Die Bundesnetzagentur hat heute dritte Ausschreibung für Photovoltaikfreiflächenanlagen eröffnet. Insgesamt werden in dieser Auktionsrunde 200 Megawatt Leistung versteigert. Damit liegt das Ausschreibungsvolumen um 50 Megawatt höher als bei den bisherigen beiden Runden. Damit geht die Bundesnetzagentur allerdings nicht auf die Kritik aus der Branche ein, das Ausschreibungsvolumen zu erhöhen. Denn es wurde eine Verdopplung gefordert. Vielmehr ist die Erhöhung in der Freilächenausschreibungsverordnung so vorgesehen.
Gebote bis zum 1. Dezember abgeben
Bis zum 1. Dezember dieses Jahres können die Teilnehmer ihre Gebote abgeben. Auch Bieter, die mit ihren Projekten an den ersten beiden Ausschreibungsrunden teilgenommen und keine Marktprämie bekommen haben, können mit diesen Anlagen wieder mitbieten. Wie in der zweiten Runde gilt auch dieses mal das Einheitspreisverfahren. Bei diesem sogenannten Uniform Pricing Modell geben alle Teilnehmer die Höhe der Vergütung pro Kilowattstunde an, die sie mindestens brauchen, um Anlage über 20 wirtschaftlich betreiben zu können. Die Gebote werden von niedrigsten bis zum höchsten Preis aufgelistet, bis das Ausschreibungsvolumen erreicht ist. Alle Bieter, die dann eine Marktprämie gewonnen haben, bekommen die Kilowattstunde für den höchsten noch innerhalb der 200 Megawatt liegenden Preis vergütet.
Es wird einen Einheitspreis geben
Die Branche hatte eigentlich vor diesem Modell gewarnt, da Bieter mit mehreren Projekten die Preise strategisch nach oben treiben können. „Nachdem sich in der zweiten Runde ein verglichen mit der ersten deutlich niedrigere Zuschlagswerte ergaben, darf man gespannt sein, ob sich dieser Trend verfestigt“, entgegnet Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Zusätzlich werde man gerade die Auswirkungen des erhöhten Ausschreibungsvolumens beobachten, betont Franke. Denn eigentlich wäre dann zu erwarten, dass die gebotenen Preise steigen, da mehr Anlagen einen Zuschlag bekommen, die mit einem höheren Gebot ins Rennen gehen. Allerdings hat die Bundesnetzagentur den maximal zu bietenden Kilowattstundenpreis auf 11,09 Cent festgelegt.
Erst im kommenden Jahr wird das sogenannte Pay-as-bid-Verfahren wieder angewendet, bei dem jeder Gewinner einer Marktprämie genau den Kilowattstundenpreis bekommt, mit dem er in die Auktion gegangen ist.
Bundesnetzagentur hat Hinweispapier überarbeitet
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass in der zweiten Ausschreibungsrunde über zehn Prozent der Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen wurden. Deshalb hat die Behörde ihre „Hinweise zur Gebotabgabe“ aktualisiert. Damit will die Bundesnetzagentur den Teilnehmern die erfolgreiche Abgabe von Geboten erleichtern. Außerdem reagiert die Behörde auf die Ergebnisse einer Befragung der Teilnehmer an der ersten Ausschreibungsrunde. Diese hatten mehrheitlich bemängelt, dass die Gebotsabgabe unnötig kompliziert ist. Die Formulare finden die Bieter auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. (Sven Ullrich)