Wie können die Ausbauziele der Ampelkoalition in die Tat umgesetzt werden? Ein Flaschenhals für den Ausbau sind Proteste von Anwohnern. Kann eine stärkere Beteiligung der Kommunen und der Bürger die Akzeptanz und Teilhabe fördern? Ja, sagt der Bundesverband Windenergie (BWE) und hat Vorschläge erarbeitet, wie diese verbessert und ausgeweitet werden könnte.
Auch weitere finanzielle Unterstützung soll möglich gemacht werden
So soll die im§ 6 EEG aufgenommene Möglichkeit, Zahlungen in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde an die Gemeinden im Umkreis der zu errichtenden Anlagen zu entrichten auf alle Vermarktungsformen ausgeweitet und für Repowering-Projekte auf 0,3 Cent aufgestockt werden. Außerdem sollten Maßnahmen, die über direkte Zahlungen an die Gemeinde hinausgehen, in einem begrenzten Rahmen möglich sein. Dazu zählt der BWE:
- vergünstigte gesellschaftsrechtliche Bürger- und Gemeindebeteiligungen,
- attraktive finanzielle Beteiligungsmodelle (z.B. Bürgersparbrief in Kooperation mit einer regionalen Bank und mit erhöhten Zinskonditionen),
- die Mitfinanzierung kommunaler Einrichtungen wie u.a. Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen,
- Bürgerstrommodelle (insbesondere vergünstigte Stromtarife, Zuzahlungen auf Stromrechnungen, direkter vergünstigter Stromeinkauf),
- die Förderung einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur (z.B. Ladesäulen für E-Mobilität),
- privilegierte Kooperationen mit regionalen Unternehmen (z.B. ebenfalls vergünstigter Stromeinkauf),
- Spenden oder Sponsoringzahlungen an Vereine oder (Bürger-) Stiftungen und
- Vergabe von Stipendien im Rahmen der Kulturförderung.
„Energiewende ist ein dezentrales Projekt und braucht Akzeptanz“
„Zur Sicherung des notwendigen Zubaus neuer Windenergieanlagen bedarf es einer breiten Akzeptanz in der Gesellschaft“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers. Diese sei gegeben, kann und sollte aber vor Ort noch verstärkt werden. „Denn die Energiewende ist ein dezentrales Projekt, das regional und vor Ort umgesetzt wird.“ Deshalb müssten Bürgerinnen und Bürger sowie die Standortkommunen frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen und wirtschaftlich angemessen an den Anlagen beteiligt werden.“
Eine Absage erteilt der Verband hingegen Überlegungen, eine Beteiligung verbindlich vorzuschreiben. Es gebe „große verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer verpflichtenden Regelung“, so der Verband. Außerdem sei sie nicht notwendig, denn die freiwilligen Möglichkeiten würden bereits großflächig angeboten und genutzt. (kw)
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