Ab 1. Januar 2012 kommt die Pflicht zur Wärmenutzung aus der Stromproduktion von Biogas. „Das wird den weiteren Biogasausbau massiv bremsen“, prognostiziert Fachverbandspräsident Josef Pellmeyer. Beim Thema Einspeisung von Biogas nach Marktbedarf ins Stromnetz begrüßt der Verband zwar, dass das neue EEG die Kapazitätsprämie doch auch für Bestandsanlagen gewährt, die in Biogasspeicher und zusätzliche Motorkapazitäten investieren wollen. Aber der Hinkefuß ist, dass die Prämie nur den Betreibern gewährt wird, die mit ihrer Anlage in das Marktprämiesystem wechseln. Zudem kritisiert der Verband, dass die verpflichtende Marktprämie ab 2014 für größere Biogasanlagen kommt. Die Grenze, ab der das gilt, wurde zwar gegenüber dem Kabinettsbeschluss von 500 Kilowatt elektrische Leistung auf 750 Kilowatt angehoben. Doch der Fachverband bleibt dabei, dass auch dann noch die Marktpflicht den Ausbau von Biogas bremsen wird.
Neue Anlagen nehmen den alten das Fett weg
Scharf kritisiert der Verband, dass künftig Substrate mit tierischen Bestandteilen auch in landwirtschaftlichen Anlagen mit Energiepflanzen (NawaRo-Anlagen) eingesetzt werden können. „Damit werden den bestehenden Biogasanlagen, die Reststoffe vergären, die Einsatzstoffe entzogen“, sagte Pellmeyer. Denn die Neuanlagen erhielten für die gleichen Substrate eine höhere Vergütung. „Damit werden Altanlagen in ihrer Existenz gefährdet und die EEG-Umlage unnötig erhöht.“
Neue Anlagenklasse wächst auf
Positiv wertet der Verband die Regelung für standortangepasste kleinere Biogasanlagen auf Güllebasis. „Mit der 75-Kilowatt-Klasse wird es für viele Landwirte interessant, die im Betrieb anfallende Gülle zunächst zur Energieproduktion zu nutzen“, sagte Pellmeyer. Es komme nun darauf an, dass in der Genehmigungspraxis nicht überzogene Anforderungen an diese neue Anlagenklasse gestellt würden, die die Projekte schnell unwirtschaftlich machten. Es stellt sich also die Frage, ob die Bremsaussage uneingeschränkt für die Zubauleistung und die Zahl gilt. Denn das EEG fördert in Zukunft auch kleinere Anlagen.
Bei der Einspeisung ist man offenbar recht zufrieden
Mit den Regelungen für die Biogaseinspeisung scheint der Verband recht zufrieden. Die Politik habe sich leider nicht durchringen können, deutlichere Anreize für die Biogaseinspeisung im EEG2012 zu setzen, heißt es. Folglich sind die Anreize deutlich. Immerhin sei der Biogaseinspeisebonus bis zu einer Kapazität von 700 Normkubikmeter Biomethan pro Stunde erhöht worden.
Fazit: ein abgeschwächtes Übel
Laut Fachverband wird die Biogasbranche ab dem 1. Januar nächsten Jahres deutliche Abstriche machen müssen, da sich der Zubau an Biogasanlagen merklich verlangsamen werde. Bundesregierung und vor allem das Bundesumweltministerium (BMU) hätten mit einem fachlich schlechten Gesetzentwurf die Chance verpasst eine echte Energiewende einzuleiten, urteilt der Verband. Dass das verabschiedete Gesetz nicht so katastrophal geworden sei wie der erste Entwurf des BMU sei allein dem Engagement der Bundestagsabgeordneten zu verdanken. Trotzdem: Aufgrund der Restriktionen und der Vergütungskürzungen sei mit Verlusten bei den aktuell mehr als 40.000 Arbeitsplätzen der Branche zu rechnen. (Dittmar Koop)