg müssen seit Anfang dieses Jahres ihre Neubauten mit Solaranlagen ausstatten. Die gilt für Gewerbegebäude genauso wie für Lagerhallen, Bürogebäude, Schulen und andere kommunale Gebäude. Auch Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen müssen jetzt zwingend mit Solarmodulen überdacht werden. Grundlage dafür ist das Klimaschutzgesetz, das wiederum Teil des Klimakonzepts der Regierung in Stuttgart ist. Darauf weist der Solarprojektierer und Energiedienstleister Wirsol Roof Solutions hin.
Solarpflicht für Dachsanierung ab 2023
Im Laufe dieses Jahres wird diese Pflicht erweitert. Denn ab 1. Mai 2022 müssen auch neue Wohngebäude verpflichtend mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, wenn keine triftigen Gründe dagegensprechen. Ab 1. Januar 2023 wird die Pflicht auch auf Dachsanierungen ausgeweitet. Die Planer von Wirsol sind sich sicher, dass über diese Photovoltaikpflicht über die Bauherren die Energiewende im Ländle vorangetrieben wird.
Ein Gigawatt Zubau pro Jahr
Schließlich müssen in Baden-Württemberg – rein rechnerisch – auf Gewerbegebäuden täglich zwei neue Solaranlagen mit einer Leistung von 300 Kilowatt errichtet werden, um die von der Landesregierung anvisierten Klimaschutzziele zu erreichen. Auf Hausdächern von Ein- und Zweifamilienhäusern sind pro Tag 140 neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt nötig. Insgesamt braucht Baden-Württemberg einen jährlichen Zubau von einem Gigawatt, um die Ziele zu erreichen.
Pachtmodelle sparen die Investition
Mit Blick auf die durch die Solarpflicht durchaus steigenden Baukosten weisen die Experten von Wirsol darauf hin, dass es längst Pachtmodelle gibt. Dadurch sparen sich die Bauherren die anfängliche Investition und können trotzdem vom selbst produzierten und preiswerten Solarstrom profitieren. Die Anlagenpacht rechnet sich, da durch den Eigenverbrauch der Bezug von Strom aus dem Netz drastisch sinkt. Wirsol hat selbst auch ein solches Modell für Anlagen ab 130 Kilowatt im Portfolio.
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