Die drei vermeintlich wichtigsten Hauptpunkte des Abkommens passen in einen Satz: Bis 2030 sollen die Treibhausgase in der EU gegenüber 1990 um 40 Prozent gesenkt werden, die Erneuerbaren werden auf einen Anteil von 27 Prozent ausgebaut und die Energieeffizienzziele auf ebenfalls 27 Prozent festgelegt.
So weit so kompromissbehaftet. Schließlich hatte das Europäische Parlament sich im Februar auf 40 Prozent Treibhausgassenkung sowie 30 Prozent Erneuerbare und 40 Prozent Energieeffizienz geeinigt. Insofern trifft die heutige Kritik des WWF am Klimapaket den Nagel auf den Kopf: Er nennt die Entmachtung des EU-Parlaments „undemokratisch“. Schließlich ist das Parlament als einzige vom Volk wählbare Entscheidungsinstanz die letzte Verbindung der EU zur Demokratie.
Noch weicher wirken die verabschiedeten Ziele, schaut man sich den Wortlaut in der Rahmenvereinbarung an: Heißt es in Punkt zwei der Vereinbarung noch die 40-prozentige Reduktion der Treibhausgase wäre „domestic“, ein nationales Ziel, wird schon unter Punkt 2.1. relativiert, das Ziel sei kollektiv von der EU zu erreichen. Auch bei den Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz handelt es sich lediglich um Ziele auf EU-Level (Punkt 3). Klimaschutzmuffel wie beispielsweise Polen können sich dadurch auf den Taten ambitionierter Nationen wie Deutschland oder Dänemark ausruhen. Dieser Schritt von nationalen Zielen aus dem 202020-Programm zu EU-Gesamtzielen ist die wohl größte Verschlechterung in der Klimapolitik Europas.
Die Zugeständnisse setzen sich auch bei den Emissionszertifikaten fort. Bestehen bleiben Freikontingente an Verschmutzungsrechten bis 2020 (Punkt 2.4). EU-Länder, deren Bruttoinlandsprodukt geringer als 60 Prozent des EU-Durchschnitts bekommen bis 2030 freie Emissionsrechte – zurzeit betrifft das nur Rumänien und Bulgarien.
Eine kleine Verbesserung hat die EU dagegen in die Mengen an Verschmutzungsrechten eingebaut: ab 2021 nimmt die Menge an Zertifikaten nicht länger nur um 1,74 Prozent sondern um 2,2 Prozent ab (Punkt 2.3). Diese Reduzierung der Zertifikate verteuert CO2-Emissionen.
Möglicherweise aber sind all diese Beschlüsse nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt worden sind. Denn schon auf Seite 1 des Papiers macht der Europäische Rat klar, dass es nach dem Weltklimagipfel 2015 in Paris erneut auf die Ziele zurückkommen wird. Auch sollen sämtliche Elemente der Rahmenvereinbarung unter Beobachtung stehen.
Kritiker sehen in dieser Flexibilitätsklausel die Möglichkeit des europäischen Rats die Beschlussfassung nach Belieben zu ändern. Da Beschlüsse des Rats stets einstimmig erfolgen müssen, steht zu befürchten, dass jeweils die Forderungen der größten Bremsernation in Sachen Klimaschutz den Minimalkonsens für die EU darstellen wird.
Die Rahmenvereinbarung gibt es hier zum Download.