Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag trotz des Zeitdrucks eine umfangreiche Liste mit Empfehlungen zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes veröffentlicht. Rund 60 Änderungen gegenüber der Kabinettsvorlage werden angemahnt. Grundlage des Vorstoßes ist das Bestreben des Bundesrates, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf mindestens 40 Prozent zu erhöhen. Die Empfehlungen gaben die Länder in seltener Einmütigkeit ab. Auch unionsgeführte Bundesländer wie Bayern oder Thüringen fordern Verbesserungen.
Keine weiteren Daumenschrauben
Die Länder fordern, dass die in der Kabinettsvorlage definierten Degressionsstufen für Photovoltaik nicht zusätzlich verschärft werden. Der Forderung von Teilen der FDP und CDU, die Förderung der Solargeneratoren in Deutschland zu deckeln, erteilte der Bundesrat eine deutliche Absage. Erst im Mai war das Europarechtsanpassungsgesetz in Kraft getreten, das sehr ambitionierte Vorgaben für die Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaik macht. Je nach Marktentwicklung kann sie bis zu 24 Prozent betragen, zwei Degressionsstufen im Jahr sind erlaubt. Zusätzliche Daumenschrauben, so der Bundesrat, verletzen das Gebot von politischer Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. „Die Bundesländer haben erkannt: Eine Energiewende kann nur mit einem starken Ausbau der Solarenergie gelingen“, kommentierte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Der Bundesrat setzt ein klares Signal für eine saubere, sichere, bürgernahe und bezahlbare Energieerzeugung.“
Marktprämie kritisiert
Die Länder kritisierten auch die in der Novelle vorgesehene Marktprämie für die Direktvermarktung von Solarstrom. „Das Modell einer Kapazitäts- und Flexibilitätsprämie ist im Hinblick auf die Systemintegration der erneuerbaren Energien dringend erforderlich“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. „Da hierfür Investoren ein hohes Maß an Investitionssicherheit benötigen, lässt sich dieses Modell nur im Rahmen der bewährten Vergütungsstruktur des EEG erfolgreich einführen. Demgegenüber wird die vorgeschlagene Marktprämie als wenig Ziel führend und erfolgversprechend angesehen.“ Ansätze zu einer stärkeren Marktorientierung des EEG werden vom Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Allerdings sollten mit einem neuartigen Instrument wie der Marktprämie zunächst Erfahrungen gesammelt werden, was gegen eine obligatorische Einführung ab 2013 spricht.
Freiflächen nicht weiter belasten
Statt die Photovoltaik auszubremsen, sollten die Potenziale der kostengünstigen Solarkraftwerke auf Freiflächen genutzt werden. „PV-Freiflächenanlagen sind wichtige Treiber der Kostensenkung – sie erhalten die geringste Vergütung“, monierte die Länderkammer. „Skaleneffekte in Produktion, Installation und Betrieb lassen sich leicht umsetzen. Die Stromerzeugung auf Freiflächen wird schon in ein bis zwei Jahren mit Strom aus Offshore-Windkraft konkurrieren können. Aus diesen Gründen und wegen der notwendigen Akzeptanzgewinnung für günstigen Solarstrom darf die Freiflächenförderung nicht weiter eingeschränkt werden.“ Die Solarparks machen den teuren Ausbau der Hochspannungsnetze zur Küste überflüssig. Sie spielen eine wichtige Rolle bei kommunalen Versorgungskonzepten und sichern den Kommunen erhebliche Einnahmen, etwa durch die Gewerbesteuer.
Eigenverbrauch fortführen
Der Bundesrat forderte zudem, die bisherige Regelung zum Eigenverbrauch fortzuführen. Demnach wird der Vergütungssatz der entsprechenden Anlagengröße minus 16,38 Cent gezahlt, wenn der Eigenverbrauch 30 Prozent der elektrischen Solarenergie im Jahr aus einem Generator nicht übersteigt. Jenseits der 30 Prozent werden nur zwölf Cent abgezogen. Weiterhin heißt es in dem Dokument: „Die Absenkung der Grenze für die Eigenverbrauchsregelung auf 100 Kilowatt, wie von der Bundesregierung geplant, ist abzulehnen. Durch die Regelung wird es Gewerbe und Industrie nicht ermöglicht, die Vorteile des Eigenverbrauchs zu nutzen. Durch die jährliche Degression ist es nicht notwendig, die Eigenverbrauchsregelung zeitlich zu begrenzen.“ Carsten Körnig sagte: „Wir hoffen, dass die geplanten Einschnitte bei der Eigenverbrauchsregelung jetzt auch in der Bundesregierung vom Tisch sind. Andernfalls wäre Deutschlands Technologieführerschaft bei intelligenten Systemen des Energiemanagements sowie der Solarstromspeicherung ernsthaft gefährdet.“
Mehr Geld für BIPV
Für sachlich geboten hält der Solarverband auch den Vorschlag des Bundesrates, kleine Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt Leistung nicht in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Begrüßt wurde die Entscheidung der Länder, gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) bis 100 Kilowatt mit zusätzlich zwei Cent je Kilowattstunde zu unterstützen. (Heiko Schwarzburger)