Bei der Umsetzung der Klimaschutzziele des Bundes kommt den rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine Schlüsselrolle zu. Wie das Umweltbundesamt in einer Studie zeigt, können mit der Umsetzung von 38 lokalen Klimaschutzmaßnahmen in allen deutschen Kommunen rund 100 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen beeinflusst werden. Das entspricht einem Siebtel aller bundesdeutschen Emissionen im Jahr 2020. Deshalb unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium Kommunen und kommunale Akteur:innen seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) dabei, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Bilanz: Mit Förderung über die Kommunalrichtlinie – dem größten Breitenförderprogramm der NKI – wurden bis Ende 2021 mehr als 22.000 Klimaschutzprojekte in mehr als 4.450 Kommunen auf den Weg gebracht.
Wärmeplanung und Energiemanagement
Strategische Maßnahmen, die den Klimaschutz vor Ort verankern, sind ein wichtiger Bestandteil der Kommunalrichtlinie. Dazu zählen zum Beispiel die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und das Einrichten eines Klimaschutzmanagements sowie Fokusberatungen in einem spezifischen Handlungsfeld im Klimaschutz. Besonders interessant sind für Kommunen und kommunale Unternehmen im Bereich klimafreundlicher Energieversorgung und Energieeffizienz folgende strategische Maßnahmen: die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und die Einführung eines Energiemanagements.
Neben strategischen wird auch eine Reihe von investiven Maßnahmen für den kommunalen Klimaschutz gefördert, beispielsweise die energieeffiziente Sanierung von Lüftungs- oder Beleuchtungsanlagen. Außerdem gehören Maßnahmen, die die Mobilität sowie die Wasser- und Abfallwirtschaft klimafreundlicher gestalten, dazu.
Zukunftsfähige Wärmeversorgung
Anfang November wurde die Kommunalrichtlinie um eine Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung erweitert. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen basierenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Sie soll in Kommunen die Grundlage für eine kommunale und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung schaffen. Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister:innen gefördert. Dabei muss der Wärmeplan neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz enthalten. Ein weiterer Bestandteil des Wärmeplans ist eine Potenzialanalyse für Energieeinsparpotenziale beziehungsweise lokale Potenziale von erneuerbaren Energien. Auch die Beteiligung relevanter Akteure und Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling sowie eine Verstetigungs- und Kommunikationsstrategie werden in die Planung integriert.
Noch bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 Prozent Förderung erhalten, danach sind es 60 Prozent. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung – ab 1. Januar 2024 sind es 80 Prozent.
Energieverbrauch senken, Kosten sparen
Kommunen haben durch ein Energiemanagement die Möglichkeit, den Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch ihrer Liegenschaften kontinuierlich zu erfassen, zu steuern und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren. Dadurch sinken die Energieverbräuche in den Liegenschaften der Kommune und somit kontinuierlich auch die Energiekosten.
Die Einrichtung und Erweiterung eines Energiemanagements können sich Kommunen ebenfalls über die Kommunalrichtlinie fördern lassen. Der Zuschuss beträgt dabei 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind es sogar 90 Prozent. Die Förderung umfasst Ausgaben für externe Dienstleister:innen sowie eine zusätzliche Personalstelle, mit denen die organisatorischen Strukturen in der Verwaltung verankert werden können. Außerdem bietet die Förderung Zuschüsse für notwendige Software, Messtechnik und die Durchführung einer Gebäudebewertung.
Biogas statt fossiler Energieträger
Auch mit der Förderung für investive Maßnahmen lassen sich Schritte in Richtung klimafreundlicher Energieversorgung unternehmen: zum Beispiel durch Bioabfallvergärungsanlagen. Über die Kommunalrichtlinie wird die Errichtung einer emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlage oder die Erweiterung einer bestehenden Kompostierungsanlage um eine Vergärungsstufe gefördert. Indem das in der Anlage erzeugte Biogas genutzt wird, können fossile Energieträger ersetzt werden – und die Treibhausgasemissionen sinken.
Anträge auf Förderung für alle genannten Maßnahmen können ganzjährig gestellt werden. Die lange Geltungsdauer der Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2027 sorgt dabei für Planungssicherheit. Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten über die Nationale Klimaschutzinitiative sind auf der Seite klimaschutz.de zu finden.