Die Bundesnetzagentur hat die Höhe der Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland bekannt gegeben. Sie sinkt in den Monaten Mai, Juni und Juli um jeweils 1,8 Prozent. Damit fällt die Degression für die nächsten drei Monate geringer aus als am Jahresanfang. Im Januar sanken die Einspeisetarife um 2,5 Prozent. In den Monaten Februar, März und April ging die Förderung um 2,2 Prozent pro Monat zurück.
Zubau bestimmt die Kürzung
Die Höhe der monatlichen Degression ergibt sich aus dem von der Bundesregierung vorgegebenen Zubaukorridor. Der legt fest, dass pro Jahr maximal 3,5 Gigawatt neue Solarstromleistung in Deutschland ans Netz gehen darf. Liegt der Zubau darüber, gibt es einen Aufschlag auf die regelmäßige monatliche Kürzung der Einspeisetarife um ein Prozent. In den letzten neun Monaten installierten die Solarteure knapp 3,982 Gigawatt neue Photovoltaikleistung auf Deutschlands Dächer. Das sind gut 442 Megawatt pro Monat. Auf ein komplettes Jahr hochgerechnet ergibt sich damit ein Zubau von knapp 5,31 Gigawatt. Damit liegt der Zubau 1,81 Gigawatt über dem Zubaukorridor. Der Paragraph 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) legt fest, dass bei einer Überschreitung des von der Bundesregierung anvisierten Zubaus zwischen einem und zwei Gigawatt pro Jahr liegt, wird die Einspeisevergütung um 0,8 Prozent zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Kürzung abgesenkt.
Vergütung in ct/kWhAnlagenleistungInbetriebnahme
bis 10 kW bis 40 kW bis 1 MW bis 10 MWab 1. Mai 201315,6314,8313,2310,82ab 1. Juni 201315,3514,5612,9910,63ab 1. Juli 201315,0714,3012,7510,44
Damit erhalten die Betreiber kleiner Dachanlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt, die ab 1. Mai in Betrieb gehen, eine Einspeisevergütung von 15,63 Cent pro Kilowattstunde. Vor einem Jahr gab es noch 19,31 Cent pro Kilowattstunde. Geht die Anlage erst nach dem 1. Juni ans Netz, bekommt der Betreiber noch 15,35 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. Juli sinkt der Tarif auf 15,07 Cent pro Kilowattstunde. Mit den gleichen Kürzungen müssen auch die Betreiber von größeren Anlagen zurecht kommen. So wird der Strom aus einer Dachanlage mit einer Leistung von bis zehn Megawatt, die ab dem 1. Mai ans Netz geht, mit 10,82 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Für Anlagen, die nach dem 1. Juni fertiggestellt werden, sinkt die Förderung auf 10,63 Cent pro Kilowattstunde. Ab Juli zahlen die Netzbetreiber noch 10,44 Cent für jede Kilowattstunde Solarstrom aus neu installierten Anlagen.
Geschäfte liefen schlecht
Grund für die vergleichsweise niedrige Kürzung der Solarstromförderung ist das schlechte Geschäft in den letzten Monaten. Zum Ende des vergangenen Jahres sank der Zubau aufgrund der rigorosen Absenkung der Einspeisevergütung stetig ab. Das setzte sich auch in den ersten beiden Monaten dieses Jahres fort. Wurden im Dezember 2012 noch 329,5 Megawatt zugebaut, gingen im Januar 2013 Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 274,3 Megawatt neu ans Netz. Im Februar dieses Jahres sank der Zubau nochmals auf 211,1 Megawatt. Trotz des winterlichen Wetters hatten die Installateure in Deutschland im März wieder mehr zu tun. Sie bauten Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 290,5 Megawatt neu auf. (Sven Ullrich)