Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert von der neuen Bundesregierung ein Förderprogramm für 100.000 kommunales Solardächer, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Außerdem müssten die viel zu komplizierten Förderprogramme und die entsprechender Regelungen in allen Bundesländern vereinfacht werden. „Es muss sichergestellt sein, dass Kommunen auf ihren Dächern Energie produzieren dürfen, auch wenn dies den Energiebedarf im Gemeindegebiet übersteigt“, so der DStGB in einer Pressemitteilung.
Investitionsrückstand von 149 Milliarden Euro
„Viele Städte und Gemeinden verfügen nicht über die notwendigen Finanzmittel für einen raschen Ausbau“, heißt es weiter. Bereits jetzt hätten die Kommunen insgesamt einen Investitionsrückstand von 149 Milliarden Euro. „Erforderlich ist deshalb ein 100.000 Solardächer-Programm des Bundes, um auch die öffentlichen Gebäude umfassend in den Klimaschutz einzubeziehen“, so der DStGB. Die Kommunen könnten so Vorbild für private Eigenheimbesitzer, aber auch für die Wirtschaft sein, um ihre Dächer zur Installation von Solaranlagen zu nutzen. „Ein derartiges Programm würde sicherlich rund fünf Milliarden Euro über mehrere Jahre umfassen und würde damit auch einen umfangreichen Beitrag zur Stärkung des Handwerks und der lokalen Wirtschaft leisten“, argumentiert der Verband.
Platz sei kein Problem: Gerade im Bereich der kommunalen Liegenschaften gebe ein riesiges Potenzial, das noch längst nicht ausgeschöpft ist, konstatiert der DStGB. Neben den Verwaltungsgebäuden könnten Kitas, Sportstätten oder der kommunale Wohnungsbestand mit einbezogen werden. Die ambitionierten Ausbauziele des Klimaschutzgesetzes weitgehend flächendeckend zu erreichen, sei aber nur mit zusätzlicher Förderungsmöglichkeiten möglich.
Planungsverfahren müssen schneller werden
„Eine der ersten Maßnahmen einer neuen Bundesregierung muss deshalb ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz sein“, fordert der DStGB. Dazu gehörten schnellere, digitale Planungsvorhaben, der Verzicht auf die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung, wenn eine Maßnahme dem Klimaschutz dient, und wirksame Präklusionsvorschriften, damit nicht mit immer neuen Verfahren die Umsetzung über Jahre verzögert wird. (kw)
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