Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) fordert angesichts der niedrigen Preise, die in den Photovoltaikausschreibungen erzielt werden, die Verdreifachung des Auktionsvolumens. „Die bisherigen Auktionsergebnisse sind ein Beleg für die außergewöhnliche Leistungsfähigkeit der Photovoltaik und für ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar, mit Blick auf die positive Bilanz, die das Bundesumweltministerium nach zwei Jahren Erfahrung mit Solarausschreibungen gezogen hat.
96 Prozent Realisierungsquote in der ersten Ausschreibung
Vor allem die geringe Höhe der erzielten Marktprämien, mit denen die Projektierer von Solarparks in Deutschland offensichtlich zurecht kommen und die Anlagen wirtschaftlich betreiben können, stößt im Berliner Regierungsviertel auf Wohlwollen. Immerhin sind die Tarife stetig gesunken. Die Betreiber der Anlagen, die in der ersten Ausschreibungsrunde eine Marktprämie gewonnen haben, bekommen immerhin durchschnittlich 9,17 Cent pro Kilowattstunde für den eingespeisten Solarstrom. Damit kommen sie offensichtlich gut aus. Denn wie die Bundesnetzagentur mitgeteilt hat, sind 24 der 25 geplanten Anlagen inzwischen fristgerecht errichtet. Lediglich eine Anlage mit einer Leistung von sechs Megawatt konnte nicht gebaut werden. Für dieses Projekt fallen jetzt die Strafzahlungen an, wie sie in der Ausschreibungsverordnung vorgesehen waren.
Solarstrom ist längst wettbewerbsfähig
In der letzten Ausschreibung, die schon nach den Regeln des neuen EEG erfolgte, wurde ein Zuschlagspreis von 6,58 Cent pro Kilowattstunde erreicht. „Wir freuen uns, dass die Auktionen von der Branche angenommen werden. Die Teilnahme- und Realisierungsquoten belegen dies. Mit 6,6 Cent je Kilowattstunde hat im Kraftwerksmaßstab erzeugter Solarstrom inzwischen in Deutschland die Erzeugungskosten von Strom aus neu errichteten fossil befeuerten Kraftwerken unterschritten. Es gibt keinen Grund mehr, die Photovoltaik weiter zu deckeln“, betont Carsten Körnig mit Blick auf die Ausschreibungsergebnisse. „Das jährliche Auktionsvolumen sollte zeitnah in einem ersten Schritt verdreifacht werden“, fordert er. „Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen und den wachsenden Ökostrombedarf – nicht zuletzt für die Elektromobilität – effizient und verbrauchsnah zu decken.“
Ausschreibungsvolumen steigt – Preise sinken weiter
Bisher ist im neuen EEG 2017 die Ausschreibung von drei Mal 200 Megawatt Solarparkleistung vorgesehen. Mit der Erhöhung der ausgeschriebenen Leistung auf 1,8 Gigawatt würde der Zubau eine Höhe erreichen, die derzeit in Deutschland an Projekten in den Auktionen angeboten werden. Hier steht natürlich die Frage im Raum, ob die niedrigen Preise gerade durch die künstliche Verknappung des Angebots an Marktprämien erreicht werden. Ein Blick auf die Daten der bisherigen Ausschreibungen zeigt aber, dass dem nicht so ist. Zumindest scheint es keinen direkten Zusammenhang zu geben zwischen der Höhe des Ausschreibungsvolumens und der Entwicklung der Marktprämie. So wurden in der vierten und fünften Ausschreibungsrunde jeweils Marktprämien für 125 Megawatt Anlagenleistung versteigert. Während in der vierten Runde die durchschnittliche Marktprämie um fast 7,4 Prozent gesunken ist, wurde in der fünften Runde eine Kostensenkung um nur 2,16 Prozent erreicht – bei gleichem Ausschreibungsvolumen. Dagegen hat sich der Rückgang der durchschnittlichen Marktprämie in der sechsten Runde auf 4,8 Prozent mehr als verdoppelt, obwohl 35 Megawatt mehr ausgeschrieben wurden. Auch die erste Ausschreibungsrunde nach den Regeln des neuen EEG ergab einen Rückgang der durchschnittlichen Marktprämie um 4,6 Prozent. Das Ausschreibungsvolumen lag hier bei 200 Megawatt.
Flächenkulisse erweitern
Diese Zahlen zeigen ganz klar, dass es nicht die Verknappung des Ausschreibungsvolumens ist, das den Wettbewerb anheizt, sondern dass die Planer durchaus mit realistischen Preisen an die Planung ihrer Anlagen herangehen. Die rückläufige Marktprämie spiegelt hier auch die sinkenden Preise am Photovoltaikmarkt wieder. Zudem kommt der sehr hohe Rückgang der Marktprämie in der vierten Runde auch durch die Tatsache zustande, dass in dieser Ausschreibung auch Anlagen auf Acker- und Grasland in benachteiligten Gebieten zugelassen wurden. „Eine weitere Kostensenkung von Solarstrom ist möglich, wenn gleichzeitig die Größen- und Standortbeschränkungen für neue Solarparks gelockert werden“, betont Carsten Körnig. Denn die Eingrenzung der Anlagen auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen oder Konversionsflächen birgt das Risiko, dass die Zahl dieser Flächen bald erschöpft ist und dann die Marktprämien wieder steigen, weil die Entwicklungskosten für die Flächen zu hoch werden.
Solarenergie und Windkraft parallel ausbauen
Kritisch äußerst sich der BSW Solar auch zu den geplanten technologieoffenen Ausschreibungen, wie sie die Europäische Kommission für 2018 fordert. Hier werden Einspeisetarife für Wind- und Solaranlagen in einer Ausschreibung versteigert. Dadurch werden die beiden tragenden Säulen der Energiewende gegeneinander konkurrieren, statt sie gleichmäßig und gleichzeitig auszubauen. Dadurch wird die Energiewende hinausgezögert, weil sich die beiden Technologien nicht ergänzen können, wenn sie nicht parallel entwickelt werden. „Wissenschaftler empfehlen ein Verhältnis von 1:1 bei der installierten Leistung der beiden Technologien“, sagt Körnig. Deshalb werde es nach übereinstimmender Einschätzung des BSW Solar und des Bundesverbandes Windenergie (BWE) nicht gelingen, im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung – mit verträglichem Komplexitätsgrad – faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die einen ausgewogenen Mix erneuerbarer Energien sicherstellen. „Sinnvoller wäre es, ergänzend zu technologiespezifische Ausschreibungen die Kombination verschiedener Erneuerbare-Energien-Technologien auf geeignete Weise anzureizen“, sagt Körnig.
Bürger haben das Nachsehen
Zudem fordert er, die Beteiligung von Bürgern am Ausbau der erneuerbaren Energien wieder sicherzustellen. Denn in den bisherigen Solarausschreibungen konnten sich nur zwei genossenschaftliche Projekte durchsetzen, die allerdings auf zusätzliche Finanzierungsinstrumente wie die Direktvermarktung eines Teils des Stroms angewiesen sind. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, was die Hürden für Bürgerenergiegenossenschaften, sich an künftigen Solarausschreibungen zu beteiligen, weiter erhöht. „Im Rahmen des aktuellen Ausschreibungsdesigns haben diese gegenüber professionellen Investoren mit entsprechenden Portfoliovorteilen kaum eine Chance, Projekte zu gewinnen“, wissen die Branchenvertreter vom BSW Solar. Immerhin sind in den letzten beiden Ausschreibungsrunden schon keine Genossenschaften mehr zu finden, die sich überhaupt mit Projekten beteiligen – ein deutliches Zeichen, dass die Akteursvielfalt durch die Einführung von Ausschreibungen erheblich gelitten hat. (Sven Ullrich)