Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass alle Projekte aus der vierten Ausschreibungsrunde realisiert sind. Diese endete am 1. April 2016. Die Zuschläge wurden zwei Wochen später bekanntgegeben. Damit hatten die Projektierer und Investoren bis zum 18. April dieses Jahres Zeit, die Projekte auch zu realisieren. Das ist gelungen. „In dieser Runde wurden sämtliche Zuschläge umgesetzt – das ist deutlich mehr als viele erwartet hatten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der erfreuliche Trend sehr guter Realisierungsraten in den Photovoltaikausschreibungen verstetigt sich.“
Strafzahlungen wurden bisher selten fällig
Denn schon bisher wurde ein großer Teil der in den Ausschreibungen bezuschlagten Projekte auch zu mindestens 89,9 Prozent realisiert. Die Bundesnetzagentur musste nur selten auf die Strafzahlungen zurückgreifen, die die Bieter leisten müssen, wenn sie eine Anlage nicht bauen. Dabei handelt es sich um die Sicherheiten, die die Bieter hinterlegen müssen, wenn ihr Projekt einen Zuschlag bekommen hat. Diese behält die Bundesnetzagentur ein, wenn zwei Jahre nach Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse die Anlage nicht am Netz ist. Dann werden die hinterlegten Sicherheiten dem EEG-Konto gutgeschrieben.
Letztes Gebot von Energiegenossen
Ob der Erfolg der Ausschreibungen bei der Photovoltaik tatsächlich auf dem richtigen Verhältnis zwischen Realisierungfrist und Höhe der Sicherheiten beruht, wie es Jochen Homann vermutet, ist fraglich. Zumindest die Bürgerenergiegenossenschaften, die sich vor Einführung der Ausschreibungen Solarprojekte entwickelt haben, werden da sicherlich anderer Meinung sein. Schließlich war in der vierten Ausschreibungsrunde, deren Realisierungsfrist jetzt endete, nur noch eine Energiegenossenschaft beteiligt. Es war auch die letzte Ausschreibung, an der Energiegenossen teilgenommen haben. Inzwischen sehen sie sich nicht mehr in der Lage, das entsprechende Risiko zu tragen. Es bleibt allerdings nicht ausgeschlossen, dass Projektierer in den Ausschreibungen auf eigenes Risiko mitbieten und die Anlage dann an interessierte Bürgerenergiegenossenschaften verkaufen.
30 Anlagen neu am Netz
In dieser Ausschreibungsrunde konnte die Bundesnetzagentur erstmals auf Strafzahlungen verzichten. Denn die Zuschläge wurden zu 99,9 Prozent umgesetzt. Damit werden keine Strafzahlungen fällig, da diese erst erhoben werden, wenn weniger als 95 Prozent der bezuschlagten Leistung gebaut wird. Das heißt konkret, dass von den 128,2 Megawatt, die eine Förderzusage bekommen haben, 128,08 Megawatt auch tatsächlich errichtet wurden. Die restlichen 120 Kilowatt fehlen offensichtlich aufgrund der Änderung der Planungen. Denn ursprünglich wurden nur 21 Projekte mit einer Förderung versehen. Die Bundesnetzagentur hat jedoch insgesamt 30 Förderberechtigungen ausgestellt.
Flexibilität erhöht die Realisierungsrate
Damit hat ein Teil der Projektierer die Flexibilität, die die Ausschreibungsverordnung bietet, ausgenutzt. Denn es ist durchaus möglich, die bezuschlagte Anlage an einem anderen Ort zu errichten. Es ist auch möglich, ein Projekt zu teilen, falls sich die Gegebenheiten ändern. Einzige Voraussetzung ist, dass die Leistung des Projekts nicht überschritten werden darf, für das der Bieter einen Zuschlag in der Ausschreibung bekommen hat. Auch die Höhe der Vergütung, die ein Investor oder Projektierer in der Ausschreibung für ein großes Projekt ersteigert hat, ändert sich nicht. Das ist ein Risiko. Schließlich sind die Kosten für eine große Anlage geringer als für zwei kleinere Anlagen mit der gleichen Gesamtleistung. Jochen Homann sieht aber genau in dieser Flexibilitätsmöglichkeit einen Grund für die unerwartet hohe Realisierungsrate.