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Sonderausschreibung Offshore

BDEW will 1,6 GW Extra-Meereswindkraft

Der BDEW verwies in einer Pressemitteilung auf Planungen der Übertragungsnetzbetreiber in Nord- und Ostsee, die von noch nicht verplanten vorhandenen Netzkapazitäten ausgingen. Laut diesen Kalkulationen der Netzbetreiber könnten die Netzanschlüsse an Land noch 1,6 GW mehr Offshore-Windkraft bis 2025 aufnehmen, als die Bundesregierung bisher plant. Die von der Regierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise im begleitenden Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) vorgesehene installierte Kapazität, die bis 2025 demnach ans Netz gehen soll, beträgt 10,8 GW.

Der Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer, verwies auf die von der Regierungskoalition im März im Koalitionsvertrag festgehaltenen Sonderausschreibungen. Diese sollen zur Beschleunigung der Energiewende bis 2020 jeweils Vergütungsrechte für 4.000 GW zusätzlicher Windenergie- und Solarenergie-Erzeugungskapazität an Land an Projektierer ausgeben. Zudem sieht die Vereinbarung auch eine Sonderausschreibung für Windenergie auf See vor, allerdings ist das Volumen dieser Extra-Auktion für Offshore-Windkraft im Koalitionsvertrag nicht beziffert. Kapferer betonte: „Im Koalitionsvertrag ist für 2019 eine Sonderausschreibung für Wind Offshore vorgesehen. Diese sollte 1,6 GW umfassen. Andernfalls wird Potenzial für die Erreichung der Klimaziele 2030 verschenkt. Um die weitere Integration der Erneuerbaren Energien insgesamt zu gewährleisten, muss der Netzausbau an Land dringend beschleunigt werden.“

Damit schließt sich der BDEW zwei Wochen nach einer ähnlichen Verlautbarung der Offshore-Windenergie-Interessenvertreter deren Forderung an. Die Organisationen Agow, BWE, WAB, Stiftung Offshore Windenergie und VDMA hatten erklärt, in den zusätzlichen Sonderausschreibungen „sollten mindestens 1,5 GW Gesamtvolumen in Nord- und Ostsee enthalten sein“. Diese sollten über die Nutzung freier Netzanschlusskapazitäten realisierbar sein.“ Außerdem hatten die Meereswindkraftvertreter eine Erhöhung des bisherigen Ausbauziels für die Offshore-Windparks bis 2030 von 15 auf 30 GW gefordert.

Der BDEW verlangt nun allerdings zusätzlich eine Veränderung der Ausschreibungsregeln für die Sonderausschreibungen. Mit dieser zwischenzeitlichen Reform müsse dem frühen Zeitpunkt des mit den Sonderausschreibungen anvisierten Netzanschlusses Rechnung getragen werden. Die Sonderausschreibungen sollen mit Blick auf zu erreichende Klimaschutzziele dafür sorgen, dass die zusätzlichen Windparks spätestens bereits 2025 erstmals Strom ins Netz speisen. Weil die jüngsten Ausschreibungen in Europa wie auch in Deutschland allerdings Bieter zum Zuge kommen ließen, die ihre Projekte erst später verwirklichen wollen, müsse die Bundesregierung die Sonderausschreibungen modifizieren.

Bei den angesprochenen jüngsten Ausschreibungen hatten die Bieter mit Kalkulation auf bis dahin noch zu erwartende technische Fortschritte und für Erzeuger günstige Strommarktentwicklungen sich häufig mit sogenannten Null-Cent-Geboten durchgesetzt: Diese Projekte bekommen keine Zusatzvergütung durch die Netzbetreiber zu den im freien Stromhandel erzielbaren Preise. Weil die Sonderausschreibungen auf Realisierungen der Windparks schon bis 2025 zielten, müsse eine Regelung gefunden werden, um auch höhere Gebote zu ermöglichen, erklärte der BDEW.

(Tilman Weber)