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Jenseits der Einspeisevergütung

Fünf Geschäftsmodelle auf einen Blick

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat zusammen mit der Intersolar Europe einen neuen veröffentlicht. Darin gibt der Verband den Interessenten an Solarstrom eine Marktübersicht und eine Praxishilfe zu Geschäftsmodellen für die Photovoltaik in Deutschland an die Hand. Seit dem die Einspeisevergütung immer weniger Bedeutung für die Entscheidung hat, eine Photovoltaikanlage zu bauen, gewinnen die alternativen Geschäftsmodelle immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Privathaushalte und Stromverbraucher in Gewerbe, Handel und Industrie aber auch zunehmend Stadtwerke, Energiegenossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften nutzen deshalb Solarstrom im Eigenverbrauch oder im Rahmen neuer Direktvermarktungsmodelle“, erklärt Günther Häckl, Präsident des BSW-Solar. „Diese neuen Geschäftsmodelle werden immer stärker zur Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen. Sie stützen den Photovoltaikmarkt insbesondere dort, wo stark gesunkene EEG-Einspeisetarife nicht mehr alleine zu Refinanzierung ausreichen.“ Doch die Investoren haben nur selten den kompletten Überblick über alle möglichen Geschäftsmodelle.

1. Solarer Eigenverbrauch

Für die kleinen Anlagen auf Einfamilienhäusern, aber auch für größere Anlagen auf Dächern von Gewerbebetrieben ist der Eigenverbrauch derzeit das gängige Geschäftsmodell. „Der erste zentrale Renditetreiber ist der alternative Strombezugspreis der Stromverbraucher“, schreiben die Autoren in ihrem Investorenleitfaden. „So stehen im Jahr 2013 Arbeitspreise für Netzstrom von 18 Cent pro Kilowattstunde für Gewerbe und Handel und von zirka 27 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte den Photovoltaikstromgestehungskosten von zehn bis 14 Cent pro Kilowattstunde gegenüber.“ Dazu kommt aber noch die Vermeidung bestimmter Nebenkosten, die beim Strombezug aus dem Netz entstehen. In seinem Investorenleitfaden gibt der BSW-Solar neben den konkreten Marktchancen für den Eigenverbrauch auch einen tiefen Einblick in die rechtlichen Besonderheiten. Der BSW-Solar gibt dabei auch Hilfestellung, welches Modell zum Betrieb der Anlage bei der Eigenstromnutzung durch mehrere Parteien geeignet ist und wie dieses funktioniert – ein noch nicht so gängiges Modell wie der Eigenverbrauch eines einzelnen Anlagenbetreibers. Die Verträge müssen wasserdicht sein. Entsprechende rechtssichere Musterverträge bietet der BSW-Solar begleitend zum Investorenleitfaden ebenfalls an. Im Anschluss an die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen gibt der Leitfaden auch einen Überblick über die technischen Besonderheiten von Anlagen im Eigenverbrauch sowie im Ablauf bei der Planung und Installation der Anlage.

2. Direktbelieferung von Einzelkunden

Für die Nutzung von Solarstrom in Gewerbe- und Industriebetrieben eignet sich auch die direkte Belieferung durch einen fremden Eigentümer der Solaranlage. Oft scheuen Gewerbetreibende die Investitionen in Anlagen, die nichts mit ihrem eigentlichen Geschäftszweck zu tun haben. Um trotzdem in den Genuss von preiswertem Solarstrom zu kommen, lassen sie einen Generator auf ihrem Dach von einem fremden Betreiber errichten und kaufen den Strom von ihm ein. Dabei gelten besondere rechtliche Regelungen und technische Voraussetzungen, damit es eine Direktbelieferung wird. So darf der Solarstrom zwischen Produktions- und Verbrauchsort nicht durch das öffentliche Netz fließen. Aber auch die rechtlichen Strukturen sind komplizierter als beim direkten Eigenverbrauch. „Im Vergleich zum klassischen Eigenverbrauch ergibt sich bei der Stromlieferung über eine Direktleitung eine komplexere Struktur von Beziehungen zwischen den Akteure, da hier der Stromverbraucher nicht gleichzeitig auch der Photovoltaikanlagenbetreiber ist“, betonen die Autoren des Leitfadens. Wie die Rechts- und Lieferbeziehungen zwischen Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Gebäudeeigentümer und Stromverbraucher aussehen und wie die Verträge gestaltet werden müssen, darüber gibt der Leitfaden detailliert Auskunft. In Beispielrechnungen geben die Autoren auch einen Überblick über die wirtschaftliche Attraktivität dieses Geschäftsmodells.

3. Mietersolar

Immer stärker rückt der Solarstrom auch bei Vermietern ins Blickfeld. Entscheidend dabei ist vor allem die Kalkulation des Strompreises. Der Spielraum dafür ist dabei geringer als beim klassischen Eigenverbrauch. Bisher können die Vermieter auf das sogenannte „solare Grünstromprivileg“ zurückgreifen. Sie müssen also eine um zwei Cent pro Kilowattstunde verminderte EEG-Umlage abführen. „Der Wettbewerbsvorteil für die Lieferung von Solarstrom in einem Mehrfamilienhaus entsteht aus der Tatsache, dass der Photovoltaikstrom direkt innerhalb des Gebäudes verbraucht wird und keine Netznutzung stattfindet“, beschreiben die Autoren des Leitfadens sowohl die wirtschaftliche Attraktivität als auch eine der entscheidenden technischen Voraussetzungen. Über die weiteren Einflussparameter für die Wirtschaftlichkeit dieses Geschäftsmodells geben konkrete Beispielrechnungen Aufschluss. Das für dieses Geschäftsmodell genutzte Grünstromprivileg soll allerdings nach dem Willen der Bundesregierung wegfallen. Das ruft nicht nur die Solarbranche auf den Plan, sondern auch Mieter-, Vermieter- und Verbraucherverbände. Die Autoren des Leitfadens gehen in jedem Kapitel gesondert auf die Regelungen ein, wie sie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen sind, so dass die Investoren auch einen Ausblick bekommen, wie sich die Attraktivität der Geschäftsmodelle entwickelt.

4. Regionale Direktlieferung

Fließt der Solarstrom bei der direkten Belieferung durch das öffentliche Netz, wird die Direktbelieferung eines Kunden oder von Mietern zur regionalen Direktlieferung. Der Solarstrom wird im „räumlichen Zusammenhang“ zur Anlage verbraucht. Dabei „konkurriert der gelieferte Solarstrom gegen einen Börsenstromreis am Spottmarkt, wobei er gleichzeitig mit fast allen Umlagen und Steuern belegt wird“, erklären die Autoren des Leitfadens. Dieses Modell kann aber durchaus wirtschaftlich sein. So kann der Betreiber einer Anlage im Marktintegrationsmodell die zehn Prozent, für die er derzeit keine Einspeisevergütung bekommt, direkt in der Nachbarschaft vermarkten, statt ihn an der Strombörse zu verkaufen. Denn für die großen Direktvermarkter, die Solarstrom an der Börse „im Auftrag“ der Anlagenbetreiber verkaufen, sind solche Strommengen in der Regel uninteressant, weil viel zu niedrig.

5. Regionaltarife mit Solarstrom

Ein Geschäftsmodell, das vor allem für Stadtwerke interessant ist, ist das Angebot von Regionaltarifen mit Solarstrom. „Regionaltarife sind Stromprodukte aus einer Region für eine Region“, erklären der BSW-Solar. „Es handelt sich um einen exklusiven Stromtarif für Kunden einer bestimmten Region mit festgelegtem regionalem Stromanteil.“ Die Vorteile solcher Angebote sind die verminderten Transportverluste und die regionale Wertschöpfung bei der Installation und Wartung der Anlage. In seinem Leitfaden hat der BSW-Solar die Marktpotenziale sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Anbieterseite untersucht. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche Verbraucher und welche Stromanbieter Interesse an regionalen Stromprodukten haben. (Sven Ullrich)