An der jüngsten Innovationsausschreibung konnten erstmals Agriphotovoltaikanlagen, solare Parkplatzüberdachungen und schwimmende Solargeneratoren teilnehmen. Tatsächlich gingen zwölf Gebote für eine Marktprämie für Agriphotovoltaikanlagen und einen Solarparkplatz ein. Drei der Gebote für die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die kombinierte Nahrungsmittel- und Stromproduktion kamen aus Bayern und bekamen wie alle anderen auch einen Zuschlag.
Landwirtschaftliche Flächen doppelt nutzen
Damit ist der Weg für den Bau von Agriphotovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,9 Megawatt auf Flächen von Agrarbetrieben in den bayerischen Landkreisen Deggendorf, Landshut und Altötting frei. „Jetzt beginnt die dringend notwendige Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von Solarkraft“, betont Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger „Hier wird echte Pionierarbeit geleistet, indem eine Doppelnutzung von wertvoller landwirtschaftlicher Fläche zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und Solarenergie genutzt wird“, sagt er mit Blick auf die drei Projekte in Bayern. „Die Land- und Energiewirte zeigen die Potentiale der Agri-PV in Bayern auf und gehen voran. Ein wichtiger Beitrag zur Energiewende.“
Effizienzen Markthochlauf ermöglichen
Diese Dynamik sollte aber nicht abreißen. „Es ist eine gutes Ergebnis für Bayern und ein vielversprechender Beginn für die Agri-PV“, freut sich Aiwanger über die drei Agri-PV-Förderugen, die nach Bayern gehen. „Um einen möglichst effizienten Markthochlauf der Agri-PV zu ermöglichen und die vorhandenen Skaleneffekte zu erschließen, bedarf es bei der geplanten Aufnahme in die regulären EEG-Ausschreibungen eines eigenen Ausschreibungssegmentes“, schlägt er vor.
Investitionskosten sind höher
Er begründet dies mit den höhere Investitionskosten, die die Agriphotovoltaikanlagen im Vergelich zu normalen Freiflächenanlagen verursachen. „Vor allem jetzt, wo die Preise für Stahl, Holz und anderes Baumaterial ständig steigen“, sagt Aiwanger. Immerhin hat der Bund schon eine Hürde für die Agriphotovoltaik abgebaut: Die Agriphotovoltaikanlagen werden dem landwirtschaftlichen Betrieb vollständig zugeordnet – ein Vorschlag, der ebenfalls ursprünglich aus Bayern kam. Damit entstehen insbesondere im Erbschaftsfall keine hohen Steuerbelastungen. (su)
Zum Weiterlesen:
Innovationsausschreibung: Agri-PV und solare Parkplatzüberdachung bekommen Marktprämie
Agriphotovoltaik: Forschen für mehr doppelte Ernte
„Doppelnutzung der Fläche für Photovoltaik und Landwirtschaft ermöglichen“