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Drohung mit Planinsolvenz

6 Punkte, die Prokon-Anleger jetzt beachten müssen

Aufgrund von Kapitalentzug sei der Itzehoer Windpark-Investor voraussichtlich Ende Januar gezwungen, Planinsolvenz einzuleiten. Grund: Drohende Zahlungsunfähigkeit. Nur wenn ein Großteil der Anleger bis 20.1. erklärt, sein Kapital bis mindestens Oktober dieses Jahres in Prokon-Genussrechten zu belassen, kann die Insolvenz abgewendet werden. Was sollen Anleger also jetzt tun? Sechs Tipps für weiteres Vorgehen.

1. Prokon-Anleger sollten sich darauf einstellen, dass sich die angedrohte Planinsolvenz nicht abwenden lässt.

Es gilt als unwahr­scheinlich, dass recht­zeitig bis zum 20. Januar 2014 tatsächlich ausreichend viele Erklärungen zum zeitweiligen Kündigungs­verzicht oder zur Kapital­erhöhung bei Prokon eingehen. Das würde bedeuten, dass in den verbleibenden vier Tagen zehn­tausende Anleger eine entsprechende Entscheidung treffen und die Nach­richt recht­zeitig an Prokon abschi­cken.

2. Nicht unter Druck setzen lassen

Anleger sollten sich bei der schwierigen Entscheidungsfindung nicht unter Druck setzen lassen. Besser den Entschluss emotionslos und sachlich aufgrund der Fakten finden. Ein schlechtes Gewissen ist nicht nötig. Wer nicht in der Lage ist, so schnell zu reagieren, kann sich sagen, dass nicht er an der Prokon-Misere schuld ist, sondern das Unternehmen selbst.

3. Entscheidung nicht begründen

Wer die Kündigung nicht zurückzieht, muss dies nicht begründen. Die gesetzlichen Vorschriften für Genussrechte geben keine Begründung vor, sie könnte zu negativen Konsequenzen führen. Prokon-Chef Rodbertus hat zwar angegeben, dass er sich eine Begründung wünscht, aber letztlich ist das Leben kein Wunschkonzert, auch schließlich für seine Anleger nicht, wie sich ja jetzt zeigt.

4. Vorteil der Gläubiger

Den Anlegern kommt im Falle einer Insolvenz zu Gute, dass Verbindlichkeiten vorrangiger Gläubiger in Höhe von rund 106 Millionen Euro seit Ende Oktober 2013 bestehen. Sie profitieren von einer relativ hohen Zuteilungsquote, falls es gelingt, die Sachwerte ohne hohe Abschläge zu liquidieren.

5. Kein Rückschlag für Erneuerbare

Wenn Prokon Insolvenz anmelden müsste, würde dies wahrscheinlich in Teilen der Öffentlichkeit als Niederlage für die Erneuerbaren wahrgenommen. Stattdessen solle deutlich gemacht werden, dass nicht das eigentliche Geschäftsmodell der Erzeugung und Vermarktung von Regenerativstrom, sondern vielmehr die Kapitalstruktur des Unternehmens Schuld an dieser Entwicklung trägt, findet Jamal El Mallouki von dem Regenerativ-Investor "LeihDeinerUmweltGeld". "Für Projekte, die auf www.LeihDeinerUmweltGeld.de den Bürgern für Beteiligungen zugänglich gemacht werden, gilt, dass die langfristige Finanzierung durch genügend Eigenkapital und eine entsprechend der Amortisationszeit angemessene klassische Kreditfinanzierung durch Kreditinstitute erfolgt. So soll ein Scheitern des Projektes aufgrund mangelnder Fristenkongruenz zwischen Finanzierungs- und Investitionshorizont vermieden werden."

6.Transparenz

Relevante Unterlagen und Informationen rund um die Projekte, in die man investieren möchte, sollten von den Interessenten schon vor ihrer Investition auf der jeweiligen Projektseite abrufbar sein. (Nicole Weinhold)