Die in der Schweiz errichteten Lärmschutzwände können jedes Jahr 438 Gigawattstunden Solarstrom liefern. Voraussetzung ist, dass alle Lärmschutzwände mit Solaranlagen belegt werden, an denen es technisch möglich ist. Dort wären nach heutigem Stand der Technik eine Gesamtleistung von 499 Megawatt möglich.
Mindestvoraussetzungen berücksichtigt
Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates auf Betreiben des Abgeordneten Bruno Storni von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz. Storni hatte im Juni 2020 beantragt, dass das Parlament eine Untersuchung in Auftrag gibt, die abschätzen soll, wie viel Solarstrom die Schweizerischen Lärmschutzwände an Straßen- und Schienenwegen liefern können.
Bei der maximal möglichen Solarleistung an den Lärmschutzwänden müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei geht es vor allem um den Abstand von Bahnstromleitungen und Photovoltaikanlagen und um den Effekt, dass die schallreflektierenden Solarmodule die Wirkung des Lärmschutzes nicht beeinträchtigen dürfen.
Die Grenze: 20 Rappen Kosten pro Kilowattstunde
Doch dieses Potenzial kann kaum ausgeschöpft werden. Deshalb haben sich die Autoren der Studie noch das Potenzial angeschaut, das tatsächlich auch zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen realisiert werden kann. Die Grenze lag hier bei Stromgestehungskosten von 20 Rappen pro Kilowattstunde – nach Abzug einer möglichen Einmalvergütung. Anlagen, die so aufwändig wären, dass die Stromgestehungskosten höher liegen würden, sind nicht mehr berücksichtigt. Unter dieser Voraussetzung sinkt die potenzielle Solarstromleistung an den Lärmschutzwänden auf 333 Gigawatt und die damit produzierbare Solarstrommenge auf 300 Gigawattstunden.
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Standortbedingungen schränken weiter ein
Werden zudem noch die Standortbedingungen berücksichtigt, sinkt das Potenzial weiter. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem die Veschattung der Lärmschutzwand durch Gebäude oder Bäume und die Tatsache, dass einige Lärmschutzwände schon begrünt sind. Außerdem wurden noch Sicherheits- und Akzeptanzaspekte mit berücksichtigt. So kann eine Solaranlage nicht installiert werden, wenn es einen Standstreifen oder Leitplanken gibt und die Erhöhung der Lärmschutzwand durch die Solaranlage das Blickfeld verdeckt. Außerdem sind einige Lärmschutzwände nur schwer zugänglich. Unter diesen Bedingungen tarieren die Autoren der Studie das Solarpotenzial auf 111 Megawatt Leistung und 101 Gigawattstunden jährlichen Ertrags.
Viel Potenzial für Straßen und Schiene
Dies klingt viel. Die 101 Gigawattstunden sind aber nur 0,15 Prozent des zum Vergleich herangezogenen nutzbaren Solarpotenzial auf Dächern und Fassaden in der Schweiz. Für die Straßenverwaltung Astra und die Schweizer Bundesbahn (SBB) ist es aber dennoch ein großer Baustein hin zur Klimaneutralität. Denn Solaranlagen allein an Lärmschutzwänden in der Nähe von Straßentunneln decken elf Prozent des Potenzials auf den Gesamtflächen der Astra ab.
Das Potenzial für Solaranlagen an Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecken genauso hoch wie das Potenzial, das die SBB heben könnte, wenn sie alle Bahnsteige in der Schweiz mit Photovoltaik überdachen würde.
Weitere Flächen werden in Zukunft wirtschaftlich
Allerdings heben die Autoren hervor, dass dies keine abschließende Potenzialbewertung ist. So wird die technische Entwicklung der Photovoltaik auch weitere Installationen an Lärmschutzwänden möglich machen. Außerdem werden die zusätzlichen Aufwendungen für die Installation an Lärmschutzwänden etwa für akustische oder landschaftliche Studien aufgrund von Skaleneffekten sinken, wodurch weitere Flächen wirtschaftlich machbar werden.
Die gesamte Studie finden Sie auf der Internetseite des Schweizer Bundesrates zum kostenlosen Download.
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