Die Bundesnetzagentur hat die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaikkraftwerke gestartet. Der Gebotstermin lautet zwar auf den 1. Oktober 2017. Doch da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, können die Projektierer, die an der Ausschreibung teilnehmen, noch bis zum 2. Oktober 2017 zum Bonner Standort der Bundesnetzagentur schicken. Alternativ können letzte Gebote auch bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.
Das Ausschreibungsvolumen beträgt, wie im EEG festgelegt, 200 Megawatt. Neben dieser ausgeschriebenen Leistung ist auch die Flächenkulisse vom EEG vorgegeben. So können immer noch keine Anlagen an den Ausschreibungen teilnehmen, die auf Acker- oder Grünlandflächen geplant sind.
Projekte auf Äckern und Wiesen eingeschränkt zugelassen
Ausnahmen bilden hier Bayern und Baden-Württemberg. Beide Bundesländer haben von der Möglichkeit Gebraucht gemacht, Verordnungen zu erlassen, die die Möglichkeit eines Baus von Solaranlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen zulässt. Beide Bundesländer haben aber die Möglichkeiten stark begrenzt. So sind in Baden-Württemberg noch Zuschläge für Generatoren auf Äckern und Wiesen mit einem Volumen von bis zu 90 Megawatt möglich. Insgesamt hatte Stuttgart das Volumen auf 100 Megawatt begrenzt. Doch in der letzten Ausschreibungsrunde hatte ein Projekt auf einem schwäbischen Acker mit einer Leistung von zehn Megawatt einen Zuschlag bekommen.
In Bayern sind in dieser Ausschreibung noch bis zu zwölf Zuschläge für Anlagen auf Ackerflächen möglich. Denn in der vorhergehenden Ausschreibung hatten 18 Projekte, die auf Ackerland oder Wiesen entstehen werden, eine Marktprämie gewonnen. Insgesamt wäre dann das mögliche Volumen von 30 Anlagen ausgeschöpft.
Gebotspreis gedeckelt
Bisher waren die Ausschreibungen alle mehrfach überzeichnet. Das heißt, es haben mehr Projekte an der Auktion teilgenommen als überhaupt Marktprämien zur Verfügung standen. Das drückt den Preis – in der letzten Ausschreibung auf unter sechs Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesnetzagentur hat zwar den maximalen Gebotspreis von 8,91 auf 8,84 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Doch für diesen Preis wird aber ein Projektierer kaum eine Chance haben, eine Marktprämie zu gewinnen. Dennoch sollten die Projektierer vorsichtig mit ihren Geboten sein. Denn sie bekommen genau die Marktprämie, mit der sie das Projekt in der Ausschreibung angeboten haben. Auch diese Ausschreibungsrunde läuft nach dem sogenannten Pay-as-bid-Verfahren ab.
Aktuelle Formulare verwenden
Die Bundesnetzagentur verweist zudem noch auf die aktualisierten Formulare und Formatvorgaben, die auf der Internetseite der Behörde zu finden sind. Wichtig ist, dass keine Formulare aus vorhergehenden Ausschreibungen verwendet werden und sämtliche Papiere mit dem Computer ausgefüllt werden. Handschriftlich ausgefüllte Formulare sortieren die Beamten in Bonn aus. Das Projekt wird dann bei der Vergabe der Marktprämien nicht mehr berücksichtigt. (Sven Ullrich)