Der Bundesrat billigt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie es der Bundestag am 30. Juni verabschiedet hat. Die Länderkammer folgt damit nicht der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Wirtschaftsausschusses vom 1. Juli, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Damit treten die verschärften Regelungen für die Förderung der Photovoltaik noch in diesem Monat in Kraft.
Die beiden Ausschüsse begründen ihre Handlungsempfehlung damit, dass die Gesetzesnovelle keine verbesserten Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien und damit auch kein entscheidender Beitrag zur Energiewende ist. Sie kritisierten vor allem die Einbeziehung kleiner Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt in das Einspeisesmanagement oder deren Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung, unabhängig davon, ob die Netzbelastung dies überhaupt erfordert. Das führt zu einer systematischen Teilentwertung vor allem der von Bürgern getätigten Investitionen. Doch gerade die Photovoltaik bringt viele Bürger unmittelbar mit erneuerbaren Energien in Berührung und schafft damit Verständnis und Akzeptanz. Außerdem besteht durch die Kappung der Einspeiseleistung für die Netzbetreiber kein Anreiz, sich schnellstmöglich um das Thema Netzmanagement mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien und um Speichertechnologien zu kümmern.
Keine Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen
Mit dem Argument, dass Freiflächenanlagen wichtige Treiber bei der Kostensenkung von Solarstrom sind, wollte die Länderkammer die Förderung von Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen wieder in das EEG aufgenommen wissen. Außerdem forderte der Bundesrat eine eigenständige Vergütungskategorie für gebäudeintegrierte Photovoltaik, statt sie in das allgemeine Vergütungssystem einzubeziehen.
Allerdings fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Gesetzesinitiative für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als marktfinanziertes Anreizmodell zu ergreifen, um die Energiewende nicht auf den Stromsektor zu konzentrieren.
Eine halbherzige Entscheidung
Mit der Bundesratsentscheidung hat sich für die Solarbranche gegenüber der Bundestagsentscheidung nichts geändert. „Wir haben nach wie vor sehr ambitionierte Vorgaben von bis zu 24 Prozentpunkten Förderabsenkung“, kommentiert David Wedepohl, Pressesprecher des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), die Gesetzesnovelle gegenüber ERNEUERBARE ENERGIEN. „Es ist uns nicht gelungen, die Nutzung besonders günstiger Solarstromerzeugung auf Freiflächen zu ermöglichen.“ Mit Blick auf den gleichzeitig beschlossenen Atomausstieg ist für den Branchenverband die Novelle des EEG allenfalls halbherzig. (Sven Ullrich)