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Auf ein Wort: Zielabweichung

In Sachsen werden selbst die Toten eingespannt, um die Windkraft zu stoppen

Dass die Kunde vom Klimaschutz auch in Sachsen angekommen ist, beweisen die knapp 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner von Leisnig. „Im Zuge der aktuellen Klimapolitik wird der Windenergie als erneuerbare Energie eine entscheidende Rolle zugewiesen. Die Stadt Leisnig (…) legt einen Schwerpunkt auf die Erweiterung und den Ausbau von Windenergiestandorten zur Förderung erneuerbarer Energien“, heißt es in der Bekanntmachung, mit dem die Stadt zwischen Leipzig und Dresden ihren Flächennutzungsplan für die Windenergie fortschreiben will. Schon 2012 hatte der Ort sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2050 auf 2,5 Tonnen je Einwohner und Jahr zu senken. „Die Stadt Leisnig will hiermit ihre Verantwortung in der Eindämmung des globalen Klimawandels übernehmen“, so die Begründung für den neuen Flächennutzungsplan.

Wenn die Stadt so könnte wie ihr CDU-Bürgermeister Tobias Goth will, dann hätte man die 17 alten Tacke-Anlagen mit gut 20 MW Leistung längst durch eine Handvoll neuer Anlagen ersetzen können. Und auch weitere Anlagen könnten gebaut werden – im Einverständnis mit der Gemeinde. Dabei käme ein Mehrfaches an erneuerbarem Strom heraus und die finanzielle Beteiligung würde jedes Jahr etliche zehntausend Euro die Kasse des Städtchens Leisnig spülen.

Doch das scheitert an der zuständigen Regionalentwicklung. Leisnig ist Opfer einer Umstrukturierung. Das Gebiet liegt im Altkreis Döbeln, der schon vor zehn (!) Jahren dem Regionalplan Mittelsachsen zugeordnet wurde. Allerdings schreibt der zuständige Planungsverband Region Chemnitz die Windenergieplanung für den Kreis Döbeln nicht fort.

Eine prinzipiell gegen Windkraft eingestellte Landesregierung

Absicht oder Amtsschimmel? In Sachsen klare Absicht einer prinzipiell gegen die Windenergie eingestellten CDU-geführten Landesregierung. Denn dass es auch anders geht, zeigen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern. Hier fordert die Regierung mit einer Erlaubnis zur Zielabweichung im Zweifelsfalle ihre Behörden auf, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tätig zu werden.

Mit dem Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz können die energiepolitischen Ziele der Landesregierung und der Bundespolitik vorweggenommen werden. Das Ministerium kann die zuständige Behörde per Erlass anweisen, Abweichungen von völlig veralteten Planungen zuzulassen.

Die Untätigkeit und den passiven Widerstand der Planungsbehörden muss eine Landesregierung also nicht dulden. In Sachsen zeigt sich so das Desinteresse des ebenfalls CDU-geführten Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, das die Aufsicht über die Regionalplanung ausübt. Der Minister tut nichts – selbst wenn seine Behörden Stellungnahmen zu einzelnen Vorhaben verweigern und so die inhaltliche Auseinandersetzung unmöglich machen.

Welche absurde Blüten diese Politik treibt, zeigt in Sachsen auch das Beispiel Neukirchen im Erzgebirgskreis. Um Windkraft zu verhindern, plant die Gemeinde zusätzlich zum Friedhof einen „Friedwald“ - auf einer Fläche von mehr als 15 Fußballfeldern. Das Bestattungsangebot wird die Zahl der möglichen Toten des 7000-Einwohner-Ortes „um Größenordnungen“ übersteigen. Der Friedwald werde absichtlich groß gehalten, damit sich auch Menschen aus anderen Orten dort beisetzen lassen, erklärt Bürgermeister Sascha Thamm dazu. Bei so vielen Toten ist dann natürlich auch der in dem Waldstück zwischen Acker und Autobahn geplante Windpark tot. Und zwar für immer.

Die Landesregierung lässt es geschehen.

Autor: Martin Maslaton, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst. 

Martin Maslaton, Experte für Rechtsfragen rund um erneuerbare Energien

Maslaton

Martin Maslaton, Experte für Rechtsfragen rund um erneuerbare Energien

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