Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
EEG-Novelle

Bundestag segnet das „Erneuerbare-Murks-Gesetz“ ab

Denn die Empfehlungen der Bundesländer wurden verworfen. Die 30-Prozent-Regel beim Eigenverbrauch fällt. Die Vergütung für selbstverbrauchten Strom wird nur für Anlagen kleiner als 100 Kilowatt gezahlt. Bisher lag diese Grenze bei 500 Kilowatt. Weder wurden ertragsschwache Ackerflächen ins EEG aufgenommen, noch der Passus zu den Flächen in Nationalparks und Naturschutzgebieten gestrichen. Damit werden die geeigneten Konversionsflächen zusätzlich eingeschränkt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überweist. Damit könnte er noch Einspruch gegen die Novelle einlegen.

Durchs Parlament gepeitscht

SPD-Chef Sigmar Gabriel warf der schwarz-gelben Regierung vor, das EEG innerhalb von nur vier Wochen durch das Parlament gepeitscht zu haben. „Sämtliche Oppositionsfraktionen hätten sich gewünscht, dass die Koalition sich die gebührende Zeit genommen hätte, die ursprünglich vorgesehen war“, monierte er. Hans-Josef Fell von den Grünen kritisierte: „Was die Regierungskoalition jetzt hingelegt hat, ist ein Erneuerbare-Murks-Gesetz mit Reparaturgarantie.“ Die Grünen versuchten bis zuletzt, Verbesserungen zu erreichen. Ihre Änderungsanträge wurden abgeschmettert. Mit ihrer Forderung, den jährlichen Zubau der Photovoltaik von 3,5 auf fünf Gigawatt zu erhöhen, fanden sie lediglich die Unterstützung der Linken.

Wirtschaftsflügel der CDU fand kein Gehör

Weiterreichende Forderungen des so genannten Wirtschaftsflügels der christlichen Parteien, die Photovoltaik noch stärker zu kürzen, fanden kein Gehör. Deshalb versuchte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), das Erreichte in den Vordergrund zu stellen. Das Festhalten am grundsätzlichen Fördermechanismus und baurechtliche Klarstellungen stabilisieren die Investitionsbedingungen für die Solarstrombranche, kommentierte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Die Politik habe sichergestellt, dass der Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung Deutschlands von derzeit rund drei Prozent bis 2020 ohne wesentliche Zusatzbelastung der Strompreise mindestens verdreifacht werden könne.

Tempo der Degression bleibt ambitioniert

Das Tempo der Degression in der Solarstromförderung bleibt nach Einschätzung des BSW-Solar allerdings überaus ambitioniert. Jährlich werde die finanzielle Förderung für die Errichtung neuer Solarstromanlagen - je nach Wachstum des Photovoltaikmarktes - um bis zu 24 Prozent reduziert. Bedauern äußerte der Verband, dass besonders kostengünstige Solargeneratoren auf landwirtschaftlichen Flächen weiterhin von der Förderung ausgenommen bleiben. Impulse für den Einsatz intelligenter Energiemanagementsysteme und Speichertechnologien im gewerblichen Bereich seien ebenso ausgeblieben. (Heiko Schwarzburger)