Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Photovoltaik-Förderung

Verbraucherschutz: Sonderfall PV

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht in der Förderung der Photovoltaik durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Sonderfall. „Zwar ist die Solarenergie immer noch ein Kostentreiber, aber der Kern des Problems verlagert sich“, sagt Holger Krawinkel, Abteilungsleiter Bauen, Energie und Umwelt im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Wenn die EEG-Umlage weiter steigt, wächst auch der Druck auf die Industrie, aus der Förderung herauszukommen. Die Kosten für die Photovoltaik werden in den nächsten Jahren auf zehn Cent pro Kilowattstunde fallen. Die Photovoltaikhausanlagen werden dann keine Förderung mehr brauchen. Ich bin sehr optimistisch, was diesen Bereich anbetrifft.“

Tatsächlich wird die Einspeisevergütung für Solarstrom zum Jahreswechsel um 15 Prozent sinken. Dann bekommen Betreiber einer solaren Dachanlage mit einer Leistung bis 30 Kilowatt nur noch 24,43 statt bisher 28,74 Cent pro Kilowattstunde. Leistet die Anlage auf dem Dach bis zu 100 Kilowatt, gibt es statt 27,36 nur noch 23,26 Cent pro Kilowattstunde. Wenn die Anlage noch größer ist, gibt es noch weniger Geld. Konnten sich Betreiber einer Anlage mit einer Leistung bis zu einem Megawatt bisher über 25,87 Cent pro Kilowattstunde freuen, gibt es jetzt nur noch 21,98 Cent. Bei Anlagen über einem Megawatt sinkt die Einspeisevergütung zum 1. Januar 2012 von 21,57 auf 18,33 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde.

Neues Fördermodell

Insgesamt fordert Holger Krawinkel eine grundsätzliche Änderung der Förderung der erneuerbaren Energien. Statt des bisherigen Degressionsmodells, das eine Senkung der Einspeisevergütung abhängig vom Zubau vorsieht, sollen die einzelnen Bundesländer in Abstimmung mit dem Bund technologiebezogene Ausbaukorridore festlegen. Der Ausbau wird dann anhand dieser Vorgaben mittels einer speziell angepassten Einspeisevergütung gesteuert. „Deshalb brauchen wir ein anderes Verfahren, das Vergütungsmodell festzulegen“, kritisiert Krawinkel. „Wenn es Ausbauziele gibt, dann muss man das in den Vergütungsregelungen abbilden. Der Bundestag sollte den Rahmen des Ausbaus, aber nicht mehr die einzelnen Vergütungsregelungen festlegen. So etwas funktioniert, bei einem Anteil der erneuerbaren Energien von 19 Prozent, wie wir ihn jetzt haben. Aber bei einem Anteil von 30 oder 40 Prozent geht das nicht mehr. Da muss die Vergütung behördlich nach politischen Vorgaben festgelegt werden.“

Steigende Kosten durch Liberalisierung

Es geht im nicht darum, die Energiewende in Frage zu stellen, aber es fehle in Deutschland eine effektive Steuerung des Energiemarktes. „Die Liberalisierung des Strommarktes hat für die Verbraucher nichts gebracht, sondern die Strompreise in die Höhe getrieben“, so der Verbraucherschützer. Er plädiert für eine kostendeckende Vergütung auf der Basis des Stromgestehungspreises. Denn eine Einbindung der erneuerbaren Energien in den liberalisierten Strommarkt würde zu ähnlichen Verteilungseffekten führen, wie es bei den konventionellen Energien geschehen ist. Die großen Konzerne haben nach der Marktöffnung erheblich mehr Gewinne auf Kosten der Verbraucher eingestrichen. (Sven Ullrich)