Die tschechische Regierung will rückwirkend die Vergütungsregeln für Solaranlagen ändern. Dies stößt auf heftigen Widerstand der internationalen Anlagenbesitzer. Doch auch Kürzungen für neue Anlagen sind im Gespräch.
30 Prozent weniger Förderung: Für Energiewende, Fachkräfteausbildung und Deutschland als führendem Standort von Zukunftstechnologien drohten massive negative Folgen, befürchten die Wissenschaftler der industrienahen Forschungseinrichtungen.
Das Verfassungsgericht in Rom hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Falle der rückwirkenden Änderung des Einspeiseregimes durch die Regierung in Rom im Jahr 2014. Doch für die Anlagenbetreiber bedeuten diese eine enorme Unsicherheit und industriepolitisch erweist sich Rom damit einen Bärendienst.
Das oberste Verwaltungsgericht in Rom hat entschieden, dass die GSE nicht automatisch Vergütungen streichen darf, wenn die Beamten auf Unregelmäßigkeiten stoßen. Außerdem verhandelt das Verfassungsgericht die rückwirkende Kürzung der Einspeisetarife, die seit 2015 gilt. Der Gerichtstermin steht schon fest.
Der Bundesrat hat entschieden, dass im kommenden Jahr die Tarife für die Kostendeckende Einspeisevergütung gekürzt werden. In zwei Schritten sinkt die Einspeisevergütung um sieben bis 14 Prozent. Die Alternative der Einmalvergütung lässt der Bundesrat unangetastet. Swissolar hat eigene Vorschläge gemacht.
Der Ausbau von Speicherkapazitäten wird auch ohne Förderung im kommenden Jahr weitergehen. Das Marktwachstum wird sich aber im Vergleich zu diesem Jahr verlangsamen. Zudem gibt die Bundesregierung alle Möglichkeiten der Mitgestaltung aus der Hand.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel will das Förderprogramm für Stromspeicher zum Jahresende auslaufen lassen. Die Ziele der Förderung seien erfüllt. Die Branche ist da ganz anderer Ansicht. Zudem gibt die Bundesregierung damit alle Möglichkeiten auf, die Installation von Speichern mitzugestalten. Das ist aber wichtig für das gesamte System.
Die britische Regierung schlägt zum kommenden Jahr eine drastische Kürzung der Einspeisevergütung von Solarstrom vor. Damit sinken die Tarife unter die Wirtschaftlichkeit der Anlagen. In der Branche, aber auch in den Kommunen regt sich Widerstand.
Die italienische Regierung verlangt von den Betreibern von Photovoltaikanlagen eine Sonderabgabe. Außerdem führte Rom zum Jahreswechsel weitere Änderungen ein, die auf die Renditeerwartungen der Investoren durchschlagen.
Das indische Ministerium für Neue und Erneuerbare Energien hat die Investitionskostenzuschüsse für Dachanlagen halbiert. Zusätzlich sinken die Preise für die Grünstromzertifikate. Die Regierung begründet die Maßnahmen mit sinkenden Anlagenkosten und steigenden Preisen für konventionell produzierten Strom.
Das italienische Parlament und der Senat in Rom haben die veränderten Regelungen zur Vergütung von Solarstrom in Italien gebilligt. Jetzt müssen sich die Betreiber zwischen drei Optionen entscheiden. Für die Branche ist das ein klarer Rechtsbruch.
Die italienische Regierung will für die Photovoltaikförderung rückwirkend neue Regeln aufstellen. Die gesamte Vergütung soll nur noch jährlich ausgezahlt werden. Zum nächsten Jahr müssen die Betreiber zwischen zwei inakzeptablen Varianten der Förderung wählen.
Die Bundesnetzagentur hat die Daten des Photovoltaikzubaus für Dezember 2013 veröffentlicht. Damit kann die Branche ein Resümee ziehen, wie sich der deutsche Markt im vergangenen Jahr entwickelt hat.
Das Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik hat das Ende der Solarstromförderung beschlossen. Zusätzlich führt Prag eine rückwirkende Besteuerung der Erträge aus Solarstromanlagen ein, die seit 2010 in Betrieb gegangen sind. Diese Regelung stößt in der Photovoltaikbranche auf heftige Kritik. Die Branche hat schon Klagen angekündigt.
Die Regierung des australischen Bundesstaates Westaustralien hat sich der Kritik der Solarbranche und der Bevölkerung gebeugt und die Kürzung der Solarstromförderung für Bestandsanlagen zurückgenommen. Die Betreiber von Solarstromanlagen bekommen weiterhin ihre bisherigen Vergütungen bezahlt.
Die Bundesnetzagentur hat die Zahlen für die Einspeisevergütung für die nächsten drei Monate veröffentlicht. Wegen der Überschreitung des Zubaukorridors sinkt die Förderung zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Degression. Aber die Absenkung fällt niedriger aus als in den vergangenen zwölf Monaten. Das liegt am geringen Zubau.
Die japanische Regierung senkt die Einspeisetarife für Solarstrom mit Beginn des neuen Finanzjahres um zehn Prozent. Schuld sind die sinkenden Systempreise für Photovoltaikanlagen und der hohe Zubau im vergangenen Jahr. Außerdem hebt sie die Umlage für die Stromkunden zur Förderung von Solarstrom an.
Nach einer Überprüfung von Solarstromanlagen in Italien wurde einigen Betreibern die Einspeisevergütung gekürzt oder ganz gestrichen. Grund waren falsche Angaben bei der Anmeldung der Anlage oder nicht eingehaltene Voraussetzungen zur Förderung. Investoren sollten sich vorher den Plan für die Installation genau ansehen, um nicht später die Einspeisevergütung zu riskieren. Das gilt auch für die neuen Regelungen zum Modulrecycling.
Der Zubau von Photovoltaikanlagen betrug im Oktober dieses Jahres nur knapp 612 Megawatt. Das ist über ein Drittel weniger als im Vormonat. Durch das Ende der Förderung von Freiflächenanlagen sind kaum noch Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Megawatt gelistet.
Das ukrainische Parlament hat die Grundsätze für die Einspeisevergütung bis 2029 festgelegt. Ab April 2013 kürzt Kiew die Tarife um bis zu 27 Prozent. Die Vergütung bleibt aber immer noch attraktiv für Investoren. Allerdings will die Ukraine mehr Solarstromanlagen auf Dächern als auf dem freien Feld sehen.
Nachdem in diesem Jahr der Markt für Photovoltaik, CSP und konzentrierte Photovoltaik noch wachsen wird, erwartet die Unternehmensberatung Navigant in den nächsten Jahren einen stagnierenden Weltmarkt für Solarstromanlagen. Grund sind die sinkenden Förderungen und zu hohen Produktionskapazitäten.
Das britische Energieministerium kürzt zum zweiten Mal in diesem Jahr die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Grund für die Kürzung ist das Erreichen der festgelegten Zubaugrenzen. Der Branchenverband beklagt einen schwachen Markt und betont, dass sich Solarstromanlagen trotzdem noch lohnen.
Die Bundesregierung hat dem Entwurf der Kürzung der Managementprämie bei der Direktvermarktung von Solarstrom zugestimmt. Die Prämie sinkt nächstes Jahr schneller als geplant. Die Verbraucher sollen damit um 160 Millionen Euro entlastet werden.
Die neuen Regelungen für die Photovoltaikförderung in Deutschland sind mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Wegen des rückwirkenden Inkrafttretens rechnen Rechtsexperten jetzt mit Verfassungsklagen. Sie raten aber den Unternehmen, sich nicht auf Karlsruhe zu verlassen und sich auf die jetzigen Fördersätze einzustellen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Vorschlag zur Nachbesserung der EEG-Novelle geeinigt. Die Kürzung der Förderung für kleine Anlagen fällt weniger heftig aus. Großanlagen bekommen ab einer Leistung von einem Megawatt keine Einspeisevergütung mehr.