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Bundesnetzagentur regelt Netzkosten für Ökostromausbau neu

Um zu einer fairen Verteilung der Netzkosten bei der Integration von erneuerbaren Energien zu kommen, hat die Bundesnetzagentur die Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht. Diese entstehen in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung aus Photovoltaik und Windenergie. Denn bisher legen die Verteilnetzbetreiber die höheren Kosten aufgrund der höheren Belastung der Netze und der Umlegung der Ausgleichszahlungen für die Abregelung von Anlagen auf die dort angeschlossenen Kund:innen um. Damit haben vor allem die Verbraucher:innen das Nachsehen, die in Regionen mit hoher Ökostromerzeugung und damit in Vorreiterkommunen der Energiewende leben.

Energiewende ist Gemeinschaftsaufgabe

Um diese Unsinnigkeit aufzuheben, hat die Bundesnetzagentur eine Verteilung der Kosten auf andere Verteilnetzbetreiber festgeschrieben, in deren Einzugsgebiet die Energiewende noch nicht so weit vorangeschritten ist. Die Entlastung der Regionen, die bisher von den höheren Entgelten betroffen sind, werde damit zum 1. Januar 2025 wirksam werden, teilt die Bundesnetzagentur mit. „Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften“, begründet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute“, sagt er.

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Rahmen für die Kostenverteilung geschaffen

Mit der Festlegung schafft die Behörde einen Rahmen, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden. So können alle Stromverbraucher:innen fairer an diesen Mehrkosten beteiligt werden. Die Bundesnetzagentur hatte schon im Dezember 2023 ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlicht. Daraus wurde die Festlegung der Verteilung der Netzentgelte entworfen und im Mai 2024 zur Konsultation vorgelegt.

Bundesweit einheitliche Verteilnetzentgelte

Das Modell zur Festlegung hat die Bundesnetzagentur auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt. So wurden beispielsweise Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen.

Wälzungsvolumen abschätzen

Im nächsten Schritt wird die Bundesnetzagentur die das sogenannte Wälzungsvolumen abschätzen. Das sind die Kosten, die von Netzbetreibern in Regionen mit höheren Entgelten aufgrund einer hohen Anzahl von Ökostromanlagen auf solche in Regionen mit niedrigeren Entgelten umgelegt werden. Ab Mitte Oktober dieses Jahres wird die Abschätzungen des Wälzungsvolumens und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern möglich sein. Die Bundesnetzagentur wird diese Zahlen danach veröffentlichen.

Regierung will Flexibilität fördern

Verhältnis zwischen Ökostromproduktion und Last

Die Umverteilung selbst läuft über ein Stufenmodell. Am Anfang steht die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Dazu legt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur gesamten Verbrauchslast im Netzgebiet. Ist die Last im Vergleich zur Ökostromproduktion gering, ist dies ein Indiz für eine Region mit hoher Belastung durch Netzentgelte und diese wird von der Umverteilung profitieren.

Bundesnetzagentur will flexible Netzentgelte für Industrie und Gewerbe einführen

Finanzierung durch alle Stromverbraucher:innen

Denn die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung ihrer Netz. Die Entlastungsbeträge wiederum werden über einen Aufschlag auf den Strompreis bei allen Stromverbraucher:innen refinanziert. Dieser Posten wird für besondere Netznutzung fällig. Dadurch kann die Umverteilung gleichmäßig über alle Verbraucher:innen in der Bundesrepublik verteilt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen am 25. Oktober 2024 die Höhe des Aufschlags.

Die gesamte Festlegung inklusive aller Details zum Umverteilung der Netzentgelte steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download bereit. (su)