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Vierte Runde der Photovoltaik-Ausschreibungen

Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse bekannt

In der vierten Ausschreibungsrunde für Solarparkleistung haben insgesamt 21 Projekte mit einer Gesamtleistung von 128 Megawatt eine Marktprämie gewonnen. Damit gehen auf der anderen Seite 87 Projekte mit einer Gesamtleistung von gut 411 Megawatt leer aus. Zudem wurden 16 Projekte ausgeschlossen, weil sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Diese würden ohne Ausschreibungsmechanismus ebenfalls gebaut und sie könnten den Zubau in Deutschland zumindest näher an die von der Bundesregierung vorgesehene jährliche Zielmarke katapultieren.

Ackerflächen zugelassen

Zum ersten Mal waren auch Solaranlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten für die Ausschreibung zugelassen. „Diese Möglichkeit haben viele Bieter genutzt“, weiß Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Immerhin haben zehn Gebote für solche Anlagen auf Ackerflächen mit einem Umfang von etwa 70 Megawatt eine Marktprämie gewonnen. Zugelassen sind pro Ausschreibungsrunde höchstens zehn Projekte mit einer Gesamtleistung von maximal 100 Megawatt. „Die auf Ackerfläche bezuschlagten Gebotsmenge war damit kleiner als erwartet“, sagt Homann. Doch das lag nicht daran, dass die Gebote auf den Ackerflächen zu hoch waren. Es lag vielmehr daran, dass nicht alle bezuschlagten Projekte auf Ackerflächen die maximale Leistungsbegrenzung von zehn Megawatt ausgereizt haben und die Bundesnetzagentur mit den Zuschlägen für solche Projekte bei zehn Stück aufhören musste.

Mehr als die Hälfte für Ackerflächen

Doch haben es die Bieter von Anlagen auf Ackerflächen geschafft, ihre zehn Zuschläge zu erreichen und damit mehr als die Hälfte des Ausschreibungsvolumens zu belegen. Für die anderen Kategorien blieben am Ende nur noch 50 Megawatt. Wenn man vergleicht, dass diese Art von Projekten in der dritten Ausschreibung 250 Megawatt Volumen hatten, hat sich somit de facto für die Segmente Seitenrandstreifen und Konversionsflächen das Ausschreibungsvolumen um 80 Prozent verringert.

Preise sind weiter gesunken

Nicht zuletzt aufgrund der niedrigen Projektierungskosten für Anlagen auf Ackerflächen ist auch die Marktprämie weiter gesunken. Der mengengewichtete Zuschlagspreis für die Marktprämie liegt bei 7,41 Cent pro Kilowattstunde. Zwar sieht die Bundesnetzagentur die reine Zahl als Erfolg der Ausschreibungen an. Denn damit hat sich der durchschnittliche Preis für den Solarstroms aus Freiflächenanlagen noch einmal im Vergleich zur dritten Ausschreibung verringert. „Der Eindruck der Ausschreibungsrunden aus dem letzten Jahr hat sich verfestigt: Auch in dieser Runde sind die durchschnittlichen Zuschlagswerte für die Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen weiter gesunken“, freut sich Homann. In der dritten Ausschreibungsrunde betrug die Marktprämie acht Cent pro Kilowattstunde.

Allerdings lag bei der vorhergehenden Runde der mengengewichtete Durchschnitt aller Gebote bei 7,55 Cent pro Kilowattstunde und damit nicht so weit über dem jetzt erzielten Ergebnis. Das bedeutet, dass die Spirale nach unten weitestgehend ausgereizt ist und die Zuschlagspreise kaum weiter sinken werden, wenn die maximale Leistungsgrenze für Ackerflächen erreicht ist.

Nur noch eine Genossenschaft beteiligt

„Die erneut gesunkenen Preise zeugen von einem hohen Wettbewerbsdruck im Markt“, erklärt Homann. Doch in diesem Wettbewerb gehen die Bürgerenergieprojekte unter. In dieser Ausschreibung ging nur noch eine einzige Genossenschaft mit einem Gebot an des Start und verlor prompt. Auch der einzige private Bieter ging komplett leer aus. Es wird sich in den nächsten Ausschreibungsrunden zeigen, ob die Genossenschaften sich ganz aus den Ausschreibungen zurückziehen, ober ob die geringe Beteiligung von Genossenschaften an der vierten Ausschreibungsrunde nur eine Ausnahme war. Allerdings bleibt da auch abzuwarten, wie sich die Debatte um die Novelle des EEG entwickelt. Sollte die Bundesregierung tatsächlich eine Bagatellgrenze von einem Megawatt für die Befreiung von den Ausschreibungen einziehen, würden wahrscheinlich die meisten genossenschaftlichen Projekte darunter fallen. Dies gilt aber nicht für das genossenschaftliche Projekt, das dieses Mal an der Ausschreibung teilgenommen hat. Denn das sollte eine Leistung von 1,4 Megawatt haben.

Bayern bekommt die meisten Zuschläge

Die Zulassung von Ackerflächen hat auch noch einen zweiten Effekt auf das Ausschreibungsergebnis. Der größten Teil der bezuschlagten Projekte der vorangegangenen Runden soll in den fünf östlichen Bundesländern errichtet werden. Jetzt gehen die meisten Zuschläge an Projekte, die in Bayern gebaut werden sollen. Die sieben Anlagen, die dort errichtet werden sollen, werden eine Gesamtleistung von 47,3 Megawatt haben, was mehr als ein Drittel des gesamten Ausschreibungsvolumens ist. Mit dieser Größenordnung kann nur noch Brandenburg mithalten. Dort haben sechs Projekte einen Zuschlag erhalten – eins weniger als in Bayern. Allerdings sind diese sechs Projekte größer als die sieben Anlagen, die in Bayern errichtet werden sollen. Die Gesamtleistung der brandenburgischen Projekte liegt bei fast 50 Megawatt.

Nachrückverfahren abwarten

Zwar wurde bei dieser Ausschreibung das sogenannte pay-as-bid-Verfahren angewandt. Das heißt, jeder Bieter bekommt die Marktprämie, mit der er auch geboten hat, bis das Ausschreibungsvolumen erschöpft ist. Damit kommen die Bieter mit den geringsten Geboten zum Zuge. Trotzdem muss die Bundesnetzagentur noch abwarten, ob alle Bieter auch die zweite Sicherheit hinterlegen. Dafür haben die Bieter bis zum 29. April noch Zeit. Denn nur dann reserviert die Bundesnetzagentur für diese Anbieter die Marktprämie. Sollten sie die zweite Sicherheit nicht hinterlegen, würde ihr Gebot verfallen und das nächsthöhere Gebot würde den Zuschlag erhalten. (Sven Ullrich)